Hallo,
ich bin gerade bei der Vorbereitung der ganzen Daten und bräuchte ein paar Tipps.
Zu mir:
Ich habe mich im Juli 2016 von meinem Mann getrennt. Wir haben 2 Kinder zusammen.
Da ich noch nicht sicher bin ob wir Einzel- oder Zusammenveranlagung machen, will ich mir erstmal die Einzelabgabe durchrechnen.
Wer kann mir sagen ob ich folgende Ausgaben absetzen kann?
- Rechnungen Apotheke
- Rechnung Rufbereitschaft Hebamme
- Rechnung zusätzlicher Ultraschall Frauenarzt in der Schwangerschaft
- Fahrtkosten zum Frauenarzt
- Rechnung Anwalt zwecks Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhalt und Hausrat
- Kosten und Einrichtung wegen Auszug aus ehelicher Wohnung
- Beiträge zur privaten Krankenversicherung ( Brille und Zähne )
Ist es richtig dass man bei der Einzelabgabe nur die Hälfte vom Kindergeld angeben muss?
Ist die Anlage Unterhalt nur für den jenigen, der Unterhalt bezahlen muss?
Muss ich den Unterhalt als Einnahme angeben?
Besten Dank im Voraus
Gruß
Natalie
ich bin gerade bei der Vorbereitung der ganzen Daten und bräuchte ein paar Tipps.
Zu mir:
Ich habe mich im Juli 2016 von meinem Mann getrennt. Wir haben 2 Kinder zusammen.
Da ich noch nicht sicher bin ob wir Einzel- oder Zusammenveranlagung machen, will ich mir erstmal die Einzelabgabe durchrechnen.
Wer kann mir sagen ob ich folgende Ausgaben absetzen kann?
- Rechnungen Apotheke
- Rechnung Rufbereitschaft Hebamme
- Rechnung zusätzlicher Ultraschall Frauenarzt in der Schwangerschaft
- Fahrtkosten zum Frauenarzt
- Rechnung Anwalt zwecks Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhalt und Hausrat
- Kosten und Einrichtung wegen Auszug aus ehelicher Wohnung
- Beiträge zur privaten Krankenversicherung ( Brille und Zähne )
Ist es richtig dass man bei der Einzelabgabe nur die Hälfte vom Kindergeld angeben muss?
Ist die Anlage Unterhalt nur für den jenigen, der Unterhalt bezahlen muss?
Muss ich den Unterhalt als Einnahme angeben?
Besten Dank im Voraus
Gruß
Natalie
Kommentar