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2 Jobs auf Steuerklasse 1

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    2 Jobs auf Steuerklasse 1

    Hallo zusammen,

    im Jahr 2015 machte ich eine Berufsausbildung und hatte einen Nebenjob, wo ich unter 400,00 Euro im Monat verdiente. Ich bin davon ausgegangen, dass das Gehalt von der Berufsausbildung über die Steuerklasse 1 läuft und der Nebenjob über die Steuerklasse 6, wenn überhaupt.
    Nun bekam ich Post vom Finanzamt, dass ich einen für mich sehr hohen Betrag an Einkommensteuer nachzahlen muss. Ich habe nun alles genauestens geprüft und beide Jobs sind über die Steuerklasse 1 gelaufen. Normalerweise wäre eine evtl. Steuernachzahlung wesentlich geringer. Ich wusste gar nicht, dass sowas möglich ist. Was kann ich nun tuen? Leider habe ich versäumt gehabt die Steuerklassen direkt zu prüfen, da es für mich einfach so sonnenklar war, das es nicht alles über eine einzige Steuerklasse geht.
    Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für eine evtl. Antwort.

    #2
    AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

    Hallo,

    Falls du zweimal Lst-Klasse 1 hattest bleibt dir nichts anderes übrig als eine Steuernachzahlung.
    Für den 2.Job wurde ja keinerlei Steuer einbehalten, was bei St.Kl. 6 doch der Fall gewesen wäre.
    Wie du 2x St:kl. 1 bekommen konntest ist allerdings für mich ein Rätsel

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

      Danke für die schnelle Antwort.
      Auf allen Dokumenten beider Arbeitgeber steht Steuerklasse 1 und das Finanzamt hat alles zusammenaddiert. Beide Arbeitgeber haben mir auch auf Rückfrage nochmal bestätigt, dass es ernsthaft Steuerklasse 1 ist. Obwohl beide Arbeitgeber voneinander gewusst haben.
      Trotzdem Danke nochmal für die Antwort.

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        #4
        AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

        ... und das Finanzamt hat alles zusammenaddiert.
        Die Einkommensteuer ist nun mal eine Jahressteuer, da müssen sämtliche Einkünfte eines Kalenderjahres aufaddiert werden.
        Du zahlst ja auch nicht wirklich zu viel Einkommensteuer, es wurde nur zu wenig Lohnsteuer einbehalten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

          Bin ja neu hier, aber mir ist letztes Jahr beinahe ähnliches passiert.
          Einfach so schickt das FA ja keine Post. War der Nebenjob mit unter 400€ als Mini-Job pauschal versteuert und gehörte damit nicht als Einkommen in die Steuererklärung? bei meinem Mann steht immer noch Steuerklasse 1 in den Abrechnungen. Und er hat 5. Interessiert aber keinen, weil es pauschal versteuert wird. Habe es letztes Jahr auch als Einkommen angegeben, mich über das Ergebnis von Elster gewundert, nochmal nach gelesen und es dann weggelassen.

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            #6
            AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

            Ein wirklich pauschal versteuerter Minijob zeichnet sich dadurch aus, dass man dafür keine Lohnsteuerbescheinigung erhält.

            Hat man für den Minijob eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, dann hat ihn der Arbeitgeber auf Lohnsteuerklasse abgerechnet, auch wenn vielleicht keine Lohnsteuer einbehalten wurde.
            Minjobs auf Lohnsteuerklasse rechnen zu den ganz normalen steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

              Dann bin ich sehr froh das mein Finanzbeamter davon nichts weiß. Mein Mann bekommt immer eine Lohnsteuerbescheinigung. Auf der sind alle Besteuerungsmerkmale falsch, wirklich alle. Und ich lass es trotzdem immer weg, weil ich von der Mini-Job zentrale ein schreiben über die pauschale Besteuerung hab. Der einzige Grund für die Lohnsteuerbescheinigung, ist nach Aussage des Steuerberaters, die freiwillige Rentenbetrag, den wir drauf Zahlen. Und die gebe ich in Anlage Vorsorgeaufwand an.

