Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kindergeldanspruch und Kinderfreibetrag bei Scheidung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kindergeldanspruch und Kinderfreibetrag bei Scheidung

    Hallo zusammen,

    nach der Scheidung besteht der halbe Kindergeldanspruch, den man in der Steuererklärung auch angeben muss.
    Das Kindergeld wird aber vollständig an den Ex-Partner ausbezahlt, bei dem die Kinder leben.
    Nach der Günstigerprüfung wird festgestellt, dass der Kinderfreibetrag günstiger ist und das (halbe) Kindergeld, das man gar nicht erhalten hat, wird zur Steuer dazugerechnet.
    Die Kinder sind volljährig (unter 25) und in Ausbildung und verdienen alle so viel, dass kein Unterhalt bezahlt werden muss.
    Muss ich beim Ex-Partner das halbe Kindergeld einfordern? Das möchte ich aber eigentlich nicht. Gibt es keine andere Möglichkeit, diese Kindergeldrückzahlung zu vermeiden?

    Oder wo ist der Denkfehler? Habe das dumpfe Gefühl, dass ich da zuviel zahle...
    Danke für Eure Hilfe

    #2
    AW: Kindergeldanspruch und Kinderfreibetrag bei Scheidung

    EINEM Elternanteil wird das ganze KG ausgezahlt, der andere hat zivilrechtlich intern gegen den anderen in hälftiger Höhe einen Ausgleichsanspruch. Ob Du das machst oder nicht, ist für die Steuer egal, denn Du hast Dir in der Anlage Kind den ANSPRUCH zuzurechnen.

    Die andere Frage ist, ob wirklich nicht im Rahmen der Scheidungs- und Unterhaltsvereinbarungen dieser hälftige KG-Anspruch berücksichtigt worden ist. Falls Dein Rechtsanwalt das vergessen haben sollte, solltest Du ihm mal etwas erzählen ...

    I.ü. machst Du ggf. wirklich einen Denkfehler: Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, bedeutet das, dass durch den Kinderfreibetragsabzug die Steuerminderung z.B. 1.130 € beträgt. Die kannst Du nicht sehen im Bescheid, Du erkennst das nur, wenn Du eine Steuerberechnung mit Deinem Steuerprogramm machst und die Anlage Kind mal rausnimmst, unterstellt in der Anlage Kind sind keine weiteren abzugsfähigen Dinge wie Kinderbetreuungskosten etc. Der KG-Anspruch von 1.128 € gegengerechnet ergibt in meinem Beispiel per Saldo eine Steuerminderung von 2 €. Das heißt, Du zahlst KEIN KG zurück, sondern nur durch das Zusammenspiel von Kinderfreibetrag und KG zusammen ergibt sich auf jeden Fall ein Vorteil bei Dir also Saldo von versteckten 1.130 € abzüglich KG-Anspruch von 1.128 € = 2 €. Wäre der KG-Anspruch günstiger, würde im Bescheid weder KG noch Kinderfreibetrag auftauchen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergeldanspruch und Kinderfreibetrag bei Scheidung

      Hallo Picard777,

      danke für deine rasche Antwort.

      Zu den Scheidungsvereinbarungen: da die Kinder volljährig sind, muss der Unterhalt für sie nicht in der Scheidung geregelt werden. Das ist ein Anspruch, der nicht den Ex-Partner betrifft.

      Zur Günstigerprüfung: wenn man das Kindergeld erhalten hat, macht diese Sinn. Diese Rechnung wird aber in jedem Fall gemacht, auch wenn man kein Kindergeld erhält, da ja bei der Berechnung, wie du sagst, nur der Anspruch zählt. Also ziehe ich doch den Kürzeren, wenn der ganze Kindergeldbetrag an den Ex-Partner ausbezahlt wird?

      Kommentar


        #4
        AW: Kindergeldanspruch und Kinderfreibetrag bei Scheidung

        Also ziehe ich doch den Kürzeren, wenn der ganze Kindergeldbetrag an den Ex-Partner ausbezahlt wird?
        Auch wenn dein Beitrag mit der elektronischen Steuererklärung -Elster- nichts zu tun hat, zeigt doch deine Annahme, du würdest den Kürzeren ziehen, dass du das System nicht wirklich verstanden hast.

        Du gibst selbst an, dass die Kinder beim Ex-Partner leben und du keinen Unterhalt zahlen musst. Warum beklagst du dich dann über eine zusätzliche Steuervergünstigung, die dir über den Kinderfreibetrag gewährt wird?

