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ALG1, ausländisches Tagesgeldkonto und Steuererklärungspflicht

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    ALG1, ausländisches Tagesgeldkonto und Steuererklärungspflicht

    Hallo,

    in den vergangenen Jahren habe ich keine Steuererklärung abgegeben, da ich dazu nicht verpflichtet war und ich nichts zurückbekommen hätte.

    2016 haben sich aber zwei Umstände geändert:

    1) Ich habe etwas mehr als 4 Monate ALG 1 bezogen.
    2) Ich hatte Zinseinnahmen aus einem Tagesgeldkonto in einem anderen EU-Land.

    Betreffend des ausländischen Tagesgeldkontos folgende Details:
    Die Brutto-Zinseinnahmen haben nicht mehr als 15 Euro betragen und unterlagen einer Quellensteuer von 26 %.
    Den Steuer-Pauschbetrag von 801 Euro habe ich zur Gänze bei einer Bank in Deutschland eingesetzt, aber ich musste ihn bei weitem nicht voll ausschöpfen, falls das relevant ist.

    Bin ich nun dazu verpflichtet, aufgrund einer dieser beiden Umstände eine Steuererklärung abzugeben?

    Dann noch eine Anschlussfrage: Wenn ich nicht der Steuererklärungspflicht unterliege, aber mich dazu entschließe freiwillig eine Steuererklärung abzugeben (aufgrund es ALG 1-Bezuges halte ich das für möglich), muss ich dann die Zinsen vom ausländischen Tagesgeldkonto in der Steuererklärung angeben?

    Falls weitere Angaben für die Beantwortung der Fragen notwendig sind, dann beantworte ich diese gerne.

    Danke für eure Hilfe!

    #2
    AW: ALG1, ausländisches Tagesgeldkonto und Steuererklärungspflicht

    Hallo phoenixblob,

    durch das ALG I was dem Progressionsvorbehalt unterliegt bist du verpflichtet.

    Tschüß

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      #3
      AW: ALG1, ausländisches Tagesgeldkonto und Steuererklärungspflicht

      Danke für deine Antwort, holzgoe!

      Jetzt stellt sich noch die Frage, wie ich mit dem ausländischen Tagesgeldkonto in der Steuererklärung umgehen soll.
      Mir geht es nicht darum, irgendetwas zurückzufordern (Stichwort: anrechenbare Quellensteuer), da es sich nur um Kleckerbeträge handelt. Mir geht es darum, dass ich steuerrechtlich in Ordnung bin.
      Ich kann gut und gerne auf deren Angabe verzichten, wenn ich denn darf.

      Auf längere Sicht wäre es trotzdem noch interessant zu wissen, ob alleine das ausländische Tagesgeldkonto eine Steuerklärungspflicht bedeutet. 2017 werde ich (hoffentlich) kein ALG 1 mehr beziehen, aber das ausländische Tagesgeldkonto werde ich behalten.

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        #4
        AW: ALG1, ausländisches Tagesgeldkonto und Steuererklärungspflicht

        Hallo,

        zur Abgabe einer Anlage KAP bist du nicht verpflichtet

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: ALG1, ausländisches Tagesgeldkonto und Steuererklärungspflicht

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          zur Abgabe einer Anlage KAP bist du nicht verpflichtet

          Gruß FIGUL
          Danke!

          Damit keine Missverständnisse entstehen: Bedeutet das also auch keine Steuererklärungspflicht aufgrund dieses ausländischen Tagesgeldkontos?

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            #6
            AW: ALG1, ausländisches Tagesgeldkonto und Steuererklärungspflicht

            Bedeutet das also auch keine Steuererklärungspflicht aufgrund dieses ausländischen Tagesgeldkontos?
            Da gehen die Meinungen wohl ein wenig auseinander. In der Eingabehilfe zur Anlage KAP heißt es hierzu:

            Abgabe Anlage KAP

            Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug abgegolten (Abgeltungsteuer) und die Abgabe der Anlage KAP entbehrlich.
            Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben,

            Meine persönliche Meinung, die aber völlig unverbindlich ist:

            Solange deine Einkünfte aus Kapitalvermögen im In- und Ausland in Summe den Sparer-Pauschbetrag von 801,00 € (bzw. 1.602,00 € bei Ehegatten) nicht überschreiten, muss allein deswegen keine Steuererklärung abgegeben werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: ALG1, ausländisches Tagesgeldkonto und Steuererklärungspflicht

              Vielen Dank für deine Meinung, Charlie24!

              Da ich weit unter den 801 Euro liege, hilft mir das weiter.

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