Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elterngeld Freundin

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elterngeld Freundin

    Hallo Zusammen,

    ich sitze gerade an der Einkommensteuererklärung und hätte 1-2 Frage zum Elterngeld.

    Folgende Ausgangssituation:

    Meine Freundin und ich leben zusammen mit unserer gemeinsamen 15 Monate alten Tochter in einem Haushalt.
    Wir sind nicht verheiratet.
    Wir werden jeder einzeln veranlagt ( da nicht Verheiratet )
    Beide haben ergo Steuerklasse 1 / 0,5 Kinder auf der Karte
    Meine Freundin war das gesamte Jahr 2016 in Elternzeit und hat dafür auch Elterngeld bekommen.

    Nun Meine 1. Frage:

    Muss ich das Elterngeld meiner Freundin, auf meiner Erklärung angeben ? ( Für mich zwar unlogisch aber man weis ja nie ) Da Elster mich darauf hinweist, weil eine Anlage Kind vorhanden ist.


    Zur 2ten Fragen:

    Bei der Anlage Unterhalt (Kindsmutter und Kind unter 3 Jahren ) muss ich ja irgendwo logischer weise das Elterngeld meiner Freundin eintragen gehe ich richtig davon aus des unter
    Zeile 51 Sozialleistung / Übrige Bezüge eintrage ?

    Vielen Dank im Vorraus

    MFG
    MichaG

    #2
    AW: Elterngeld Freundin

    Welche Software verwendest Du denn?

    Das Elterngeld Deiner Freundin musst Du nicht als Deines ausgeben. Und Zeile 51 finde ich auch passend.

    Kommentar


      #3
      AW: Elterngeld Freundin

      Muss ich das Elterngeld meiner Freundin, auf meiner Erklärung angeben ?
      Die Antwort hast du dir doch bereits gegeben: Anlage Unterhalt
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Elterngeld Freundin

        Hallo,

        danke für die schnelle Antwort.

        Ich verwende ElsterFormular v18.0.2

        Bei der Anlage Unterhalt ist soweit auch alles In Ordnung, nur das er einen Hinweis Gibt bei der Anzahl der Personon im Haushalt ( Zeile 6 ). Wir leben ja zu dritt in unserem Haushalt also schreibe ich ja auch
        3 rein. Ich denke mir mal es stört ihn das eben nur 1 person angegeben ist im Unterhalt.

        Zitat Elster:

        Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den
        Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben).

        Kommentar


          #5
          AW: Elterngeld Freundin

          Wenn der Hinweis grün ist, kannst du doch auf Nicht mehr anzeigen gehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Elterngeld Freundin

            Hallo,

            viele herzlichlichen Dank für die Hilfe !

            Hat alles soweit geklappt und Daten sind übermittelt, Super !

            Daraus ergibt sich nun aber eine Weitere Frage...

            Benötige ich einen Nachweis für die Unterhaltsbedürftigkeit meiner Freundin ? ( Beleg über Elterngeld Zahlung oder ähnliches )
            Ich meine mich errinern zu können das in einem Fall wie den von mir, das nicht nötig ist. ( Meiner Meinung nach ist es ja Logisch wenn wir ein Paar mit Kind sind und in einem Haushalt leben. Ich im Moment Alleinverdiener bin und ergo ja die kleine Familie "ernähre/unterhalte/versorge" ( wie auch immer das man im beamten Deutsch nennt )

            Danke für die Hilfe
            MFG MichaG

            Kommentar


              #7
              AW: Elterngeld Freundin

              Benötige ich einen Nachweis für die Unterhaltsbedürftigkeit meiner Freundin ?
              Den Beleg über den Bezug von Elterngeld könntest du zwar einreichen. Diese Daten werden aber ohnehin an das Finanzamt übermittelt werden und können aufgrund der Angabe der persönlichen ID auch überprüft werden.

              Die Ausfüllhilfe von ElsterFormular sagt ansonsten hierzu:

              Ist die unterstützte Person nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt, werden oder würden bei entsprechender Antragstellung bei ihr öffentliche Mittel mit Hinblick auf Ihre Einkünfte gekürzt oder nicht gewährt (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft),
              können Sie die Unterhaltsaufwendungen ebenfalls steuerlich geltend machen.
              Gehört die unterstützte Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags entstehen.
              Dafür sind keine Zahlungsbelege erforderlich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Elterngeld Freundin

                Hallo,
                meine Freundin und ich sind auch vor kurzem Eltern geworden und deshalb nutze ich die Suche und stöber durchs Forum um ein Paar Infos bezgl. Elterngeld / Kindergeld usw abzugreifen.

                Frage mich bei deinem Beitrag wieso hier eine Anlage U abgegeben wird. Bezieht sich diese Anlage nicht nur auf Unterhalt bei geschiedenen / getrenntlebenden Ehegatten ?

                Gruß Jochen

                Kommentar


                  #9
                  AW: Elterngeld Freundin

                  Die Anlage U wird in diesem Thread nicht erwähnt.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X