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Frage zur Lohnsteuerermäßigung - Werbungskosten

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    Frage zur Lohnsteuerermäßigung - Werbungskosten

    Guten Tag,

    ich mache gerade die Einkommenssteuererklärung meines Mannes. Da mein Mann in München arbeitet und in Nürnberg wohnt, hat er ziemlich hohe Werbungskosten. Diese habe ich ihm letztes Jahr ab dem 01.07.2016 auf seiner elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Nun sitze ich an seiner Einkommenssteuererklärung für 2016 und bin bei Anlage N - Werbungskosten.

    Ich weiß nun nicht, ob ich jetzt trotzdem die KOMPLETTEN Werbungskosten für seine Fahrten von Nürnberg nach München eintragen darf, oder nur vom 01.01.2016 - 30.06.2016. Da ja wie gesagt, die Werbungskosten seit dem 01.07.2016 auf seiner Lohnsteuerkarte vermerkt sind...

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Frage zur Lohnsteuerermäßigung - Werbungskosten

    Natürlich musst du die kompletten Werbungskosten erklären.

    Die Lohnsteuerermäßigung hat ja nur dazu geführt, dass weniger Lohnsteuer einbehalten wurde, sie ändert doch an seiner Entfernungspauschale nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zur Lohnsteuerermäßigung - Werbungskosten

      Hallo B.Diller,

      aber im Forum hast du dich verirrt -> du bist doch kein AG

      Tschüß

      Kommentar

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