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Internet- und Mobilfunkvertrag steuerlich absetzen - nur in welchem Feld?

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    Internet- und Mobilfunkvertrag steuerlich absetzen - nur in welchem Feld?

    Hi liebe Nutzer,

    ein herzliches "Hallo" in die Runde. Ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2016 und bin etwas ratlos, weshalb ich eure Hilfe benötige.


    Ich habe einen Internetanschluss und einen Mobilfunkvertrag - beides nutze ich zu 90 % privat und zu 10 % beruflich. Diese 10 % der jährlichen Kosten für beides möchte ich nun gerne als Werbungskosten ansetzen.

    Jetzt weiß ich allerdings nicht ganz, wo in der Anlage N ich das eintragen soll - "Aufwendungen für Arbeitsmittel" oder doch eher "Weitere Werbungskosten"?

    Könnt ihr mir da weiterhelfen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Onkelz_Andi

    #2
    AW: Internet- und Mobilfunkvertrag steuerlich absetzen - nur in welchem Feld?

    Ist doch eigentlich egal. Auch wenn Internet und Telefondienstleistungen natürlich keine 'Arbeitsmittel' sind.

    Kommentar


      #3
      AW: Internet- und Mobilfunkvertrag steuerlich absetzen - nur in welchem Feld?

      Danke. Dann macht es also keinen Unterschied?

      Ich hatte jetzt auf Arbeitsmittel getippt, weil ja z.B. ein Handy als Arbeitsmittel angegeben würde. Und der Vertrag gehört da ja auch irgendwie dazu.

      Kommentar

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