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Firmenwagen 1%-Regel - absetzbare Kilometer ?

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    Firmenwagen 1%-Regel - absetzbare Kilometer ?

    Hallo zusammen,

    bin neu hier im Forum, daher erst einmal ein herzliches Hallo an alle! Meine Frage bezieht sich auf den Firmenwagen, wir überlegen, ob wir über die 1%-Regel einen kleinen Wagen nehmen, jedoch ist ziemlich undurchsichtig, welche Kilometer nun steuersenkend abgesetzt werden können (Werbungskosten). Folgender Sachstand:

    Fahrzeuglistenpreis: 12.000 EUR

    Kilometer: 25 (also 12.000 EUR x 0,03% = 90 EUR

    d.h. Geldwerter Vorteil 120 EUR + 90 EUR, was auf das Brutto kommt.

    Die 25 km sind der Weg zur Arbeit und hier kommt jetzt die Frage, was auf das Brutto kommt wird ja letztlich vom Netto wieder abgezogen, kann ich dann die 25 km in der Steuererklärung zusätzlich geltend machen (0,30 EUR pro km einfache Strecke), so wie man normal auch die Fahrtkosten zur Arbeit absetzen kann und wenn ja wie mache ich das und wo trage ich das ein ?
    Spritgeld wird vom Arbeitgeber nicht gezahlt ! Zusätzlich kommt noch die Besonderheit, dass der Arbeitgeber eine Zeitarbeitsfirma ist, d.h. dass die "Einsätze" mit dem Fahrzeug nicht die Arbeitsstätte ist, sondern sozusagen der Kunde, hier gilt also eine Geschäftsfahrt, auf der nicht nur der Hin- sondern auch der Rückweg zählt...

    Ich brauch hier unbedingt einen Rat, vielen Dank schon mal im Voraus dafür.

    Gruß
    Stefan
    Zuletzt geändert von Stefan1979; 14.01.2017, 12:03.

    #2
    AW: Firmenwagen 1%-Regel - absetzbare Kilometer ?

    Hallo Stefan1979,

    solche Fragen beantwortet dir der Steuerberater deines Vertrauens.
    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Firmenwagen 1%-Regel - absetzbare Kilometer ?

      [QUOTE=holzgoe;221588]Hallo Stefan1979,

      solche Fragen beantwortet dir der Steuerberater deines Vertrauens.
      Tschüß[/QUOTE

      ..genau das will ich ja nicht, dachte im Forum kann vlt. Jemand weiterhelfen!

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        #4
        AW: Firmenwagen 1%-Regel - absetzbare Kilometer ?

        Die Fragen haben mit ElsterFormular alle nicht wirklich etwas zu tun.

        Die Versteuerung des geldwerten Vorteils eines Firmenwagens erfolgt grundsätzlich beim Lohnsteuerabzug, der taucht deshalb in deiner Einkommensteuererklärung in der Regel gar nicht auf.

        Wie das bei Anwendung der 1%-Methode funktioniert, kannst du hier nachlesen und zwar in dem Kapitel Gestellung von Kraftfahrzeugen (Abs. 9) unter 1.:

        http://www.steuerlinks.de/richtlinie...2015/r8.1.html

        Wird das Fahrzeug auch für die Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte verwendet, erhöht sich einerseits das eine Prozent, du kannst aber natürlich für diese Fahrten die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen.

        Wenn du keine 1. Tätigkeitsstätte hast, was bei Zeitarbeit unter bestimmten Umständen möglich ist, sind die Fahrten zum Kunden Dienstreisen. Wenn der Arbeitgeber die Spritkosten weder bei
        Dienstreisen noch sonst übernimmt, wird es etwas kompliziert. Das hat dann aber auch nichts mit ElsterFormular zu tun, sondern müsste beim Nutzungswert ermittelt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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