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Steuererklärung bei Kombi selbstständig & nichtselbstständig

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    Steuererklärung bei Kombi selbstständig & nichtselbstständig

    Hallo zusammen :-)

    Ich habe zu meiner Frage nichts passendes gefunden, deshalb mache ich mal ein neues Thema auf.
    Es dreht sich dabei um die Steuererklärung 2015 - meine Schwester hatte im letzten Jahr schon mal damit angefangen, aber entnervt aufgegeben und sie dann vergessen. Gott sei Dank hat sie diesbezüglich bisher noch keine Nachricht vom FA erhalten.
    Nun hat sie mich um Hilfe gebeten, aber mit der Thematik "Selbstständigkeit" kenne ich mich auch nicht so gut aus. Ich mache meine Erklärung zwar schon seit Jahren im ElsterFormular und übermittel es auch online, hatte bisher aber nur mit den üblichen Anlagen zu tun.

    Folgender Fall:
    01.01. - 30.04.2015 angestellt als Versicherungskraft
    01.05. - 31.12.2015 selbstständig als Versicherungskraft (endete 31.01.16, danach wieder angestellt)
    Fahrten zwischen Wohnort und Versicherungsagentur bzw. zu Kundenterminen wurden im gesamten Jahr mit dem privaten PKW getätigt. Keine Fahrtkostenerstattung vom AG während des Angestelltenverhältnisses.
    Für die Zeit der Selbstständigkeit wurde ein Fahrtenbuch geführt.

    Beiträge zur Sozialversicherung wurden während der Selbstständigkeit abgeführt, Steuern nicht.
    Der Gewinn für das Jahr 2015 liegt nach Schätzungen meiner Schwester deutlich unter 17.500 Euro
    Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis habe ich jetzt nicht parat.

    Steuerklasse 1, 1 Kind (Schülerin), weitere Einkünfte (z.B. KAP) nicht vorhanden.

    So, ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

    Meine Fragen dazu:
    Welche Anlagen müssen ausgefüllt werden?
    Muss die Erklärung in diesem Fall zwingend online übermittelt werden? (ich hatte gelesen, dass es Ausnahmen gibt)
    Wo werden die Abgaben zur Sozialversicherung eingetragen?
    Könnte sie ggf. VMA geltend machen?
    Welche Belege werden für die Selbstständigkeit gebraucht?

    Danke Euch schon mal für Eure Hilfe.

    LG Bibi
    Zuletzt geändert von BibiHpl; 18.01.2017, 10:29.

    #2
    AW: Steuererklärung bei Kombi selbstständig & nichtselbstständig

    Sinnvollerweise wird sie sich da einen steuerlichen Berater anlachen müssen, sorry. Wer sich selbständig macht, muss sich letztlich kundig machen. Und das ist hier ein Elsterforum, kein Steuerberatungsforum. Daher nur hier in Kurzform das Wichtigste:

    Hauptbogen, Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage N, Anlage G, Anlage Kind, Anlage EÜR (zwingend, bei Einnahmen VOR Abzug der Betriebsausgaben von unter 17.500 € freiwillig, dann aber eigengestrickte Einnahme-Überschuss-Rechnung).

    Zwingend elektronisch, es sei denn die ELEKTRONISCHE Übermittlung wäre ein Härtefall.

    Schaue Dir die Anlage Vorsorgeaufwand an.

    VMA kann sie geltend machen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Alle Belege, die nötig sind den Gewinn zu ermitteln.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung bei Kombi selbstständig & nichtselbstständig

      Hallo BibiHpl,

      Als Formulare werden bei der ESt benötigt ->HV, Anlage N, Anlage Kind, Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungsbeiträge KV, RV, PV usw., Anlage S Einkünfte als selbstständiger Versicherungsvertreter
      Dann EÜR unter 17.500 formlos auch möglich.

      Umsatzsteuererklärung dürfte bei Versicherung entfallen.

      Es gibt eine sogenannte Härtefallregelung -> aber grundsätzlich gilt für Unternehmer die elektronische Abgabe und ob ein Versicherungsvertreter darunter fällt glaub ich nicht, mancher gibt an kein Internet oder dieses Jahr in Rente usw.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung bei Kombi selbstständig & nichtselbstständig

        Welche Belege werden für die Selbstständigkeit gebraucht?
        Man meldet die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eigentlich zu Beginn beim Finanzamt an. Dafür gibt es ein eigenes Formular:

        http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x

        Für einige Bundesländer geht das auch elektronisch über das ElsterOnline-Portal.

        Die Gewinnermittlung erfolgt über eine Einnahmeüberschussrechnung -EÜR-. Die darf bei Bruttoeinnahmen bis 17.500 € auch formlos erstellt werden.
        Nicht zu verwechseln mit dem Gewinn! Bei Bruttoeinnahmen von 17.500 € und mehr ist die EÜR auf amtlichen Vordruck elektronisch zu übermitteln.

        Bei der Einkommensteuererklärung werden neben dem Hauptvordruck die Anlagen N, S (oder G), Kind und Vorsorgeaufwand benötigt. Sozialversicherungsbeiträge sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären.

        Eine Umsatzsteuererklärung zum Nachweis der Kleinunternehmereigenschaft hätte wahrscheinlich auch abgegeben werden müssen.

        Bevor man sich selbständig macht, sollte man sich über seine steuerlichen Pflichten informieren!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung bei Kombi selbstständig & nichtselbstständig

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          ..............
          Eine Umsatzsteuererklärung zum Nachweis der Kleinunternehmereigenschaft hätte wahrscheinlich auch abgegeben werden müssen.
          ...........
          Hallo Charlie24,

          Umsatzsteuererklärung dürfte beim Versicherungsvertreter entfallen.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung bei Kombi selbstständig & nichtselbstständig

            Stimmt! § 4 Nr. 11 UStG

            Die Tätigkeit ist allerdings gewerblich und nicht freiberuflich, also Anlage G und nicht Anlage S!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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