        Du hast doch für deine Kinder aktuell null Aufwand. Dein Ex-Partner, bei dem die Kinder leben, hat aber erfahrungsgemäß Aufwand. Oder glaubst du, deine Kinder erstatten deinem Ex-Partner die anteiligen Kosten für Miete, Heizkosten, Essen usw. in voller Höhe?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Kindergeldanspruch und Kinderfreibetrag bei Scheidung

          Ich bekräftige noch mal das von Charlie24 Gesagte. im übrigen nochmal: Wenn Du das Glück hast, dass die Günstigerprüfung zugunsten des Kinderfreibetrags ausfällt wie bei Dir, hast Du auf jeden Fall bei der Einkommensteuer einen Vorteil, d.h. Dir wird durch die Gegenrechnung des Kindergelds NICHTS genommen, sondern Du steht auf jeden Fall besser da als ohne.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Kindergeldanspruch und Kinderfreibetrag bei Scheidung

            Sorry, dass dieser Beitrag nichts direkt mit ELSTER zu tun hat, ausser dass es um Steuerberechnung geht.
            Ich bin hier, weil ich das System nicht verstehe, danke dass ihr mir das bestätigt habt. Nur hilft es nicht viel...
            Das Schöne an diesen Foren ist, dass man leicht einen ganzen Shitstorm auslösen kann, ohne dass man eine Antwort auf seine Frage erhält.

            Für mich macht es einfach einen Unterschied, ob ich Kindergeld ausbezahlt bekommen habe und es mit dem Freibetrag verrechnet wir, oder ob ich keines erhalten habe und es trotzdem mit dem Freibetrag verrechnet wird. Im zweiten Fall habe ich meines Erachtens keinen Steuervorteil, aber der Staat holt sich das Kindergeld von mir zuück, nur weil der Anspruch bestanden hätte. Das ist es, was mir nicht in den Kopf will.

            @Picard777: meine Steuererklärung ist abgegeben und das ELSTER-Formular ist nicht mehr editierbar. Ich kann also keine Formulare mehr rein- oder rausnehmen, um zu sehen, was passiert.

            @Charlie24: es geht nicht darum, ob meine Kinder meinem Ex-Partner etwas zum Lebensunterhalt beisteuern oder nicht, und was ich da glaube. Das weiss ich nämlich zufällig. Ich gönne ihm auch das ganze Kindergeld. Dem Staat gönne ich allerdings nichts, was ihm nicht zusteht, und genau darum geht es mir hier.

            Schönes WE noch

            Kommentar


              #7
              AW: Kindergeldanspruch und Kinderfreibetrag bei Scheidung

              Du kannst die nicht mehr editierbare Erklärung kopieren und dann mit der kopierten Datei neu berechnen.

              Charlie 24 sprach nicht davon, ob die KINDER Deinem Ex etwas beisteuern, sondern es geht darum, ob Dein Ex die Kindern unterstützt.

              Nochmal zum Dritten: Auch in Deinem 2. Fall holt der Staat sich kein KG von Dir, weil dann WEDER Kinderfreibetrag NOCH Kindergeld im Einkommensteuerbescheid auftauchen werden. Nochmal: Es heißt GÜNSTIGERprüfung, weil Du im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung immer das Günstigste bekommst: ENTWEDER bleiben Kindergeld und Kinderfreibetrag DORT außen vor, weil Dein Kindergeldanspruch günstiger ist, ODER BEIDE werden angesetzt und Du bekommst über die Einkommensteuerveranlagung versteckt im Steuertarif die Differenz zwischen Kindergeldanspruch und Steuerermäßigung aufgrund Kinderfreibetrag erstattet, in meinem Beispiel z.B. 2 €.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Kindergeldanspruch und Kinderfreibetrag bei Scheidung

                Dem Staat gönne ich allerdings nichts, was ihm nicht zusteht, und genau darum geht es mir hier.
                Dem Staat steht es aber zu, deine an deinen Ex-Partner bereits ausbezahlte Kindergeldhälfte mit deiner auf den halben Kinderfreibetrag entfallenden Einkommensteuer zu verrechnen, sonst würde das Geld doppelt bezahlt werden.

                Das entspricht auch § 31 EStG:
                Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Im laufenden Kalenderjahr wird Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X