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Hochzeit 2016 wie wird die Steuererklärung nun gemacht?

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    Hochzeit 2016 wie wird die Steuererklärung nun gemacht?

    Hallo,
    Ich habe im August 2016 geheiratet. Da wir beide Vollzeit arbeiten und ähnlich verdienen, haben wir beide die Steuerklasse 4.
    Wie ist das in der Steuererklärung zu berücksichtigen?
    Müssen wir eine gemeinsame Steuererklärung machen oder kann jeder eine eigene machen wenn wir im Hauptvordruck auf Seite 1 bei Zeile 24 den Hacken bei Einzelveranlagung setzten?
    Macht es für uns einen Unterschied ob wir gemeinsam oder getrennt machen? Mir wäre es lieber getrennt zu machen, da ich einiges an Sonderausgaben usw. habe.


    Auf Seite 1 der Anlage N trage ich meine Angaben zum Arbeitslohn ein.
    Hier kann ich oben aber nur Steuerklasse 1 oder Steuerklasse 4 wählen. Ich habe aber nur EINE Lohnsteuerbescheinigung für 2016 bekommen in der steht dass ich bis 1.8 SK1 war und dann SK4.
    Kann ich hier dann einfach Steuerklasse 4 wählen? Von der Höhe der Beträge ändert sich ja nichts von SK1 zu SK4
    Zuletzt geändert von Thomeek; 29.01.2017, 12:43.

    #2
    AW: Hochzeit 2016 wie wird die Steuererklärung nun gemacht?

    Müssen wir eine gemeinsame Steuererklärung machen oder kann jeder eine eigene machen wenn wir im Hauptvordruck auf Seite 1 bei Zeile 24 den Hacken bei Einzelveranlagung setzten?
    Das dürft ihr machen, wie ihr wollt

    Macht es für uns einen Unterschied ob wir gemeinsam oder getrennt machen? Mir wäre es lieber getrennt zu machen, da ich einiges an Sonderausgaben usw. habe.
    Bei ähnlich hohen Einkünften sind die Unterschiede marginal, allerdings ist die Zusammenveranlagung normalerweise nicht von Nachteil.

    Kann ich hier dann einfach Steuerklasse 4 wählen?
    Ja, es spielt aber für die Höhe der Einkommensteuer keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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