Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR / Nichtselbständige Arbeit / Steuer Sohn

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR / Nichtselbständige Arbeit / Steuer Sohn

    Hallo,
    da mein erstes Problem hier toll beantwortet wurde ersuche ich ein weiteres mal um Hilfe.

    Ich bin seit 01.05.16 als Einzelunternemer (zur Zeit noch ohne Mitarbeiter) selbständit tätig. Bis Ende April 2016 war ich auf Steuerkarte beschäftigt.

    1.) Ich muss eine EÜR erstellen und an das FA übersenden. Was passier mit der unselbständige Tätigkeit. Wo trage ich diese Daten ein, oder muss dies wie bisher getrennt in die Einkommenserklärung.


    2.) Kann ich unter meinem Zertifikat die Lohnsteuer Erklärung meines Sohnen an das Finanzamt senden oder muss ich meinen Sohn noch anmelden.

    LG

    #2
    AW: EÜR / Nichtselbständige Arbeit / Steuer Sohn

    Hallo lamde,

    zu 2. mit deinem Zertifikat kannst du für X,Y ,Z Steuererklärungen übermitteln.
    Das Zertifikat weist dich als Datenlieferer aus und in gewisser Hinsicht haftest du für die Richtigkeit der gesendeten Erklärungen, aber für Familienangehörige ist das durch die Steuer-Daten-Übermittlungsverordnung und die Abgabenordnung abgesichert.
    Und den Begriff Lohnsteuererklärung in Zukunft ersetzen mit Einkommensteuererklärung.

    zu 1. die Einkünfte aus der Lohnsteuerbescheinigung kommen in die Anlage N, deine selbstständige Tätigkeit der Gewinn in die Anlage G (gewerblich) oder S (freiberuflich).
    In der separaten EÜR erklärst du ja deine Einnahmen und Ausgaben also den Betrag für die Anlage G oder S.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: EÜR / Nichtselbständige Arbeit / Steuer Sohn

      Zu 1.) Die Einkommensteuererklärung umfasst ALLE Deine Einkünfte, also brauchst Du nach wie vor die Anlage N für Deine nichtselbständigen Einkünfte sowie nun neu die Anlage G für Deine gewerblichen Einkünfte, ggf. die Anlage KAP für Kapitaleinkünfte, ggf. die Anlage R für Deine Renten usw. usw.

      Zu 2.) Dein Sohn gibt sicherlich eine EINKOMMENsteuererklärung ab. Das Zertifikat ist für den Datenlieferer. Ob der Datenlieferer dabei Steuererklärungen des Nachbarn, des Sohnes oder zufällig die eigene abgibt, ist irrelevant.

      Ergänzung an holzgoe: NEIN, ich habe NICHT abgeschrieben, auch wenn ich eine Minute später war
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      Lädt...
      X