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Steuerbescheid nicht rechtzeitig zugestellt => Ablehnung für Verlustvortrag 2009

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    Steuerbescheid nicht rechtzeitig zugestellt => Ablehnung für Verlustvortrag 2009

    Guten Abend lieber User,

    am 24.12.2016 habe ich gegen Mittag meine Antrag zur Feststellung des Verlustvortrag beim Finanzamt in Neuss eingereicht.
    Der Antrag sollte an das Finanzamt in Köln zugestellt werden.

    Am 25.02.207 erhalte ich nun den Bescheid, dass mein Antrag abgelehnt werden muss.
    Begründung: der Antrag wurde erst am 02.01.2016 zugestellt!
    Fakt ist: ich habe den Antrag per Einschreiben mit Rückschein aufgegeben.
    Die Post hat mir die Zustellung bis 31.12.2016 zugesichert, mit der Begründung ein Einschreiben bräuchte nicht so lange.

    Wie kann es sein, dass die Zustellung 8 Tage braucht?

    Ich habe in der AO gelesen das gem. §122 (2) Z. 1 am dritten Kalendertag von der Zustellung ausgegangen werden kann.
    Meine Finanzbeamte meinte nun, das §122 würde hier keinerlei Anwendung finden.

    Kann mir jemand etwas von Euch dazu sagen? Geht hier um richtig viel Geld für mich, was ich jetzt wahrscheinlich verlieren würde.

    Danke Euch!!!

    #2
    AW: Steuerbescheid nicht rechtzeitig zugestellt => Ablehnung für Verlustvortrag 2009

    Zitat von Tobsucht Beitrag anzeigen
    Guten Abend lieber User,

    am 24.12.2016 habe ich gegen Mittag meine Antrag zur Feststellung des Verlustvortrag beim Finanzamt in Neuss eingereicht.
    Der Antrag sollte an das Finanzamt in Köln zugestellt werden.

    Am 25.02.207 erhalte ich nun den Bescheid, dass mein Antrag abgelehnt werden muss.
    Begründung: der Antrag wurde erst am 02.01.2016 zugestellt!
    Fakt ist: ich habe den Antrag per Einschreiben mit Rückschein aufgegeben.
    Die Post hat mir die Zustellung bis 31.12.2016 zugesichert, mit der Begründung ein Einschreiben bräuchte nicht so lange.

    Wie kann es sein, dass die Zustellung 8 Tage braucht?

    Ich habe in der AO gelesen das gem. §122 (2) Z. 1 am dritten Kalendertag von der Zustellung ausgegangen werden kann.
    Meine Finanzbeamte meinte nun, das §122 würde hier keinerlei Anwendung finden.

    Kann mir jemand etwas von Euch dazu sagen? Geht hier um richtig viel Geld für mich, was ich jetzt wahrscheinlich verlieren würde.

    Danke Euch!!!
    Sorry, frage die Post, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Wir behandeln hier Fragen der elektronischen SteuerErklärung und wissen nicht, wie lange die Post braucht.

    - - - Aktualisiert - - -

    Dein Thread sollte heissen, Steuererklärung nicht rechtzeitig eingegangen - Ablehnung eines Bescheids zur Verlustfeststellung!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Steuerbescheid nicht rechtzeitig zugestellt => Ablehnung für Verlustvortrag 2009

      Na ja, wenn man sich sieben Jahre Zeit lässt und dann mault, dass man ggf. riesig viel Geld verliert, hält sich mein Mitleid in Grenzen. Die Frage, wieso Du dann auch noch das falsche Finanzamt erwischst, lasse ich mal außen vor.

      Unabhängig davon mal so am Rande ist die Argumentation des Finanzamts Quatsch. Zum einen IST am 02.01.2017 die Frist gewahrt (BFH VI R 14/15), zum anderen ist das aber nicht die entscheidende Frage. Das Finanzamt muss die Frist mit dem Bescheid rechtzeitig wahren (können), d.h. es muss bis spätestens am 02.01.2017 den Bescheid erlassen. Das konnte es aber nicht mehr, selbst wenn die Erklärung am 24.12.2016 einging, denn allein der Lauf über das Rechenzentrum dauert ca. 14 Tage. Also Dein Pech, hättest mindestens ein bis zwei Monate früher reagieren müssen. Und dabei möglichst elektronisch mit Authentifizierung einreichen, dann geht es deutlich schneller als per Post. Und das geht selbst mit einer Erklärung für 2009.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Steuerbescheid nicht rechtzeitig zugestellt => Ablehnung für Verlustvortrag 2009

        @Picard777: Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Zu meiner Entschuldigung sei erwähnt, dass ich erst vor kurzem auf die Möglichkeit hingewiesen wurden bin, Studienkosten überhaupt steuerlich geltend machen zu können, auch ohne Einkommen.

        Ich habe den Steuerbescheid 2009 händisch ausgefüllt und nicht vorab online via Elster verschickt! Von einer Übertragung an das Rechenzentrum kann ich also nicht betroffen sein.
        Man hat mir vorab durch das Finanzamt mitgeteilt, dass dies auch händisch möglich sei. Damit hätte für mich doch eigentlich die Frist per Ende des Jahres gelten müssen oder?




        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Na ja, wenn man sich sieben Jahre Zeit lässt und dann mault, dass man ggf. riesig viel Geld verliert, hält sich mein Mitleid in Grenzen. Die Frage, wieso Du dann auch noch das falsche Finanzamt erwischst, lasse ich mal außen vor.

