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ALG II - wo i.d. EKST Erklärung eintragen

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    ALG II - wo i.d. EKST Erklärung eintragen

    Hallo,
    ich bin selbstständig und habe 2016 ALG II in Form von Aufstockung bekommen.
    Nun muss ich meine Einkommensteuererklärung machen.

    Im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 91 wolle ich jetzt ALG angeben, aber da steh ohne ALG II.

    Wo muss ich denn was angeben?

    1. Regelbedarfsleistung

    2. KdU wohl gar nicht - oder?

    3. Zuschuss zur Krankenversicherung

    4. Zuschuss zur Pflegeversicherung

    Ich bedanke mich schonmal im Voraus für Hilfe.
    BesteGrüße
    Mani

    #2
    AW: ALG II - wo i.d. EKST Erklärung eintragen

    Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II (sog. Arbeitslosengeld II) sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 2b EStG. Die Leistungen unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), da sie in dem dort abschließenden Katalog nicht aufgeführt sind (vgl. Abschnitt 32b Absatz 1 Satz 3 der Einkommensteuerrichtlinien). Eine Angabe in der Steuererklärung ist nicht erforderlich.

    - - - Aktualisiert - - -

    In die Steuererklärung die Zeiten der Nichtbeschäftigung eintragen.

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      #3
      AW: ALG II - wo i.d. EKST Erklärung eintragen

      o.k. Vielen Dank

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        #4
        AW: ALG II - wo i.d. EKST Erklärung eintragen

        Hallo,

        Zitat:
        In die Steuererklärung die Zeiten der Nichtbeschäftigung eintragen.

        Der Eintrag ist überflüssig.
        Falls es relevante Daten gibt (Bezug KG, ALG) liegen diese dem FA vor


        Gruß FIGUL
        Zuletzt geändert von FIGUL; 07.03.2017, 18:06. Grund: Ergänzung
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: ALG II - wo i.d. EKST Erklärung eintragen

          es gibt keine Zeiten der Nichtbesch., man lese, ich bin selbstständig und war vorübergehend Aufstocker.

          Kommentar


            #6
            AW: ALG II - wo i.d. EKST Erklärung eintragen

            Sorry
            Tja
            Lesen ist eine Kunst, die immer mehr verlernt wird

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