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CFD Verluste mit Zinserträgen verechnen

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    CFD Verluste mit Zinserträgen verechnen

    Hallo,kann man CFD Verluste von ausländischen Broker mit Zinserträgen verrechnen? Danke euch.

    #2
    AW: CFD Verluste mit Zinserträgen verechnen

    Verluste durch CFDs können gegen alle Arten von Kapitalerträgen verrechnet werden, also auch gegen Zinszahlungen. Bei ausländischen Brokern muss man allerdings den Gewinn/Verlust selbst ermitteln und in Anlage KAP (2016) in den Zeilen 15-18 erfassen.

    http://www.brokervergleich.de/cfd-br...ich-behandelt/
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: CFD Verluste mit Zinserträgen verechnen

      Danke,mein Finanzbeamter hat noch nie was von CFD`S gehört. Traurig.

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        #4
        AW: CFD Verluste mit Zinserträgen verechnen

        Hast Du z.B. schon mal was von Thalassämie gehört ? Hoffentlich nicht, aber mit welchem Anspruchsdenken erwartest Du, dass ein Bearbeiter X bei der Bank oder ein Bearbeiter Y bei Deiner Gemeinde oder ein Bearbeiter Z beim Finanzamt CFD's in- und auswendig kennen muss, nur weil Du es kennst ? Du wirst lachen, das sind auch nur Menschen. Und DIR wird klar sein, wie viele verschiedene Finanzprodukte es gibt, aber vielleicht kennst Du dafür nicht alle Paragrafen des EStG und der Bearbeiter regt sich auch nicht darüber auf, dass Du sie nicht kennst.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: CFD Verluste mit Zinserträgen verechnen

          Hallo,

          >>>Danke,mein Finanzbeamter hat noch nie was von CFD`S gehört. Traurig.

          Wer im Glashaus sitzt ...

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: CFD Verluste mit Zinserträgen verechnen

            Hallo Picard777 verstehe schon was du meinst. Ich weiss jetzt nicht ob du ebenfalls ein Finanzbeamter bist oder eben nicht,aber es ist seine Arbeit und er muss sich mit gewissen Sachen auskennen oder nicht? Und so Unbekannt sind solche Produkte eben nicht oder? Wenn ich auf meiner Arbeit so oder eine ähnliche Antwort gegeben hätte,könnte ich gehen. Das ich vor solchen in den Postionen den Hut ziehe steht auf einen andern Blatt. Wie soll ich mich denn deiner Meinung nach verhalten? Soll ich ihm alles nochmals erklären oder hast du einen anderen Ratschlag oder Vorschlag? Schönnes Wochenende dir.

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              #7
              AW: CFD Verluste mit Zinserträgen verechnen

              Ein Banker muss sich m.E. "nur" mit den ganzen banktechnischen Dingen und Anlageformen auskennen und ggf. noch mit steuerlichen Dingen im Zusammenhang mit Bankdingen. Und dann ist schon Schluss. Ein Finanzbeamter müsste sich deiner Ansicht nach aber mit allen Dingen, die in den einzelnen Formularen irgendwie abgefragt werden und damit entferntest zusammenhängen könnten, auskennen. Sorry, aber das bedeutet m.E., er müsste das deutsche Wikipedia auswendig können.

              Ich habe auch erstmal bei Wikipedia nachschauen müssen, was das sein soll. Eine schnelle Suche in einem Kommentar hat ergeben, dass dazu so gut wie nichts zu finden ist, geschweige denn wo das einzuordnen ist. Daher kann ich noch nicht einmal sagen, ob die steuerliche Behandlung strittig ist oder klar wie Kloßbrühe. Ich denke, du solltest dem Bearbeiter die genauen WKN liefern sowie die Modalitäten des Kaufs und des "Endes", d.h. wertlos verfallen oder ausgebucht wegen höherer Kosten als der Veräußerungspreis oder konkreter Erlös, alles unterlegt mit Belegkopien. Da Du einen Auslandssachverhalt hast, hast Du sowieso eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Alles Andere klärst Du mit dem Bearbeiter, ggf. über den steuerlichen Berater Deines Vertrauens. Mit Elster hat das Ganze hier nichts zu tun.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: CFD Verluste mit Zinserträgen verechnen

                Danke für deine Antwort,entweder habe ich ein anderes Internet wie du! Eingabe CFD,Ergebniss da. Ist ja auch erklärkt,also kann ich das leider nicht so nachvollziehen deine Aussage. Nun nochmals ich habe dem Berater alles vorgelegt,er sieht trotzdem nicht durch,deshalb die Frage. Und jetzt auch nochmals,habe mich jetzt noch mit anderen Leuten in Verbindung gesetzt ob die mit Ihren Finanzbeamten auch Probleme haben,das wurde von allen verneint. Und ich finde schon das ein Beamter sich mit gewissen Dingen auskennen sollte,es ist sein Job. Und so neu sind CFD Geschäfte nun auch nicht,wahrscheinlich hat er damit noch nie zutun gehabt. Auch er kann sich informieren,wie ich auf Arbeit auch ,wenn es was neues gibt. Ich danke dir trotzdem für deine Mühe. Werde das Gespräch jedenfalls nochmals suchen müssen.

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                  #9
                  AW: CFD Verluste mit Zinserträgen verechnen

                  Hallo,

                  ich suche die Verbindung zwischen CDF und Elster. Ich finde sie nicht.
                  Dein Problem betrifft doch eindeutig Steuerberatung und dafür gibt es Fachkräfte. Nennen sich Steuerberater

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: CFD Verluste mit Zinserträgen verechnen

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    ich suche die Verbindung zwischen CDF und Elster. Ich finde sie nicht.
                    Gibt es auch nicht, die Dinger nennen sich CFD (Contracts for Difference), zählen zu den Kapitalerträgen und werden wie Termingeschäfte versteuert. Ein Verlust daraus darf mit sämtlichen positiven Kapitalerträgen verrechnet werden, aber nicht mit übrigen positiven Einkünften (§ 20 Abs. 6 Satz 2 EStG).

                    Daher sollte der steuerehrliche Kapitalanleger wissen, wo er in der Anlage KAP solche Gewinne/Verluste, die nicht der AbgSt unterliegen, geltend macht.
                    Und der gewissenhafte FA-Sachbearbeiter sollte bei Unkenntnis die eingereichten Unterlagen zu CFD-Geschäften nicht ignorieren, sondern im Zweifel die Bibel zur AbgSt (BMF-Schreiben vom 9.10.2012) kontaktieren.
                    mfg. - Kent

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