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Überschreiben von zukünftigen Änderungen durch Monatsliste mit früherer Gültigkeit

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    Überschreiben von zukünftigen Änderungen durch Monatsliste mit früherer Gültigkeit

    Hallo liebe Leute,

    folgende Frage, die erst jetzt aufgefallen ist, beschäftigt uns:

    Mit Monatsliste Oktober 2014 wurde für einen Beschäftigten mit Gültigkeit = 01. 2015 Steuerklasse I mit Kinderfreibetrag 0,0 aufgeliefert. Mit Monatsliste November 2014 wurde erneut eine Änderung geliefert: Steuerklasse I mit Kinderfreibetrag 1,0 mit Gültigkeit = 12.2014.

    Für unser Programm ist die letzte Änderung, d.h. die mit Monatsliste November gelieferten Daten, maßgebend. D.h., die Abrechnung erfolgt seit 12.2014 mit Kinderfreibetrag 1,0.

    Nun zeigt der Beschäftigte uns an, dass er keinen Kinderfreibetrag hat, wir haben ihn an das Finanzamt verwiesen, diese teilten mit, dass in der Datenbank alles ordnungsgemäß gespeichert ist (Kinderfreibetrag 0,0) und auch an den Arbeitgeber geliefert wurde.

    Unsere Lösung… wir suchen uns nochmals die Monatsliste Oktober 2014 (Gültigkeit ab 01.2015, Stkl I, KiFB 0,0) heraus und spielen diese erneut ein.

    ABER: Es ist eigentlich völlig unlogisch, dass die Daten aus der Monatsliste Oktober 2014 weiterhin gültig sein sollen, da sie ja mit den Daten der Monatsliste November 2014 quasi überschrieben wurden. Da die Daten aus der Monatsliste November 2014 nur mit „Gültig ab“ = 12.2014 geliefert wurden, verlieren doch die zuvor ausgelieferten Daten ihre Gültigkeit, oder? Wie soll ein Arbeitgeber hier wissen, dass die Werte ab Januar 2015 weiterhin gelten sollen? Müssten dann von der ELStAM-Datenbank nicht nochmals die ab 01.2015 gültigen Daten übermittelt werden?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Überschreiben von zukünftigen Änderungen durch Monatsliste mit früherer Gültigkei

    Hallo CoIL,

    welches Programm verwendet ihr für ELSTAM ? Bei Lexware war genau dies mal ein Fehlverhalten des Programmes.

    Ist das bei aktuellen Änderungen 2016 und 2017 auch noch so ?

    Grundsätzlich sollte die Historie entscheidend sein, auch wenn in deinem Beispiel nachträglich noch einmal eine Auslieferung für 2014 erfolgt ist.
    Eigentlich sollte in diesem Fall in der ELSTAM Datenbank Gültig ab 12.2014 begrenzt bis 31.12.2014 sein, da die Kinderfreibeträge immer jährlich neu beantragt werden mussten.

    Tschüß

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      #3
      AW: Überschreiben von zukünftigen Änderungen durch Monatsliste mit früherer Gültigkei

      @holzgoe

      Kinderfreibeträge für minderjährige Kinder müssen nicht beantragt werden. Diese werden automatisch über die Meldedaten der Gemeinde generiert. Das FA kann allerdings auf Antrag die Zuordnung ändern (z.B. Übertragung wegen nicht gezahltem Unterhalt).

      Lediglich die Kinderfreibeträge für volljährige Kinder müssen beantragt werden. Dies geht aber auch für mehrere Jahre und muss nicht jährlich wiederholt werden.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Überschreiben von zukünftigen Änderungen durch Monatsliste mit früherer Gültigkei

        Der Sachverhalt ist recht selten und fällt uns an sich nicht auf ... nur auf Nachfragen der Beschäftigten. Daher ist Ihre Frage sehr schwer zu beantworten.

        Ich entnehme Ihren Antworten aber, dass sich Anfang 2016 hier auf Seiten der Finanzverwaltung etwas geändert hat?

        Wird inzwischen in den Daten der Finanzverwaltung ein "Gilt-Bis" mitgeliefert?

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          #5
          AW: Überschreiben von zukünftigen Änderungen durch Monatsliste mit früherer Gültigkei

          Hallo CoIL,

          ich kenne hauptsächlich nur die ELSTAM Datenbank im Status und dort werden Änderungen mit gilt bis und gilt ab eingearbeitet, seien es Steuerklassenwechsel oder Kinderfreibeträge.
          In wenigen Ausnahmefällen habe ich auch schon Arbeitgeberabrufe vorliegen gehabt, wo es um Probleme wegen falscher Auslieferung ging z.Bsp. Problematik Hauptarbeitgeber und Nebenarbeitgeber dann Steuerklasse VI aber auch dort waren Änderungslisten mit gilt bis bzw. gilt ab ausgefüllt und das waren die unterschiedlichsten Programme Lexware, BuhlData, Addison, SAP.

          Tschüß

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            #6
            AW: Überschreiben von zukünftigen Änderungen durch Monatsliste mit früherer Gültigkei

            Hallo holzgoe,

            ich habe jetzt noch in einem Dokument von 2014 ("Fachvorgaben Änderungsliste") gefunden, dass zwar kein Gilt-Bis mitgeliefert wird, aber mit der zweiten Änderung (mit früherer Gültigkeit) nochmals die Änderung mit Gültigkeit in der Zukunft mitzuliefern ist.

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              #7
              AW: Überschreiben von zukünftigen Änderungen durch Monatsliste mit früherer Gültigkei

              Hallo CoIL,

              nach so einem langen Zeitraum kann man leider nicht mehr feststellen, wurde es damals nochmals ausgeliefert und mit Fehlermeldung quittiert oder ist die Auslieferung unterblieben.

              Vielleicht mal in euren aktuellen Fällen schauen oder für die Zukunft schauen, falls diese Konstellation nochmals auftaucht und dann mit Hilfe der Transferticketnummer der jeweiligen Änderungsliste zeitnah an das zuständige Finanzamt herantreten und an den ELSTER-Beauftragten wenden, dann kann man den Weg zurückverfolgen bis in die Datenbank.

              Tschüß

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                #8
                AW: Überschreiben von zukünftigen Änderungen durch Monatsliste mit früherer Gültigkei

                Also sollten solche Fragen inzwischen tatsächlich nicht mehr auftreten, da von Seiten ELStAM die Daten nochmals geliefert werden.

                Können Sie beurteilen, ob das ELStAM tatsächlich so macht (oder das nur eine geplante Vorgabe war)?

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                  #9
                  AW: Überschreiben von zukünftigen Änderungen durch Monatsliste mit früherer Gültigkei

                  Hallo CoIL,

                  beurteilen kann ich es leider nicht, aber ich gehe mal vom Umkehrschluss aus -> ich habe dieses Kalenderjahr noch keine Fehlerfälle wie in deinem Fall gehabt und Kinderfreibeträge ist ja fast Tagesgeschäft ein Kind fällt raus altershalber oder kommt wegen Ausbildung wieder dazu oder Kinderfreibeträge werden geändert, wenn ein Elternteil seiner Verpflichtung zum Unterhalt nicht nachkommt usw.

                  Tschüß

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