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Steuervorauszahlung

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    Steuervorauszahlung

    Liebe Forum-Teilnehmer,
    ich weiß nicht ob meine Frage hier thematisch passt.
    Im Jahr 2015 habe zusätzlich zu meinem Angestelltenverhältnis noch freiberuflich 10.000 € als Dozent an der Hochschule verdient.

    In der Lohnsteuererklärung für 2015 habe ich 10.000 € angegeben und sie wurden versteuert.
    Obwohl ich vom Finanzamt sogar paar Euro zurückbekommen habe (da ich im Hauptberuf zu viel Steuer bezahlt habe), wurde von mir für das Jahr 2016 und 2017 eine Vorauszahlung von 1.700 € verlangt. Für 2016 habe ich Ende 2016 überwiesen.
    Es ist jedoch so, dass ich heute erfahren habe, dass ich in diesem Jahr (2017) keine 10.000 € mehr zusätzlich verdienen werden, sprich ich werde in diesem Jahr nicht an der Hochschule unterrichten. Für mich bedeutet das, dass ich keine Steuervorauszahlung leisten muss, denn es wird nichts zu versteuern geben. Und anstatt dieses Geld dann vom Finanzamt zurückzubekommen, würde ich vom Anfang an besser das behalten.
    Wie handelt man in diesem Falle? Gibt es eine Art Antrag auf Befreiung von der Steuervorauszahlung?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    K2

    #2
    AW: Steuervorauszahlung

    Hallo,

    stelle bei Deinem FA einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen.

    P.S. Die Frage hat mit Elster absolut nichts zu tun und wurde auch im falschen Unterforum gestellt. Ich verschiebe den Thread.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Steuervorauszahlung

      Hallo karel2,

      es sollte ein Dreizeiler an den zuständigen Bearbeiter bei deinem Finanzamt genügen, mit der Begründung das 2017 die Dozenteneinkünfte wegfallen und du bittest deshalb um Herabsetzung der Vorauszahlung auf Null.

      Tschüß

      P.S. Und aus dem falschen Unterforum schiebe ich dich raus -> du bist im Arbeitgeberforum gelandet.

      .....da hatten zwei denselben Gedanken.
      Zuletzt geändert von holzgoe; 09.01.2017, 12:59. Grund: Ergänzung

      Kommentar

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