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Ärger mit Steuerberater

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    Ärger mit Steuerberater

    Hallo! Ein heikles Thema: Es gibt Ärger mit dem Steuerberater, der sich verleugnen lässt, nicht auf Anfragen reagiert, keinen Jahresabschluss erstellt (verschludert), nötige steuerliche Überprüfungen unterlässt. Halt alles Dinge, die mit einer ordnungsgemäßen Bearbeitung von Steuersachen nichts mehr zu tun haben. Ich würde gerne ein anderes Steuerbüro einschalten, aber dafür benötige ich natürlich auch meine Unterlagen, auf denen besagter Steuerberater rumsitzt. Eigentlich ein unhaltbarer Zustand. Ich habe die Steuerberaterkammer informiert, was aber im Ergebnis nicht weitergeführt hat. Kann mir hier das Finanzamt weiterhelfen? Oder muss ich einen Anwalt für Steuersachen einschalten? Für ein paar hilfreiche Tipps wäre ich dankbar.

    #2
    AW: Ärger mit Steuerberater

    Hallo,
    was hat das mit Elster zu tun (rhet.Frage) Richtig: NICHTS

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Ärger mit Steuerberater

      Zitat von Alfredo700 Beitrag anzeigen
      Hallo! Ein heikles Thema: Es gibt Ärger mit dem Steuerberater, der sich verleugnen lässt, nicht auf Anfragen reagiert, keinen Jahresabschluss erstellt (verschludert), nötige steuerliche Überprüfungen unterlässt. Halt alles Dinge, die mit einer ordnungsgemäßen Bearbeitung von Steuersachen nichts mehr zu tun haben. Ich würde gerne ein anderes Steuerbüro einschalten, aber dafür benötige ich natürlich auch meine Unterlagen, auf denen besagter Steuerberater rumsitzt. Eigentlich ein unhaltbarer Zustand. Ich habe die Steuerberaterkammer informiert, was aber im Ergebnis nicht weitergeführt hat. Kann mir hier das Finanzamt weiterhelfen? Oder muss ich einen Anwalt für Steuersachen einschalten? Für ein paar hilfreiche Tipps wäre ich dankbar.
      Meine Meinung:

      Steuerberater haben ein Zurückbehaltungsrecht der Handakten und anderen Unterlagen, als wirksames Mittel zur Durchsetzung von Honorarforderungen.

      Wenn keine Forderungen bestehen, den Steuerberater unter Setzung einer Frist ( zum Beispiel 7 Tage ) zur Herausgabe der Unterlagen auffordern.

      Gegebenenfalls kann Ihnen ein Rechtsanwalt weiterhelfen.

      Kommentar


        #4
        AW: Ärger mit Steuerberater

        Auch wenn es nichts mit dem Thema dieses Forums zu tun hat: Natürlich sind Steuerberater verpflichtet, die ihre Mandanten betreffenden Unterlagen an diese herauszugeben, wenn die Honorare bezahlt sind.

        Notfalls musst du die Herausgabe nach schriftlicher Fristsetzung per Klage erzwingen. Solche Sachen sollte auch jeder normale Rechtsanwalt beherrschen, dazu braucht man ja keine speziellen Kenntnisse im Steuerrecht.

        Pech kannst du natürlich bei Daten haben, die nur auf Computern existieren. Da ist nicht immer gewährleistet, dass sie auf anderen Systemen lesbar sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Ärger mit Steuerberater

          Hallo und Danke für alle wohlgemeinten Antworten.
          Ich wollte nicht gleich mit dem Hammer (sprich Anwalt) draufschlagen. Aber ich sehe ein, dass ich in dieser Sache ohne rechtlichen Beistand nicht weiterkomme. Nur zur Klarstellung: Es geht keineswegs um offene Honorarforderungen und einen daraus evtl. abzuleitenden Zurückbehaltungsanspruch. Die Ursache des Problems ist eher in "organisatorischen Defiziten" und einer gewissen "kommunikativen Unfähigkeit" des Steuerberaters begründet, um es mal halbwegs freundlich auszudrücken.

          Danke auch an "Figul", dessen Antwort weniger inhaltsreich, dafür um so brummeliger ausfiel. Bei etwas genauerem Hinsehen wäre ihm sicherlich aufgefallen, dass ich hier ein absoluter Neuling (Frischling) bin und mich mit den Gesetzlichkeiten in diesem Forum noch nicht so auskenne. Das möge er mir gnädig verzeihen. Wäre "Figul" dann auch noch ein wenig aufmerksamer gewesen, hätte ihm nicht entgehen können, dass ich meine Frage bewusst in der Rubrik "Forum: Allgemein und Projekt – Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem, was n i c h t in die anderen Foren passt" gestellt habe.

          Ein Blick in die Anfragen, Erläuterungen und Hinweise in diesem Forum lässt sehr gut erkennen, dass sich eine ganze Reihe von Beiträgen mit allgemeinen und spezifischen steuerlichen Problemen befasst und keinesfalls nur das pure Handling im Umgang mit "Elster" thematisiert wird. Bemerkenswerterweise gehört auch "Figul" dazu. Würde er sich an seine eigenen stringenten Kriterien halten, hätte er an dieser Stelle zig-fach nichts zu suchen gehabt. Wobei das natürlich Quatsch ist. Auch dieses Forum lebt von der Lebendigkeit und Vielschichtigkeit. Von jenen, die nichts wissen, und jenen, die viel Erfahrungen mitbringen. Und vor allem von jenen, die sich auf den respektvollen Umgang miteinander verstehen. Dass es da hin und wieder (brummelige) Ausnahmen gibt, muss man wohl hinnehmen.

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            #6
            AW: Ärger mit Steuerberater

            Dass es da hin und wieder (brummelige) Ausnahmen gibt, muss man wohl hinnehmen.
            Das ganze Steuerberatungsthema ist ziemlich heikel, da muss man im Forum schon ein wenig aufpassen. Deshalb werden Fragen, die nichts mit ELSTER zu tun haben, nicht so gern beantwortet.

            Das Forum wird nun mal von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt, es unterliegt zwar keiner Zensur, aber doch einer gewissen Kontrolle.

            Wobei deine Frage ja gar nichts mit Steuerberatung zu tun hatte, aber für Rechtsberatung allgemein existieren auch gesetzliche Beschränkungen. https://de.wikipedia.org/wiki/Rechts...eistungsgesetz

            Heute war für bestimmte Fragen ohnehin ein schlechter Tag, nachdem heute zufällig die Version 2016 von ElsterFormular veröffentlicht wurde.
            Da gab und gibt es genug andere Fragen zu beantworten, das stresst auch manchen der erfahrenen Nutzer.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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