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Erste Steuererklärung - wie werden Fahrtkosten abgerechnet?

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    Erste Steuererklärung - wie werden Fahrtkosten abgerechnet?

    Hallo zusammen,

    ich mache meine erste Steuererklärung und habe wirklich keine Ahnung davon.
    Da ich leider niemanden habe, der es mir erklärt, habe ich mich über das Internet ein wenig schlau gemacht.

    Eine Sache konnte ich allerdings nicht klären und möchte deshalb hier fragen.

    Wenn ich Fahrtkosten geltend mache, die über den jährlichen Pauschbetrag gehen, wie werden die dann verrechnet?

    Beispiel:

    Ich fahre aus beruflichen Gründen sehr oft 260 km zu einer Dienststelle hin und 260 km zurück, auf Anordnung meines Arbeitgebers.
    Eine Fahrkostenerstattung habe ich vom Arbeitgeber aber nicht erhalten. Er hat mich auf die Steuererklärung verwiesen.

    Wenn ich nun nach einem Jahr diese Fahrten in meiner Lohnsteuererklärung geltend mache, bekomme ich dann die Kilometerleistung x Kilometerbetrag (z.B. 260 x 0,30 € x 30 Fahrten) erstattet?
    Also, bekäme ich dann 2.340 € erstattet oder würde man die lediglich von meinem Jahreseinkommen abziehen und dann die Steuerbelastung neuberechnen?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Erste Steuererklärung - wie werden Fahrtkosten abgerechnet?

    Hallo nrw83,

    also Fahrtkosten wurden noch nie und werden auch nicht erstattet vom Finanzamt.
    Aber als Werbungskosten minderst du damit deine Steuerlast.

    Tschüß

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung - wie werden Fahrtkosten abgerechnet?

      Hallo holzgoe,

      danke für die Antwort. So meinte ich es.

      Das bedeutet also, dass ich nicht den genauen Betrag der Kosten erstattet bekomme, sondern die Kosten werden quasi von meinem Jahreseinkommen abgezogen und die Steuer neuberechnet?

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Steuererklärung - wie werden Fahrtkosten abgerechnet?

        Hallo nrw83,

        Fahrtkosten sind Werbungskosten und die mindern letztendlich dein zu versteuerndes Einkommen.

        Tschüß

        P.S. Du machst als Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung ->keine Lohnsteuererklärung

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Erste Steuererklärung - wie werden Fahrtkosten abgerechnet?

          Die Fahrtkosten für deine Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten und werden bei der Ermittlung deiner steuerpflichtigen Einkünfte von deinem Bruttolohn abgezogen.

          Wie viel das ausmacht, hängt von deinem Steuersatz ab. Wenn dir dein AG solche Fahrtkosten auch nicht anteilig erstattet, ist das für dich normalerweise ein Draufzahlgeschäft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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