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Erststudium - wie trage ich es richtig ein?

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    Erststudium - wie trage ich es richtig ein?

    Hallo,

    ich ahbe von 2010-2015 meinen Bachelor direkt nach dem Abitur gemacht.

    Ich möchte nun die Kosten für mein Studium rückwirkend von der Steuer absetzen. Ich habe jetzt gelesen, dass ich dies bei den Sonderausgaben Zeile 43 geltend machen soll.

    Meine Frage hierzu: trage ich die Kosten zusammengefasst (mit Belegen im Anhang). Kann ich die Kosten in das Formular für 2016 zusammenfassend eintragen oder muss ich für jedes Jahr eine extra Steuererklärung anfertigen?

    MfG

    #2
    AW: Erststudium - wie trage ich es richtig ein?

    ... oder muss ich für jedes Jahr eine extra Steuererklärung anfertigen?
    Letzteres ist richtig!

    Eine Antragsveranlagung für Jahre vor 2013 ist nicht mehr möglich.

    Sonderausgaben führen nur dann zu einer Steuerersparnis, wenn auch tatsächlich Steuern bezahlt wurden. Sonderausgaben führen nie zu einem vortragsfähigen Verlust.

    Weitergehende Antworten könnten als unzulässige Steuerberatung verstanden werden, deshalb sehe ich davon ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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