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Übertragung des Kinderfreibetrags

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    Übertragung des Kinderfreibetrags

    Hallo,
    bitte nicht gleich schimpfen, wenn ich hier falsch bin.
    Ich sitze an meiner Steuerplanung für 2017 und wollte einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Zum einen den Steuerklassenwechsel 4/4 mit Faktor
    und zum anderen die Übertragung der Kinderfreibeträge für ein halbes Kind auf meinen Mann (Stiefvater), da eine volle Übertragung auf mich nicht gegeben ist.
    Der leibliche Vater zahlt und kümmert sich. Er hat der Übertragung auch zugestimmt, da er das halbe Kind eh nicht braucht. Meine Frage ist jetzt, wo müßte ich das in der Anlage Kind ankreuzen. Zeile 41 oder 42? In der Berechnung wird mir der gesamte Freibetrag von 7152€ nur bei Zeile 42 angegeben. Denke ich da richtig, das für mich Zeile 41 korrekt wäre, weil das halbe Kind ja schon das Jahr über berücksichtigt wurde und Zeile 42 nur ankreuzen wenn ich mit Anlage K das ganze rückwirkend in der Steuerklärung geltend machen wollen würde?
    Danke für Eure antworten

    #2
    AW: Übertragung des Kinderfreibetrags

    Der leibliche Vater zahlt und kümmert sich. Er hat der Übertragung auch zugestimmt, da er das halbe Kind eh nicht braucht.
    So nach Gutdünken kann man Kinderfreibeträge von den Eltern zwar nicht auf andere Personen verteilen, aber dieser Fall ist in § 32 Abs. 4 Satz 10 EStG ausdrücklich geregelt:

    Die den Eltern nach den Sätzen 1 bis 9 zustehenden Freibeträge können auf Antrag auch auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen werden, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat oder dieser einer Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind unterliegt. 11Die Übertragung nach Satz 10 kann auch mit Zustimmung des berechtigten Elternteils erfolgen, die nur für künftige Kalenderjahre widerrufen werden kann.

    Für die Zustimmung zur Übertragung des halben Kinderfreibetrags vom leiblichen Vater auf den Stiefvater gibt es meines Wissens eine eigene Anlage K, nicht zu verwechseln mit der Anlage Kind.
    Das Formular ist hier zu finden:

    http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x

    Im Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann dein Mann dann die entsprechenden Angaben machen:

    http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Übertragung des Kinderfreibetrags

      Danke für deine Zügige Antwort.
      Das mit Anlage K ist mir klar. Die hat der Vater unterschrieben und die geht mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zum FA.
      Meine Frage ist, was muß ich in der Anlage Kind dann in der Steuererklärung für 2017 ankreuzen,
      Zeile 41: der Übertragung wurde .... laut Anlage K zugestimmt.
      Zeile 42 Die Kinderfreibeträge sind laut Anlage zu übertragen.

      Weil der volle Freibetrag nur bei Zeile 42 in die Berechnung einfließt.

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        #4
        AW: Übertragung des Kinderfreibetrags

        Wenn die Zeilenfolge auch 2017 so bleibt, wie 2015, was man erst Anfang 2018 wissen wird, müsst ihr in eurer Steuerklärung das Kreuz in Zeile 42 setzen.

        Die Zeile 41 muss der leibliche Vater des Kindes ankreuzen, er bekommt dann keinen Kinderfreibetrag beim Soli sowie der Kirchensteuer angerechnet und natürlich auch keine Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Übertragung des Kinderfreibetrags

          Danke!
          Das war es was ich Wissen wollte. Der Vater macht keine deutsche Steuerklärung, da er in den Niederlanden arbeitet. Werde ihn aber trotzdem drauf hinweisen, falls er doch mal wieder in Deutschland arbeitet.

          Vielen, vielen Dank

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            #6
            AW: Übertragung des Kinderfreibetrags

            Hat er in dem Jahr in Deutschland noch einen Wohnsitz gehabt ? Falls nein, dann war das alles unnötig und für die Katz, dann wäre in der Anlage Kind Zeile 13 Dein Freund, denn DU hättest den kompletten Kinderfreibetrag.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Übertragung des Kinderfreibetrags

              Ne, so einfach leider nicht... aber geht ja um 2017, kann ihn ja fragen ob er umzieht trotzdem danke für den Tip!

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                #8
                AW: Übertragung des Kinderfreibetrags

                Ok, aber wenn er in Deutschland wohnt und in NL arbeitet, wird er aller Voraussicht nach in D UND in NL eine Steuererklärung einreichen müssen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  AW: Übertragung des Kinderfreibetrags

                  Also er arbeitet jetzt 10 Jahre in NL und hat nie dort gelebt. Er ist in Deutschland Steuerklasse 1, "muss" also keine Erklärung machen. Und warum sollte er? Er hat weder deutsche Einnahmen, noch deutsche Abzüge, zahlt keine deutsche Sozialversicherungsabgaben.

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                    #10
                    AW: Übertragung des Kinderfreibetrags

                    Wenn er in Deutschland Arbeitslohn von mindestens 1 € hatte UND holländischen Arbeitseinkünfte von mehr als 410 € im Jahr, dann muss er, denn die niederländischen Einkünfte sind zwar in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, beeinflussen also den Steuersatz.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

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