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                #8
                AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

                Wenn Jemand einen pauschal versteuerten Minijob hat, aus dem RV-Beiträge generiert werden, können die doch m.E. gar nicht in die Steuererklärung, da Zusammenhang mit steuerfreien einnahmen. Oder sehe ich das jetzt falsch ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

                  Es sind ja keine steuerfreien Einnahmen, sie sind nur für den Arbeitnehmer steuerfrei. Aber deswegen kann man doch trotzdem den freiwilligen Beitrag, sofern man ihn gewillt leistet geltend machen. Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 6 & 9.

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                    #10
                    2 Jobs auf Steuerklasse 1

                    Hallo Nokri,

                    bei einem korrekten pauschalen besteuerten Minijob kommen die Beiträge des AG in Zeile 9 der Anlage AV auch wenn der AN keine eigenen Beiträge leistet.
                    Sobald eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt wird, ist es kein pauschal besteuerter Minijob.
                    Und zweimal Lstkl. I funktioniert nicht, es sei denn der AG meldet einfach nicht bei ELSTAM an.
                    Pauschale Minijobs dürfen auch nicht bei ELSTAM angemeldet werden.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

                      das heißt, wir haben jetzt eine Lohnsteuerbescheinigung die gegen eine Pauschalbesteuerung spricht und eine Information der mini-job-zenrale das eine Pauschalbesteuerung statt gefunden hat. Zudem entsprechen die Rentenzahlungen dem Mini-Job-

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                        #12
                        AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

                        Hallo,

                        Zitat holzgoe: bei einem korrekten pauschalen besteuerten Minijob kommen die Beiträge des AG in Zeile 9 der Anlage AV auch wenn der AN keine eigenen Beiträge leistet.

                        Das soll wohl Anlage Vorsorgeaufwendungen heissen.

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

                          Zitat von NoKri Beitrag anzeigen
                          Dann bin ich sehr froh das mein Finanzbeamter davon nichts weiß. Mein Mann bekommt immer eine Lohnsteuerbescheinigung.....
                          Hallo NoKri,

                          wenn ein Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt und elektronisch übermitteln muss, dann weiß das auch dein Finanzbeamter und das Finanzamt legt die elektronisch übermittelten Daten zugrunde.
                          Und das wurde hier ja schon mehrfach hervorgehoben -> Liegt eine Lohnsteuerbescheinigung vor ist es nicht pauschal besteuert.


                          @FIGUL-> danke fürs Aufpassen, lag wohl an der Uhrzeit.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

                            Das war eigentlich so gemeint, das Der Herr es wohl ignoriert.
                            Es gibt eine Lohnsteuerbescheinigung, diese wurde dem FA auch elektronisch übermittelt. Sehe ich ja im Belegabruf.
                            Darauf ist der das Einkommen, sowie die 15% Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung und der freiwillige Zusatzbeitrag zur Rentenversicherung eingetragen.
                            Ich erstelle für meinen Mann trotzdem keine Anlage N. Rentenbeiträge trage ich wie gesagt in Anlage Vorsorgeaufwand ein und in AV das Rentenversicherungspflichtige Einkommen. Da haben die Damen und Herren beim FA bis jetzt nicht drüber gemeckert. Sonst hätten wir ja jedes mal nachzahlen müssen da wir sonst keine Steuern zahlen müssen. Aber ich werde das trotzdem mit dem Herren noch mal klären und werde berichten was der mir dazu sagt.

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                              #15
                              AW: 2 Jobs auf Steuerklasse 1

                              Zitat von NoKri Beitrag anzeigen
                              ...........
                              ..... Sonst hätten wir ja jedes mal nachzahlen müssen da wir sonst keine Steuern zahlen müssen. Aber ich werde das trotzdem mit dem Herren noch mal klären und werde berichten was der mir dazu sagt.
                              Hallo NoKri,

                              auch wenn eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt wird, heißt das nicht, dass unbedingt Lohnsteuer anfällt bzw. dass ihr als Ehepaar Steuern nachzahlen müsst, solange ihr unter dem Grundfreibetrag bleibt ist die Steuer Null.

                              Tschüß

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