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Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

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    Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

    Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

    ich weiß nicht wo und wie ich es angeben muss.

    Ich habe nur 3 Gehaltsabrechungen erhalten

    Gruß
    Katharina

    #2
    AW: Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

    Hallo KathaRin,

    offensichtlich bist du kein Arbeitgeber, und eine Lohnsteuererklärung gibt es da für dich nicht.
    Du meinst offensichtlich deine Einkommensteuererklärung ->was ist deine kurzfristige Beschäftigung ?

    Wurde vom Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt ->kommt es in die Anlage N
    Wenn es sich um einen pauschal besteuerten Minijob handelt, gehört der nicht in die Steuererklärung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

      Wenn es um das Jahr 2016 geht, liegt möglicherweise noch gar keine Lohnsteuerbescheinigung vor.

      Zumeist sieht man auch auf den Gehaltsabrechnungen, ob auf Lohnsteuerklasse gearbeitet wurde.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

        Danke für die Hinweise.

        ja, ich habe noch nie eine Einkommensteuererklärung gemacht und für mich ist die Thematik neu.

        ich würde über die kurzfristige Beschäftigung eingestellt und habe keine Steuerlichen abzüge gehabt. ich weiß allerings nicht in welches Formular und wo ich dies eintrage.

        danke

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          #5
          AW: Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

          ich weiß allerings nicht in welches Formular und wo ich dies eintrage.
          Wenn du auf Lohnsteuerklasse gearbeitet hast, gehört das in der Anlage N erklärt, wenn es ein pauschaliert versteuerter Minijob war, musst du das gar nicht erklären.
          Das wurde doch hier schon geschrieben! Also warte doch einfach ab, ob du eine Lohnsteuerbescheinigung bekommst.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

            ich habe ein ähnliches Problem:

            ich habe kurzfristige Beschäftigungen in 3 verschiedenen Monaten ausgeübt,
            von denen ich die Abrechnungen der Brutto/Netto Bezüge habe.

            da das zusätzlich zu meiner regulären Arbeit war, wurde ich dort auf Steuerklasse 6 eingestuft,
            habe also Abzüge gehabt (die ich wieder haben möchte)
            eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich aber nicht bekommen

            wie gebe ich das jetzt an?

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              #7
              AW: Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

              eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich aber nicht bekommen
              Du hast aber einen Anspruch auf einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung, auch bei Steuerklasse 6 ist das nicht anders.

              Manchmal werden allerdings bei sehr kurz befristeten Arbeitsverhältnissen die Bescheinigungen parallel zur Lohnabrechnung erstellt. Schau dir deine Unterlagen bitte genau durch!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

                ich gucke sofort nach aber ich bin mir ziemlich sicher keine Lohnsteuerbescheinigung für die kurzfristigen Beschäftigungen erhalten zu haben

                kann ich das aus den Brutto/Netto-Bezügen irgendwie herleiten?

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                  #9
                  AW: Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

                  Zitat von SuperLe Beitrag anzeigen
                  kann ich das aus den Brutto/Netto-Bezügen irgendwie herleiten?
                  Wende Dich an den Arbeitgeber.

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                    #10
                    AW: Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

                    Hallo SuperLe,

                    du fügst in deiner Anlage N eine weitere Lohnsteuerbescheinigung hinzu und wenn die kurzfristigen Beschäftigungen bei einem Arbeitgeber waren fasst du alles zusammen, wenn es mehrere AG waren, dann sind es eben mehrere Lohnsteuerbescheinigungen und die Eintragungen Brutto, Lohnsteuer, Soli, eventuell Kirchensteuer, Beiträge zur RV, KV und PV trägst du in die passenden Stellen.
                    ein. Natürlich hast du auch Anspruch auf Aushändigung der Bescheinigung durch den Arbeitgeber.

                    Deine Daten muss der Arbeitgeber ja auch elektronisch an das Finanzamt übermitteln, dann liegen diese dort auch vor.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

                      Hallo

                      Ich habe ebenfalls Probleme mit meiner Lohnsteuer.. ist auch meine erste Einkommenssteuererklärung :-)
                      Also: Ich habe den Hauptvordruck fertig und muss ja nun eigentlich meine Lohnsteuerbescheinigung als Anlage N hochladen. Richtig?
                      Leider kann ich da kein Häkchen machen/ diese Option ist nicht wählbar.

                      Kann mir jemand helfen?
                      LG

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                        #12
                        AW: Wo muss ich in der Lohnsteuererklärung eine kurzfristige Beschäftigung angeben?

                        Hallo fmk,

                        mit welchem Programm bist du denn unterwegs ?

                        Falls du mit Elsterformular arbeitest, gehst du links unten auf weitere Vordrucke und alphabetisch geordnet scrollst du durch bis zur Anlage N und dann tippst du deine vorliegende Papierbescheinigung dort ein.

                        Tschüß

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