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Freiwillig gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge wo eintragen?

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    Freiwillig gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge wo eintragen?

    Hallo Forum,
    Ich bin Landesbeamter und habe Anspruch auf Heilfürsorge.
    Da diese keine Familienversicherung ist, habe ich Frau und Kinder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
    In welcher Zeile der Anlage Vorsorgeaufwand kann ich diese Kosten geltend machen?

    MfG

    #2
    AW: Freiwillig gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge wo eintragen?

    Die Beiträge für die Ehefrau sind in den Zeilen 17 und 19 der Anlage Vorsorgeaufwand in der rechten Spalte einzutragen, eventuelle Zuschüsse deines AG in Zeile 22.

    Bei Kindern, für die Kindergeldanspruch besteht, sind, soweit sie nicht bei der Ehefrau kostenfrei mitversichert sind, die gezahlten Beiträge in der Anlage Kind (Zeilen 31 bis 37) zu erklären.

    Für Kinder ohne Kindergeldanspruch gibt es bei Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge noch ein Erklärungsmöglichkeit in Zeile 40ff. der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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