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Entfernungspauschale - Zweitwohnsitz

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    Entfernungspauschale - Zweitwohnsitz

    Hallo zusammen,

    habe vor fast 2 Jahren meinen Erstwohnsitz auf das Haus meiner Eltern umgemeldet, da ich in meiner Wohnung größere Sanierungsarbeiten durchgeführt habe und deshalb wenige Monate bei meinen Eltern gewohnt habe.

    Die Wohnung habe ich als Zweitwohnsitz gemeldet.

    Nach nur 2 Monaten war ich wieder in meiner Wohnung, habe aus Bequemlichkeit aber nicht meinen Erstzwohnsitz auf meine Wohnung geändert.

    Nun würde ich gerne die Einkommensteuererklärung für 2015 u. 16 machen.
    Der Wohsitz meiner Eltern ist quasi direkt an meinem Arbeitsplatz.

    Korrekt wäre aber natürlich die Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte für 10 Monate in 15 und 12 Monate in 16 anzugeben.

    Ich weiß, dass ich eigentlich verpflichtet bin, meinen Erstwohnsitz dort zu melden, wo ich mich hauptsächlich aufhalte. Ich werde dies auch in kürze Nachholen (natürlich ohne Anzugeben, seit wann ich wieder in meiner Wohnung lebe)

    Wenn ich allerdings die Einkommensteuererklärung korrekt mache, wird offensichtlich, dass ich versäumt habe micht umzumelden.
    Kann dies Konsequenzen für mich haben? Sollte ich besser auf die Entfernungspauschale verzichten?
    Oder juckt das das Finanzamt nicht?

    Grüße
    4EaLDiu9jEoZdIxsM9QJ

    #2
    AW: Entfernungspauschale - Zweitwohnsitz

    Ob du deiner Meldepflicht nachgekommen bist oder nicht, juckt das FA nicht weiter.

    Das FA könnte aber auf die Idee kommen dir bei der Entfernungspauschale nur die KM zwischen dem gemeldeten Wohnsitz und der ersten Tätigkeitsstätte anzuerkennen - § 9 Absatz 1 Nr. 4 Satz 6 EStG.

    Du musst dem FA gegenüber also nachweisen, dass dein Lebensmittelpunkt in deiner eigenen Wohnung (Zweitwohnsitz) lag. Sofern du verheiratet bist, gilt automatisch der Familienwohnsitz als Lebensmittelpunkt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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