Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

    Hallo liebe Gemeinde,

    meine Frage ist folgende:

    Ich habe 2016 für ca 1 Monat eine Arbeitstätte gehabt, welche ca. 1,5h Hinfahrt von meinem Wohnort entfernt war. Dort schlief ich in einer Pension, welche vom Arbeitgeber bezahlt wurde.

    Von dort aus bin ich in den 5 Wochen 3 Mal nach Hause gefahren, immer am WE.


    Wie und wo trage ich das ein? Logischerweise nur die Fahrtkosten, denn ich hab ja keine Rechnung von der Pension ....

    "Werbungskosten" Zeile 49???


    Danke für eure Hilfe,
    Gruß vincent
    Zuletzt geändert von vincent01; 21.01.2017, 15:41.

    #2
    AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

    Hallo,

    wäre nicht verkehrt wenn du mitteilst, womit du deine Steuererklärung erstellst.
    Dann könnte man präziser antworten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

      Zeile 49 der Anlage N ist für die Reisekosten korrekt.

      Den Verpflegungsmehraufwand hat die der AG erstattet oder nicht? Zeilen 53 - 55 und 57 der Anlage N
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

        @ FIGUL: mit Elster.

        @Charlie24: "Verpflegungsmehraufwand" bedeutet was? Er hat nur das Zimmer bezahlt, sonst nichts.

        Kommentar


          #5
          AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

          [QUOTE=vincent01;222110]@ FIGUL: mit Elster.

          Hallo,

          mit Elster sagt nichts. Es gibt ElsterFormular, EOP, kommerzielle Software wie WISO, Akad. Aldi, Nestle, Tchibo,
          Lidl, und hundert andere. Sie nutzen alle Elster. Elster heisst nichts anderes wie ELektronische SteuerERklärung
          Auf Grund der Zeile 49 bist du in Elsterformular unterwegs.
          Zu Verpflegungsmehraufwand nutze die Eingabehilfe

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

            ElsterFormular 18.0 ... ich wusste nicht das es so viele gibt, dachte Elster ist ein eigenes Programm dafür.

            Nochmal kurz zu Zeile 49:

            Die Fahrtkosten für Hin- UND Rückfahrt? In die Zeile 49 bei "Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten" was schreibt man dort hinein - "Fahrt nach Ort XYZ in die Pension ABC vom Datum - von - bis" und bei Euro die Kilometer für die Hin- und / oder Rückfahrt vom Wohnort an den Ort der Pension?

            Bei Verpflegungsmehraufwand incl. Sonntag - also wenn man übers WE in der Pension blieb oder nur die Tage zählen an denen man auch gearbeitet hat?

            Nochwas: ich bin im September umgezogen, von Rheinlad-Pfalz nach Sachsen ... gebe aber die EkSt 2016 unter der Steuernummer des Finanzamtes in Rheinland-Pfalz ab das für mich zuständig war. Eine neue habe ich noch nicht bekommen vom hier zuständigen FA. Oder muss ich mich am neuen Wohnort beim FA anmelden?
            Zuletzt geändert von vincent01; 21.01.2017, 17:31.

            Kommentar


              #7
              AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

              Hallo,

              die Eingabehilfe sagt zu berufl bedingten Reisekosten

              Fahrtkosten können Sie in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs können Sie anstelle der nachgewiesenen Kosten einen Pauschsatz für den gefahrenen Kilometer geltend machen:
              beim Pkw 30 Cent,

              Frageie Fahrtkosten für Hin- UND Rückfahrt? In die Zeile 49 bei "Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten" was schreibt man dort hinein - "Fahrt nach Ort XYZ in die Pension ABC vom Datum - von - bis" und bei Euro die Kilometer für die Hin- und / oder Rückfahrt vom Wohnort an den Ort der Pension?

              Du kannst auch einen Roman schreiben. - Natürlich schreibst du es so rein
              3xFahrt von A nach B
              Zuständig ist das FA an deinem neuen Wohnort.
              Warum sollte der Bescheid an deinen alten Wohnort gehen?
              Du beantragst neue Steuernummer und gibst das bisherige FA an

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

                @Charlie24: "Verpflegungsmehraufwand" bedeutet was? Er hat nur das Zimmer bezahlt, sonst nichts.
                In der Eingabehilfe von ElsterFormular, die du nutzen, also lesen solltest, steht hierzu folgendes:

                Mehraufwendungen für Verpflegung können Sie für dieselbe Auswärtstätigkeit - höchstens für die Dauer von drei Monaten, nur pauschal geltend machen:
                ....
                für An- und Abreisetage einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung außerhalb Ihrer Wohnung, jeweils 12 Euro,
                für die Kalendertage, an denen Sie außerhalb Ihrer Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig und daher 24 Stunden von Ihrer Wohnung abwesend waren, jeweils 24 Euro.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Natürlich schreibst du es so rein 3xFahrt von A nach B
                  Gruß FIGUL
                  Vielleicht bin ich ja begriffstutzig - das bedeutet es kann nur die Fahrt vom Wohnort -> Arbeitstätte angesetzt werden (nur Hinfahrt) - und nicht wie ich vermutet habe, Wohnort -> Arbeitsstätte und Arbeitsstätte -> Wohnort (Hin- und Rückfahrt)?

