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Absetzbarkeit der Beiträge zur studentischen Krankenversicherung

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    Absetzbarkeit der Beiträge zur studentischen Krankenversicherung

    Hallo liebe Steuerprofis,

    ich habe eine kleine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung.

    Ich bin gerade im Masterstudium und seit 2016 in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung.

    Da ich kein eigenes Einkommen habe, wollte ich wissen, ob es für mich überhaupt Sinn macht, die Anlage Vorsorgeaufwand auszufüllen. Sind die Beiträge nur im jeweiligen Jahr absetzbar oder kann ich diese vor mich "herschieben" (ähnlich wie die Semestergebühren als vorweggenommene Werbungskosten)?

    Vielen lieben Dank,

    Ann-Sophie

    #2
    AW: Absetzbarkeit der Beiträge zur studentischen Krankenversicherung

    Sind die Beiträge nur im jeweiligen Jahr absetzbar oder kann ich diese vor mich "herschieben
    Genauso ist das! Vorsorgeaufwendungen kannst du nur im Jahr der Zahlung absetzen, sie führen auch nie zu einem Verlustvortrag.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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