Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kilometerpauschale trotz Fremdfahrzeug

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kilometerpauschale trotz Fremdfahrzeug

    Guten Tag,
    wenn ich mit einem unentgeltlich überlassenem Fahrzeug eine Dienstreise bestreite und max. die Benzinkosten trage, kann ich dann die Kilometerpauschale ansetzen?

    Besten Dank.

    #2
    AW: Kilometerpauschale trotz Fremdfahrzeug

    Du fährst im Auftrag Deines Arbeitgebers mit dessen Kraftfahrzeug irgendwohin und musst dabei den Sprit selber zahlen?

    Kommentar


      #3
      AW: Kilometerpauschale trotz Fremdfahrzeug

      Nein, es geht um Reisekosten im Zusammenhang mit Betriebsausgaben / Selbständiger Tätigkeit.

      Kommentar


        #4
        Betriebsausgaben sind in der Regel Kosten, die tatsächlich entstanden sind.
        Im Zweifelsfalle wäre der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

        Kommentar


          #5
          AW: Kilometerpauschale trotz Fremdfahrzeug

          Zitat von DanielaT Beitrag anzeigen
          Nein, es geht um Reisekosten im Zusammenhang mit Betriebsausgaben / Selbständiger Tätigkeit.
          und unentgeltlich überlassenen PKW?

          Viel Spass beim StB.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Kilometerpauschale trotz Fremdfahrzeug

            Bei Nutzung eines Fremdfahrzeugs sind m. E. wohl nur die tatsächlichen Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzbar.

            Anders dürfte es aussehen, wenn man seinen zum Privatvermögen gehörenden eigenen Pkw für Dienstreisen einsetzt.

            Alle Angaben sind ohne Gewähr und völlig unverbindlich! Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Forums.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X