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Verlustvortrag Studenten

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    Verlustvortrag Studenten

    Ich habe mich mal bisschen genauer mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt und erfahren, dass man als Student Verluste (Ausgaben) während dem Studium später im Berufsleben anrechnen kann und so oft die erste Zeit gar keine Steuer zahlen muss.

    Also meines Wissens ist es möglich rückwirkend bis 4 Jahre eine Erklärung abzugeben. Also 2016,15,14,13 .

    2014 und 2015 habe ich eine Erklärung abgegeben. Einfach nur die Lohnsteuer von einem Ferienjob. Kann man da noch nachträglich Werbungskosten anrechnen oder ist es für die Jahre einfach zu spät?



    Ich denke mal es wird nur für die Jahre 2013 und 2016 gehen. Liege ich da richtig?

    Vielen Dank schon einmal und Grüße

    #2
    AW: Verlustvortrag Studenten

    Wenn die Steuerbescheide für 2014 und 2015 bestandskräftig sind, kannst du da nichts mehr nacherklären.

    Das ist aber kein Problem der elektronischen Steuererklärung, sondern die Folge steuerrechtlicher Verfahrensvorschriften.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag Studenten

      Zitat von jarobi Beitrag anzeigen
      Ich habe mich mal bisschen genauer mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt und erfahren, dass man als Student Verluste (Ausgaben) während dem Studium später im Berufsleben anrechnen kann und so oft die erste Zeit gar keine Steuer zahlen muss.

      Also meines Wissens ist es möglich rückwirkend bis 4 Jahre eine Erklärung abzugeben. Also 2016,15,14,13 .

      2014 und 2015 habe ich eine Erklärung abgegeben. Einfach nur die Lohnsteuer von einem Ferienjob. Kann man da noch nachträglich Werbungskosten anrechnen oder ist es für die Jahre einfach zu spät?



      Ich denke mal es wird nur für die Jahre 2013 und 2016 gehen. Liege ich da richtig?

      Vielen Dank schon einmal und Grüße
      Hallo,

      mach dich zuerst mal schlau Erst-Zweitstudium-berufl.Fortbildung

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Verlustvortrag Studenten

        Danke, dass habe ich mir schon gedacht.

        @Figul
        Ich habe mich jetzt nicht wirklich intensiv damit beschäftigt aber doch schon ein bisschen

        Ich habe mich natürlich informiert was ich in der Erklärung alles angeben kann und dass man bei einem Erststudium Ausgaben nicht als Werbungskosten gelten machen kann wenn man vorher keine Ausbildung gemacht hat.
        Bei mir handelt es sich um ein Zweitstudium(Master)

        oder gibt es da noch etwas wichtiges das ich wissen sollte?

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