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Abschätzung Konsequenzen Minijob (pau.) -> Lohnsteuerklasse V (Zusammenveranlagung)

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    Abschätzung Konsequenzen Minijob (pau.) -> Lohnsteuerklasse V (Zusammenveranlagung)

    Hallo,

    meine Ehefrau arbeitet z.Z. als pauschal versteuerte geringfügig Beschäftigte, möchte aber demnächst ihre Stundenanzahl gerne wieder erhöhen. Obwohl die Entscheidung wahrscheinlich u.a. aufgrund dem Wunsch nach Einzahlung in die Rentenversicherung eh so getroffen wird, würde ich gerne die Auswirkungen auf unser Haushaltseinkommen vorausberechnen (bzw. wahrscheinlich eher abschätzen). Neben den dann fälligen Steuer- und Sozialabgaben käme es, wenn ich nicht falsch liege, ja auch zu einer Erhöhung des Steuersatzes bei Zusammenveranlagung. Es wäre sehr nett, wenn ich hier erfahren könnte, ob mein Gedankengang zu der Berechnung richtig ist:

    1) Einen der gängigen Online-Brutto-Netto-Rechner dazu nutzen, um die dann fälligen Steuer- und Sozialabgaben für die Steuerklasse V zu errechnen.
    2) Unsere letzte Steuererklärung testhalber ändern und für meine Frau die bei 1) errechneten Daten sowie die Pauschalen eingeben
    3) Die zu erwartende Nachzahlung mit dem zusätzlichen Einkommen meiner Frau verrechnen

    Ich arbeite Vollzeit und mein Einkommen beträgt - falls relevant - ca. das 7fache des zukünftigen Einkommens meiner Frau. Bei meinem ersten Versuch (einfache Sichtung der Splitting-Tabelle) scheint sich unser Steuersatz um ca. 2% zu erhöhen (was, wenn ich dies auf unser zu versteuerendes Einkommen anwende) eine zusätzliche Steuerlast von ziemlich genau dem zusätzlichen Einkommen (abzüglich der Lohnsteuer und Sozialabgaben) ergibt. Das hieße, meine Frau arbeitet 80% mehr Stunden für 1 € weniger pro Monat. Kann das sein? Ist das die sogenannte Minijob-Falle?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Abschätzung Konsequenzen Minijob (pau.) -> Lohnsteuerklasse V (Zusammenveranlagun

    Hallo Retro,

    dein Gedankengang zur Prüfung Schritt 1 bis 3 ist so schon korrekt.
    Aber bei Steuerklassenkombination III/V mit weit auseinanderliegendem Einkommen, muss man mit Nachzahlungen rechnen.

    Berücksichtigen musst du auch, solange der Minijob pauschal besteuert war wurden diese Einkünfte in der Steuererklärung überhaupt nicht angegeben.
    Grundsätzlich sollte aber eigentlich immer etwas mehr Netto übrigbleiben.

    Beispiel aus eigener Erfahrung -> meine Frau hatte einen pauschalen Minijob 400 Euro bei zwei Stunden tägliche Arbeitszeit. Jetzt hat sie ihre Stunden verdoppelt und wird auf Lohnsteuerkarte abgerechnet, wir haben auch III/V.
    Als ich nur mein Einkommen hatte -> Ergebnis Steuererklärung geringe Erstattung im bis 50 Euro Bereich. Jetzt werde ich für 2016 ungefähr 900 Euro nachzahlen müssen.
    Das habe ich vorab genau wie du alles durchgerechnet und es ist mehr Netto im Familieneinkommen als vorher.

    Tschüß

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      #3
      AW: Abschätzung Konsequenzen Minijob (pau.) -> Lohnsteuerklasse V (Zusammenveranlagun

      Vielen Dank für die Antwort, holzgoe!

      Davon ausgehend, dass ich keine groben Schnitzer bei meinen Berechnungen gemacht habe, ist es tatsächlich so, dass wir als Haushalt ersteinmal sogar Einbußen haben werden, wenn meine Frau von einem Minijob aufgrund mehr Stunden auf Lohnsteuerkarte wechselt. Bei 80 % mehr Stunden sind es durch Steuernachzahlungen ca. 27 € weniger im Monat. Geht sie mal eben das Doppelte arbeiten, steigt ihr effektives Nettoeinkommen zwar, aber nur um ca. 8 %. Mir ist klar, dass dieser Vergleich eigentlich unzulässig ist, da der "Minijob" eben steuerlich stark begünstigt ist, aber für den Arbeitnehmer, der mehr arbeiten möchte, ist das schon demotivierend.

      Dieser Auszug aus Wikipedia (unter "Midijob") scheint sich also für uns zu bewahrheiten:
      "Im Gegensatz zu einem Minijob sind Midijobs jedoch nicht steuervergünstigt. Bei Ehepaaren mit einem gutverdienenden Ehepartner und einem Ehepartner im Midijob wird das Gesamteinkommen zur Steuerberechnung herangezogen. Aufgrund der Steuerprogression kann es dadurch zu einer höheren Steuerlast kommen als der Midijob im Vergleich zum Minijob zusätzlich einbringt."

      Viele Grüße
      Retro

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        #4
        AW: Abschätzung Konsequenzen Minijob (pau.) -> Lohnsteuerklasse V (Zusammenveranlagun

        Hallo Retro,

        also es kommt mir etwas wenig vor, dass nichts übrigbleibt. Wenn du alles richtig mit Brutto-Netto-Rechner ermittelt hast und die Daten in die vorhandene Steuererklärung eingegeben -> sollte das Ergebnis allerdings stimmen.
        Aber vielleicht ist eure Diskrepanz zwischen dem Bruttoeinkommen noch größer und die Nachzahlung aufgrund III/V entsprechend höher.

        Nochmal mein Fall -> Brutto verdoppelt monatlich, Netto nur 1/3 höher als vorher.
        Also du siehst, Wikipedia hat schon recht -> nur die Auswirkung bei jedem einzelnen ist unterschiedlich abhängig von der persönlichen Situation.

        Tschüß

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          #5
          AW: Abschätzung Konsequenzen Minijob (pau.) -> Lohnsteuerklasse V (Zusammenveranlagun

          Zitat von Retro Beitrag anzeigen
          Ist das die sogenannte Minijob-Falle?
          Nicht nur das.
          Die Minijob-Fallen sind vielfältig und zeigen sich oft erst beim Eintreten veränderter Lebenssituationen wie Krankeit, Jobverlust, Elternschaft, Rente, Versorgungsausgleich etc.

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            #6
            AW: Abschätzung Konsequenzen Minijob (pau.) -> Lohnsteuerklasse V (Zusammenveranlagun

            Hallo,

            also der Minijob bis 5400 Euro ist doch ok -> problematisch wird der Midijob bei Steuerklasse III/V in Kombination.

            Tschüß

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