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KAP bei Überschreiten des Pauschbetrages; Verlustvortrag als Masterstudent

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    KAP bei Überschreiten des Pauschbetrages; Verlustvortrag als Masterstudent

    Hallo zusammen,

    ich habe zwei verschiedene Teilfragen, die ich so durch Lektüre hier nicht richtig auskniffeln konnte. Ich bin Student im Master und habe erst seit Januar 16 einen Minijob. Für 2012 habe ich daher nur die Anlage KAP ausgefüllt, um zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen. Im Bescheid steht nun, dass ich die Erklärung verspätet eingereicht hätte, obwohl ich keine Erklärung einreichen musste und die freiwillige nach Lektüre hier doch 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden kann. Wie ich die KAP für den Fall, dass ich insgesamt unter 801 Euro Kapitalerträge habe weiß ich nun. Was ändert sich denn in dem Fall, dass ich die Freistellungsaufträge in zwei Depots und einem Bausparvertrag oberhalb von 801 Euro Kapitalerträgen nicht bestmöglich ausgestellt habe. Wenn ich also z.B. 900 Euro Kapitalerträge habe und mittels KAP 801 Euro steuerfrei melden möchte?
    Als Student möchte ich für die Zeit des Zweitstudiums auch einen Verlustvortrag stellen. Dass ein Minijob Einkommensseitig nicht ins Gewicht fällt habe ich hier bereits gelesen. Wie ist das mit Unterstürtzung der Eltern, wenn diese mir 500 Euro im Semester Unterstützung zahlen, gilt dieses als Einnahme und mindert damit den Verlust?

    Vielen lieben Dank für Eure Mühen
    Grüße Bertil

    #2
    AW: KAP bei Überschreiten des Pauschbetrages; Verlustvortrag als Masterstudent

    Hast Du wirklich NUR eine Anlage KAP eingereicht oder eine Einkommensteuererklärung mit Hauptbogen, Anlage KAP, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand ?

    Wieso abgelehnt wegen Fristversäumnis ? An für sich kannst Du für 2012 eine Einkommensteuererklärung bis zum 31.12.2016 einreichen. Oder hast du schon einen Einkommensteuerbescheid bekommen und die Frist versäumt, weil Du nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt hast ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: KAP bei Überschreiten des Pauschbetrages; Verlustvortrag als Masterstudent

      2012 war ich noch Bachelorstudent, also Erstausbildung, daher kein Verlustvortrag. Ich habe den Mantelbogen und die Anlage KAP eingereicht, wurde auch bestätigt und erhalte meine Steuern zurück bezahlt. Im Bescheid steht nur, dass ich verspätet eingereicht habe und diesmal keine Gebühr wegen Verspätung bezahlen muss, es könnte aber sein, dass ich bei weiteren verspäteten Einreichungen dann Gebühren bezahlen müsste. Das mach mich stutzig weil ich doch rechtzeitig abgegeben habe, vlt. ist es ein allgemeiner Vordruck

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        #4
        AW: KAP bei Überschreiten des Pauschbetrages; Verlustvortrag als Masterstudent

        O.K. Du hast also einen Einkommensteuerbescheid. Sofern Du gegen den nicht rechtzeitig Einspruch einlegst, kannst Du deine Fragen vergessen.

        Wie sich eine Änderung bei der Anlage KAP auswirkt, kannst Du sehen, wenn Du im Steuerprogramm Deines Vertrauens die Dinge eingibst und das rechnen lässt. Weiter möchte ich darauf nicht eingehen, denn Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

        Unterhaltszahlungen der Eltern sind KEINE Einkünfte.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: KAP bei Überschreiten des Pauschbetrages; Verlustvortrag als Masterstudent

          Aus dem Hinweis ist zu entnehmen, dass das FA davon ausgeht, dass eine Pflichtveranlagung vorlag. Da hätte die Erklärung 2012 bis zum 31.05.2013 eingereicht werden müssen.

          Und die Gebühr nennt sich Verspätungszuschlag (steht auch so in dem Erläuterungstext im Einkommensteuerbescheid). Schon traurig, dass unsere heutigen Studenten nicht mal lesen können.
          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 08.11.2016, 08:09.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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