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Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen

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    Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Folgende Situation:

    Vater ist verstorben, Mutter ist alleinige Erbin.
    Wert des Erbes übersteigt die Kosten der Beerdigung.

    Wenn ich (Sohn) die Beerdigungskosten übernehme, kann ich diese dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen ?


    Gruß
    xetra009

    #2
    AW: Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Steuerrecht und Steuervermeidung sind nicht das Thema dieses Forums!

    Hier geht es um Fragen der elektronischen Steuererklärung und nicht um Steuerberatung, die das Forum ohnehin nicht leisten dürfte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen

      Nein, kannst du nicht. Die Kosten sind nicht zwangsläufig erwachsen sondern wurden freiwillig von dir übernommen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen

        Hallo,

        vielen Dank für die Auskunft, Beamtenschweiß, hab ich mir fast schon gedacht...

        Grüße
        xetra009

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