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Abgabe der Steuererklärung bei Nachzahlung

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    Abgabe der Steuererklärung bei Nachzahlung

    Folgendes Problem:
    Ich bin nicht zur Abgabe meiner Steuererklärung verpflichtet, tätige diese immer freiwillig.
    Bislang habe ich dies immer mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins getan.

    Wie immer habe ich auch dieses Jahr meine Unterlagen dorthin geschickt. Bei der Berechnung kam eine Nachzahlung heraus.
    Der Bearbeiter schickte mir per email die Berechnung und die Einverständniserklärung zur Weiterleitung an das Finanzamt.

    Daraufhin äußerte ich meine Bedenken, dass ich wie bereits gesagt, nicht zur Abgabe verpflichtet bin und darauf verzichten möchte.
    Darauf äußerte der Bearbeiter, dass ich aufgrund der Nachzahlung doch dazu verpflichtet sei, diese abzugeben.

    Dies wäre mir neu, da ich ja selbst bei einer Nachzahlung noch Einspruch einlegen kann und diese zurück ziehen kann.
    Zumal ich von einem Lohnsteuerhilfeverein zuerst eine Beratung erwarte.
    Die Einverständnis zur Weitergabe, sprich Elster,habe ich nicht erteilt.

    Habe ich da einen Denkfehler?
    Zuletzt geändert von Drea06; 14.01.2017, 22:11.

    #2
    AW: Abgabe der Steuererklärung bei Nachzahlung

    Ich bin nicht zur Abgabe meiner Steuererklärung verpflichtet, tätige diese immer freiwillig.
    Das ist jetzt deine Einschätzung!

    Ob du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, regeln die Steuergesetze:

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html

    Deine Fragestellung hat mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun!
    Aufgrund deiner nur allgemeinen Angaben kann das hier auch nicht beurteilt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abgabe der Steuererklärung bei Nachzahlung

      Nein, das ist nicht meine Einschätzung, sondern wie du selbst so schön mit angeführten Link geantwortet hast, das ESTG.

      Wenn ich mir hier dieses Forums ansehen, gibt es hier viele allgemeine Fragen und ein Versuch ist es wert.

      Vielen Dank für deine Antwort!
      Zuletzt geändert von Drea06; 15.01.2017, 11:10.

      Kommentar


        #4
        AW: Abgabe der Steuererklärung bei Nachzahlung

        Nein, es ist DEINE Einschätzung als Laie, dass das EStG, insbesondere § 46 EStG, Dich in deinem konkreten Fall nicht zur Erklärungsabgabe verpflichtet. Abgesehen davon gibt es außer dem § 46 EStG noch ein paar andere Fundstellen. Ich habe i.ü. schon genug Fälle gesehen, in denen insbesondere die im Lohnsteuerabzug berücksichtigte Vorsorgepauschale höher war als die tatsächlichen Aufwendungen, so dass es nach Abs. 2 Nr. 3 zu einer Verpflichtung kam und das Niemand vorher gemerkt hat, so dass ich deine Meinung bei allem gebotenen Respekt als zumindest hinterfragbar bezeichnen möchte ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Abgabe der Steuererklärung bei Nachzahlung

          Ich finde es nett, dass sich drüber Gedanken gemacht wird, ob ich zur Abgabe verpflichtet bin oder nicht.

          Dies war jedoch nicht meine Frage und ich wiederhole es gerne noch einmal deutlich:

          Es ist Fakt, dass ich die Steuererklärung freiwillig leiste. Dies ist nicht aufgrund meiner eigenen Einschätzung!

          Dennoch danke für die Antwort!

          Kommentar


            #6
            AW: Abgabe der Steuererklärung bei Nachzahlung

            Sagen wir mal so: In vielen Fällen, in denen bei der Vorausberechnung eine (größere) Nachzahlung herauskommt, besteht auch eine Erklärungspflicht.

            Im Moment kann auch die Vorausberechnung noch fehlerhaft sein. Das ist z. B. bei ElsterFormular Version 18.0 derzeit der Fall.

            Eine weitere Fehlerquelle ist ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug seitens des Arbeitgebers. Das kommt immer wieder mal vor.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Abgabe der Steuererklärung bei Nachzahlung

              [QUOTE=Drea06;221673]Ich finde es nett, dass sich drüber Gedanken gemacht wird, ob ich zur Abgabe verpflichtet bin oder nicht.

              Dies war jedoch nicht meine Frage und ich wiederhole es gerne noch einmal deutlich:

              Es ist Fakt, dass ich die Steuererklärung freiwillig leiste. Dies ist nicht aufgrund meiner eigenen Einschätzung!


              Hallo Drea06,
              dann gibt es noch die Variante, dass dein Finanzamt dich auffordert eine einzureichen z. Bsp. so ein Fall wie Picard777 angesprochen hat und weil die Daten der Krankenkassen auch von allen elektronisch übermittelt werden.

              Tschüß

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