        Unabhängig davon mal so am Rande ist die Argumentation des Finanzamts Quatsch. Zum einen IST am 02.01.2017 die Frist gewahrt (BFH VI R 14/15), zum anderen ist das aber nicht die entscheidende Frage. Das Finanzamt muss die Frist mit dem Bescheid rechtzeitig wahren (können), d.h. es muss bis spätestens am 02.01.2017 den Bescheid erlassen. Das konnte es aber nicht mehr, selbst wenn die Erklärung am 24.12.2016 einging, denn allein der Lauf über das Rechenzentrum dauert ca. 14 Tage. Also Dein Pech, hättest mindestens ein bis zwei Monate früher reagieren müssen. Und dabei möglichst elektronisch mit Authentifizierung einreichen, dann geht es deutlich schneller als per Post. Und das geht selbst mit einer Erklärung für 2009.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerbescheid nicht rechtzeitig zugestellt => Ablehnung für Verlustvortrag 2009

          Zitat von Tobsucht Beitrag anzeigen
          @Picard777: Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Zu meiner Entschuldigung sei erwähnt, dass ich erst vor kurzem auf die Möglichkeit hingewiesen wurden bin, Studienkosten überhaupt steuerlich geltend machen zu können, auch ohne Einkommen.

          Ich habe den Steuerbescheid 2009 händisch ausgefüllt und nicht vorab online via Elster verschickt! Von einer Übertragung an das Rechenzentrum kann ich also nicht betroffen sein.
          Man hat mir vorab durch das Finanzamt mitgeteilt, dass dies auch händisch möglich sei. Damit hätte für mich doch eigentlich die Frist per Ende des Jahres gelten müssen oder?
          FIGUL hat Dir am 18.12.2016 um 12:29 Uhr mitgeteilt, wie es elektronisch geht. ABER - Schuld sind immer die anderen...
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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          Kommentar


            #6
            AW: Steuerbescheid nicht rechtzeitig zugestellt => Ablehnung für Verlustvortrag 2009

            @Stiller: Da ich einen Mac besitze, auf dem Elster nicht läuft blieb mir nichts anderes übrig, als es händisch zu probieren!
            Vielen Dank auch für die warmen Worte, habe nicht behauptet Fehlerfrei zu sein lieber AfD-Wähler!

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            FIGUL hat Dir am 18.12.2016 um 12:29 Uhr mitgeteilt, wie es elektronisch geht. ABER - Schuld sind immer die anderen...
            - - - Aktualisiert - - -

            @Stiller: Da ich einen Mac besitze, auf dem Elster nicht läuft blieb mir nichts anderes übrig, als es händisch zu probieren!
            Vielen Dank auch für die warmen Worte, habe nicht behauptet Fehlerfrei zu sein lieber AfD-Wähler!

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            FIGUL hat Dir am 18.12.2016 um 12:29 Uhr mitgeteilt, wie es elektronisch geht. ABER - Schuld sind immer die anderen...

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              #7
              AW: Steuerbescheid nicht rechtzeitig zugestellt => Ablehnung für Verlustvortrag 2009

              zur Erinnerung, https://forum.elster.de/anwenderforu...130#post220130

              - - - Aktualisiert - - -

              @tobsucht!
              Wenn Du kein ElsterFormular verwendest, POSTE nicht in dem Unterforum. Ob ich AfD oder NPD, Grün oder links der CSU bin, hat hier noch nie eine Rolle gespielt, wird sie auch nie.
              Geh zum Steuerberater/Anwalt oder heule in einer "kleinen politischen" Ecke Deinen Fust runter.
              Hilfreiche Antworten von mir- in Zukunft Fehlanzeige.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Tobsucht Beitrag anzeigen
              @Stiller: Da ich einen Mac besitze, auf dem Elster nicht läuft blieb mir nichts anderes übrig, als es händisch zu probieren!
              Vielen Dank auch für die warmen Worte, habe nicht behauptet Fehlerfrei zu sein lieber AfD-Wähler!
              Vielleicht ist Stiller Dir bekannt, ich nicht, ich bin stiller.

              - - - Aktualisiert - - -

              Getroffene Hunde bellen
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Steuerbescheid nicht rechtzeitig zugestellt => Ablehnung für Verlustvortrag 2009

                Drum habe ich ihn nach Allgemein noch während unseres Disputs verschoben, nach da, wo er hingehört: Allgemein und Projekt (aber auch das Unterforum ist mittels Papier untertrieben)!
                Hauptsache, is ja derzeit in, die politische Keule.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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                  #9
                  AW: Steuerbescheid nicht rechtzeitig zugestellt => Ablehnung für Verlustvortrag 2009

                  @Picard777

                  Danke für die Aufklärung. Jetzt habe ich auch endlich verstanden, warum der BFH bei der Verlustfeststellung die Anlaufhemmung hat gelten lassen.

                  Stellt sich zwar immer noch die Frage, woher der fachlich unkundige Steuerbürger das wissen soll. Aber bekanntlich schützt ja Unwissenheit vor Strafe nicht.
                  Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 01.03.2017, 10:13.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerbescheid nicht rechtzeitig zugestellt => Ablehnung für Verlustvortrag 2009

                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    @Picard777

                    Wenn der Antrag auf Steuerfestsetzung bzw. Verlustfeststellung rechtzeitig eingeht (hier 02.01.17) greift die Ablaufhemmung von § 171 Absatz 3 AO / § 181 Absatz 1 AO.
                    Mag nur im -seltensten- Einzelfall zutreffen, so gut wie immer aber nicht ! Eine Verlustfeststellungserklärung ist eine PFLICHTerklärung, d.h. die Erfüllung der Pflicht stellt keinen Antrag dar. Erst wenn ZUSÄTZLICH noch ein AUSDRÜCKLICHER Antrag eingereicht wird, wäre das so. Dass das hier so war, würde mich aber sehr wundern, passiert nämlich so gut wie nie, vor allem nicht bei Personen ohne steuerliche Beratung. Siehe BFH IX R 36/10.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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