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Jubiläumszuwendung durch Arbeitgeber

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    Jubiläumszuwendung durch Arbeitgeber

    Guten Tag,

    ich hatte in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2016 vom Arbeitgeber erstmalig in Zeile 19 (wie 10.,n.erm.best., in 3 enth.) einen Wert stehen. Dies war eine Zuwendung für mein 10 Jähriges Firmenjubiläum.
    Wenn ich den Wert ins ELSTER eintragen will kommt ein Hinweis, dass ich einmal einen Nachweis für die Zuwendung benötige und vom Gesamtbrutto (Zeile 3) diese Summe abziehen soll.
    Bisher habe ich die Werte immer 1:1 übernommen aus der Übersicht. Deshalb wollte ich mich vergewissern, dass man tatsächlich diesen Betrag dem Gesamtbrutto abziehen darf.
    Da dies in der Rückerstattung einiges ausmacht würde ich gerne hier nachfragen ob jemand weiß wie hier zu verfahren ist.

    Vielen Dank schonmal.

    MfG
    schmidt61

    #2
    AW: Jubiläumszuwendung durch Arbeitgeber

    Der Knackpunkt ist, dass zu Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung steht, dass der dortige Betrag in Zeile 3 ENTHALTEN ist. In der Anlage N allerdings in Zeile 17, wo die Entschädigung einzutragen ist, steht das NICHT dabei, d.h. bedeutet, dass der Betrag in Zeile 6 der Anlage N NICHT enthalten ist. Beispiel:

    In der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 3 steht 100.000 € und in Zeile 19 20.000 €, d.h., insgesamt hattest Du Arbeitslohn von 100.000 €, da die 20.000 € ja schon in den 100.000 € enthalten sind.

    In der Anlage N bleibt es in der Zeile 17 bei 20.000 €, in der Zeile 6 muss dann 80.000 € stehen, damit es insgesamt 100.000 € ergeben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Jubiläumszuwendung durch Arbeitgeber

      In der Ausfüllhilfe von ElsterFormular steht hierzu folgendes:

      Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. .... Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag ggf. in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen.
      Der in Nummer 3 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern.
      Fügen Sie bitte in jedem Fall die Vertragsunterlagen bei, aus denen sich Art, Höhe und Zahlungszeitpunkt der Entschädigung ergeben.
      Werbungskosten, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen, tragen Sie bitte in Zeile 92 und / oder 93 ein.

      Ob es tatsächlich zu einer ermäßigten Besteuerung kommt, ist eine andere Frage!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Jubiläumszuwendung durch Arbeitgeber

        Zitat von schmidt61 Beitrag anzeigen
        Guten Tag,

        ich hatte in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2016 vom Arbeitgeber erstmalig in Zeile 19 (wie 10.,n.erm.best., in 3 enth.) einen Wert stehen. Dies war eine Zuwendung für mein 10 Jähriges Firmenjubiläum.
        Wenn ich den Wert ins ELSTER eintragen will kommt ein Hinweis, dass ich einmal einen Nachweis für die Zuwendung benötige und vom Gesamtbrutto (Zeile 3) diese Summe abziehen soll.
        Bisher habe ich die Werte immer 1:1 übernommen aus der Übersicht. Deshalb wollte ich mich vergewissern, dass man tatsächlich diesen Betrag dem Gesamtbrutto abziehen darf.
        Da dies in der Rückerstattung einiges ausmacht würde ich gerne hier nachfragen ob jemand weiß wie hier zu verfahren ist.

        Vielen Dank schonmal.

        MfG
        schmidt61
        Hallo schmidt61,

        der wesentliche Unterschied bei Eintrag in Zeile 10 wird der Betrag zu Zeile 3 dazugerechnet, weil dort ausdrücklich steht ohne Zeile 9 und 10., aber in Zeile 19 steht eindeutig in 3. enthalten, also abziehen in Zeile 3.

        Tschüß

        edit... da waren schon einige schneller.
        Zuletzt geändert von holzgoe; 13.02.2017, 12:35. Grund: Ergänzung

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          #5
          AW: Jubiläumszuwendung durch Arbeitgeber

          Vielen Dank an alle für die schnellen Antworten !

          Viele Grüße

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