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Sign-on Bonus in Elsterformular

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    Sign-on Bonus in Elsterformular

    Hallo allerseits,

    zum 01.11 bin ich zu einer anderen Firma gewechselt. Im ersten Monat des neuen Jobs habe ich einen Sign on Bonus in Höhe von 2500 EUR erhalten. Auf meiner Gehaltsabrechnung für diesen Monat wird diese Position separat besteuert und zwar mit einem geringeren Lohnsteuersatz als der sonstige Bruttolohn.

    Nov: Gehalt (St4: L, SV4: L, GB: J): 6700, Lohnsteuer 1759,91, Soli 96,79
    Sign-on Bonus (St4: S, SV4: E, GB: J): 2500, Lohnsteuer 383, Soli 21,06

    Nun sitze ich vor meiner Steuererklärung in Elsterformular und gebe dort die Summen beider Gesamtjahresgehaltsabrechnungen (von beiden Arbeitgebern ein). Als Ergebnis müsse ich nun 706 EUR nachzahlen. Wenn ich aus Elster die 2500 Bruttolohn und die zugehörige Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag herausrechne, bin ich nahe 0.

    Wie kann man dieses Problem in Elster lösen? Ich bin davon ausgegangen, dass die komplette Lohnsteuer bereits über den Arbeitgeber abgerechnet wurde. Ich vermute der Sign-on Bonus ist ein sonstiger Bezug und unterliegt nicht dem normalen Steuersatz.

    Vielen Dank

    Viele Grüße

    Matthias

    #2
    AW: Sign-on Bonus in Elsterformular

    Zitat von Imp123 Beitrag anzeigen
    Ich bin davon ausgegangen, dass die komplette Lohnsteuer bereits über den Arbeitgeber abgerechnet wurde. Ich vermute der Sign-on Bonus ist ein sonstiger Bezug und unterliegt nicht dem normalen Steuersatz.
    Auch ein Bonus ist ganz normaler Arbeitslohn, der der Einkommensteuer unterliegt und nicht ermäßigt besteuert wird. Die Lohnsteuer ist nur ein Abschlag auf die tatsächliche Einkommensteuer.
    Hat der AG zu wenig Lohnsteuer abgeführt, ist halt eine Nachzahlung fällig. Völlig normal.
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Sign-on Bonus in Elsterformular

      Warum ein Doppelpost? Es wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten!

      https://www.elster.de/anwenderforum/...663#post221663
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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