                  In meinem Fall bin ich 3 Mal heimgefahren in 6 Wochen und 3 Mal wieder zur Arbeitsstätte -> wäre 6x A nach B ?!?!


                  Und ich hab bei den "Werbungskosten" Zeile 31 / 35 die Entfernung von der Pension zur Arbeitstätte eingetragen - ist das so richtig? Oder muss ich die Entfernung von meinem Wohnort und der Arbeitsstätte eintragen?
                  Wo wird die Entfernung von der Pension zur Arbeitsstätte eingetragen? Füge für diesen Fall eine neue Tätigkeitsstätte hinzu??? Oder ist das doppelt gemoppelt?
                  Zuletzt geändert von vincent01; 21.01.2017, 18:36.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

                    Hallo,

                    Ein letzter Versuch von mir
                    FürFahrtkosten können Sie anstelle der nachgewiesenen Kosten einen Pauschsatz für den GEFAHRENEN Kilometer geltend machen
                    Verpflegunsmehraufwand gibt es,wie Charlie24 schrieb, für die Tage, an denen du berufstätig, sprich gearbeitet hast.
                    Was du sonntags in der Freizeit und an welchem Ort treibst, ist nicht relevant.
                    Eine letzte Frage: Hast du überhaupt die Antworten gelesen?
                    Ich habe den Eindruck, das interessiert dich gar nicht und irgendjemand im Forum soll für dich die Erklärung machen

                    Gruß FIGUL

                    :
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

                      Klar hab ich die gelesen, sonst würde ich ja keine Fragen stellen ,-)


                      Also ist es die Hin- und Rückfahrt.


                      Danke

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        FürFahrtkosten können Sie anstelle der nachgewiesenen Kosten einen Pauschsatz für den GEFAHRENEN Kilometer geltend machen :
                        Wie hoch ist dieser Pauschsatz?

                        Nochmal kurz zu Anlage N, Seite 2, Zeile 31 bis 35: die erste Tätigkeitsstätte ist der Arbeitsort der auswärts war. Und die "einfache Entfernung" ist die Entfernung von der Pension zur Arbeit an 23 Tagen oder von daheim zur Arbeit an 6 Tagen???


                        Geduld Du haben musst mit mir :-)))))

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

                          Bei Dienstreisen/Auswärtstätigkeiten unter Nutzung des eigenen PKWs beträgt der Pauschsatz je gefahrenem Kilometer 0,30 Cent, auch das findet man in der Eingabehilfe zu Zeile 49 der Anlage N unter dem Link Fahrtkosten:

                          Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs können Sie anstelle der nachgewiesenen Kosten einen Pauschsatz für den gefahrenen Kilometer geltend machen: beim Pkw 30 Cent,

                          Warum willst du Fahrten, die deine Auswärtstätigkeit betreffen, unbedingt bei der Entfernungspauschale erklären?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

                            Zitat von vincent01 Beitrag anzeigen
                            ElsterFormular 18.0 ... ich wusste nicht das es so viele gibt, dachte Elster ist ein eigenes Programm dafür.
                            Was dachtest du denn, wieso es hier u.a. Unterforen für Elsterformular, Elsteronlineportal und Elster in Steuer bzw. Buchhaltungssoftware gibt ??? Ach so, ja, Du hast ja das überhaupt nicht passende Forum "Allgemein und Projekt" genommen, sorry ...
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Für 1 Monat auswärts übernachtet - wo eintragen?

                              Hallo,

                              @vincent01

                              Am 14.01.2015 hast du schon eimal die Fragen zu gefahrenen km, Entfernungspauschale u.s.w. gestellt.
                              Die Fragen wurden dir beantwortet.
                              Jetzt machst du ein neues Fass mit altem Sauerkraut wieder auf.
                              Lies dir doch einfach die antworten von 2015 durch.
                              Macht anscheinend zuviel Mühe

                              Gruß FIGUL

                              Seltsamerweise hast du da das richtige Unterforum benutzt.
                              Zuletzt geändert von FIGUL; 22.01.2017, 13:59. Grund: Ergänzung
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X