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Zeitraumangabe bei (längerer) Fortbildung / Steuerliche Behandlung von Sonderausgaben

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    Zeitraumangabe bei (längerer) Fortbildung / Steuerliche Behandlung von Sonderausgaben

    Hallo, liebe Forenmitglieder! Ich bin dabei meine (erste) Steuererklärung für das Jahr 2016 abzugeben und möchte möglichst detaillierte Eingaben in der Steuererklärung machen. Ich habe In der Zeit von 2014 bis 2016 eine Fortbildung (Zweitstudium, Master) absolviert. Ist in der Steuererklärung für das Jahr 2016 als Zeitraum die gesamte Dauer des Studiums anzugeben oder nur der Zeitraum des betreffenden Jahres (z.B. Jan 16 - März 16)?

    Eine zweite Frage habe ich zum Erststudium! Im Jahr 2013 habe ich noch meinen Bachelor gemacht. Bilanz sei: Einnahmen iHv EUR 0,00, Sonderausgaben ca. EUR 500,00 sowie Werbungskosten(pauschale) EUR 1000. Mit dem Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung könnte ich ja die Werbungskosten als Verlust vortragen.
    Was geschieht aber mit den Sonderausgaben, wenn diese weder mit dem Einkommen verrechnet noch als Verlust vorgetragen werden können?

    Vielen Dank an alle und freundliche Grüße

    #2
    AW: Zeitraumangabe bei (längerer) Fortbildung / Steuerliche Behandlung von Sonderausg

    Wenn Du Deinen Fall mal durchgerechnet hättest dann hättest Du auch bemerkt, dass es bei Einnahmen in Höhe von Null auch keinen Werbungskostenpauschbetrag gibt.

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      #3
      AW: Zeitraumangabe bei (längerer) Fortbildung / Steuerliche Behandlung von Sonderausg

      Ist in der Steuererklärung für das Jahr 2016 als Zeitraum die gesamte Dauer des Studiums anzugeben oder nur der Zeitraum des betreffenden Jahres (z.B. Jan 16 - März 16)?
      Die Zeitdauer ist völlig egal! Wichtig ist nur: Du kannst in der Erklärung für 2016 nur die Werbungskosten geltend machen, die dir 2016 entstanden sind!

      Werbungskosten der Jahre 2014 und 2015 musst du ebenfalls in den jeweiligen Jahren erklären.

      Studenten ohne Einkünfte erhalten keinen Arbeitnehmerpauschbetrag, also vergiss es! Mit Sonderausgaben passiert nichts, die Zahlung bleibt ohne steuerliche Auswirkung
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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