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Einbehaltene Steuern bei meiner Frau (Studentin)

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    Einbehaltene Steuern bei meiner Frau (Studentin)

    Liebe Forenmitglieder,

    meine Frau übt als Studentin einen Teilzeitjob als pädagogische Hilfskraft aus. Laut ihrer Lohnsteuerbescheinigung hat sie 5365€ verdient. Ihr wurden 496€ Lohnsteuern einbehalten. Da sie Studiert dürfte sie ja um die 8500€ steuerfrei verdienen. Bei Elster habe ich sie als Studentin im Hauptvordruck und bei Vorsorgeaufwendungen Zeile 55 angegeben. Leider erkennt Elster nicht das wir die einbehaltenen Steuern zurückbekommen.

    Was mache ich falsch?

    Danke vorab für eure Hilfe!

    #2
    AW: Einbehaltene Steuern bei meiner Frau (Studentin)

    Ok, Rückfragen sind ungeliebt.

    Welches Jahr? Verheiratet? Zusammenveranlagung? Andere Einkünfte? Steuerfreie Einkünfte?

    Was heißt Elster erkennt das nicht? Wie äußert sich das denn?

    Immer wieder gern genommen: welche Software verwendet Deine Frau denn?

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      #3
      AW: Einbehaltene Steuern bei meiner Frau (Studentin)

      Zitat von S.schmid Beitrag anzeigen
      Da sie Studiert dürfte sie ja um die 8500€ steuerfrei verdienen
      Den Grundfreibetrag in Höhe von 8.652 Euro (2016) hat übrigens jeder, Studenten, Rentner, die Vorstände der großen Aktiengesellschaften etc.

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        #4
        AW: Einbehaltene Steuern bei meiner Frau (Studentin)

        Sorry wegen den fehlenden Angaben.
        Vielen Dank für deine Antwort.

        Die Steuererklärung ist für das Jahr 2016. Wir sind verheiratet und wir sind zusammen veranlagt. Andere Einkünfte hat sie nicht.

        Es äußert sich indem bei "Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer" ihre gezahlten Lohnsteuer nicht erstattet werden.

        Wir nutzen das ElsterFormular 18.1

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          #5
          AW: Einbehaltene Steuern bei meiner Frau (Studentin)

          Zitat von S.schmid Beitrag anzeigen
          Es äußert sich indem bei "Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer" ihre gezahlten Lohnsteuer nicht erstattet werden.
          Was heißt das denn? Müsst Ihr nachzahlen? Hattest Du keine Einkünfte? Wie erkennst Du wieviel der Erstattung bzw. Nachzahlung auf Dich und wieviel auf sie entfällt? Auch wenn Ihr 1000 Euro nachzahlen müsst dann kann es ja sein dass auf Dich 1.496 entfällt und auf sie -496.

          Zusammenveranlagung heißt ja dass nicht sie Steuern bezahlt und Du, sondern es gibt nur einen Topf für Euch beide. Und die ersten 17.304 Euro bleiben auf jeden Fall unbesteuert bei Ehepaaren.
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 17.03.2017, 00:38.

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            #6
            AW: Einbehaltene Steuern bei meiner Frau (Studentin)

            Wir sind verheiratet und wir sind zusammen veranlagt.
            Dann werdet ihr als ein Steuerpflichtiger behandelt und habt Anspruch auf den doppelten Grundfreibetrag.
            Aus der Steuerberechnung kann in diesem Fall nicht abgeleitet werden, wer nun was konkret erstattet bekommt.

            Auf das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten wird das Ehegattensplitting angewendet, ihr werdet also so behandelt, als hätte jeder von euch die Hälfte des zu versteuernden Einkommens erwirtschaftet.

            Deshalb ist deine Fragestellung schon falsch!

            Es äußert sich indem bei "Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer" ihre gezahlten Lohnsteuer nicht erstattet werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Einbehaltene Steuern bei meiner Frau (Studentin)

              Oh okay. Jetzt habe ich es verstanden. Vielen Dank für eure Hilfe!

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