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Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

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    Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

    Guten Tag allerseits,

    ich hoffe, dass meine Frage hier rein gehört. Als Kleinunternehmer wollte ich das Forumular EÜR ausfüllen und wollte mal kurz wissen, ob die Pauschale für Telefonkosten - also l. 33 Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben - immer noch 120 € beträgt. Mein Steuerberater hatte diese Summe letztes Jahr eingetragen, d.h. 10 €/Monat.

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

    Zitat von edtom Beitrag anzeigen
    Guten Tag allerseits,

    ich hoffe, dass meine Frage hier rein gehört. Als Kleinunternehmer wollte ich das Forumular EÜR ausfüllen und wollte mal kurz wissen, ob die Pauschale für Telefonkosten - also l. 33 Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben - immer noch 120 € beträgt. Mein Steuerberater hatte diese Summe letztes Jahr eingetragen, d.h. 10 €/Monat.

    Vielen Dank im Voraus
    Hallo, die hat er wohl geschätzt. Frage Deinen StB.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

      Ja, hat er. Das weiß ich schon

      Ich habe auch in einem Artikel ( also nichts offizielles vom FA) gelesen, dass es meistens akzeptiert wird. Hängt aber vom Beamten ab.

      Ich wollte nur kurz bei anderen Selbständigen fragen, ob sie auch diese Pauschale absetzen.

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        #4
        AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

        Zitat von edtom Beitrag anzeigen
        Ja, hat er. Das weiß ich schon

        Ich habe auch in einem Artikel ( also nichts offizielles vom FA) gelesen, dass es meistens akzeptiert wird. Hängt aber vom Beamten ab.

        Ich wollte nur kurz bei anderen Selbständigen fragen, ob sie auch diese Pauschale absetzen.
        Hallo,
        da gibt es KEINE Pauschale.
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

          ob die Pauschale für Telefonkosten - also l. 33 Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben - immer noch 120 € beträgt.
          Mir ist keine Pauschale bekannt! Bei gemischten Aufwendungen ist ausschließlich der betrieblich/beruflich veranlasste Anteil anzusetzen (z. B. Telekommunikationsaufwendungen).

          Bei mir enthält das Formular EÜR einmal eine Zeile 40: Aufwendungen für Telekommunikation (Telefon, Internet) sowie außerdem eine Zeile 52: Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben.
          Die anteiligen Telefonkosten gehören m. E. in die Zeile 40!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Mir ist keine Pauschale bekannt! Bei gemischten Aufwendungen ist ausschließlich der betrieblich/beruflich veranlasste Anteil anzusetzen (z. B. Telekommunikationsaufwendungen).

            Bei mir enthält das Formular EÜR einmal eine Zeile 40: Aufwendungen für Telekommunikation (Telefon, Internet) sowie außerdem eine Zeile 52: Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben.
            Die anteiligen Telefonkosten gehören m. E. in die Zeile 40!
            Sorry, ich meinte natürlich Z. 52.
            So, ich habe rausgefunden, was er genau gemacht hatte. Diese Pauschale war für "Verwaltungskosten (Telefon / Büromaterial etc (Pauschale))" und die hatte er unter Z. 52 abgesetzt.

            Ist sowas korrekt?

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              #7
              AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

              Ist sowas korrekt?
              Üblicherweise hat man Belege für seine Betriebsausgaben und addiert die tatsächlichen Ausgaben, soweit sie in die Zeile 52 gehören.

              Für den Telefonanteil gibt es jedenfalls mit der Zeile 40 eine gesonderte Eintragungsmöglichkeit, für bestimmte andere Betriebsausgaben auch.

              Pauschale Ansätze für Aktenordner, Porto, Druckerpapier/-patronen usw. sind mir nicht geläufig, Anteilsschätzungen beim Telefonanteil z. B. natürlich schon.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Üblicherweise hat man Belege für seine Betriebsausgaben und addiert die tatsächlichen Ausgaben, soweit sie in die Zeile 52 gehören.

                Genau. Das ist sehr merkwürdig, dass er eine Pauschale darunter abgesetzt hat. Er hat auch eine Ausgabe hier gesetzt, die m.E. rein gehörte, und die ich sowieso belegen kann.



                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Für den Telefonanteil gibt es jedenfalls mit der Zeile 40 eine gesonderte Eintragungsmöglichkeit, für bestimmte andere Betriebsausgaben auch.

                Pauschale Ansätze für Aktenordner, Porto, Druckerpapier/-patronen usw. sind mir nicht geläufig, Anteilsschätzungen beim Telefonanteil z. B. natürlich schon.

                Doch. Ich denke, dass es als sg. Werbungskosten zählt.

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                  #9
                  AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

                  Zitat von edtom Beitrag anzeigen
                  Genau. Das ist sehr merkwürdig, dass er eine Pauschale darunter abgesetzt hat. Er hat auch eine Ausgabe hier gesetzt, die m.E. rein gehörte, und die ich sowieso belegen kann.






                  Doch. Ich denke, dass es als sg. Werbungskosten zählt.
                  Als Selbständiger hast Du Betriebsausgaben!
                  Arbeitnehmer haben Werbungskosten - und vielleicht Pauschbeträge.
                  Ich rate zum Gang eines Steuerberaters.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

                    Natürlich zählen die beispielhaft genannten Ausgaben für Porto usw. zu den Betriebsausgaben (entspricht begrifflich den Werbungskosten), aber ich wüsste nicht, dass sie pauschaliert werden können.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Natürlich zählen die beispielhaft genannten Ausgaben für Porto usw. zu den Betriebsausgaben (entspricht begrifflich den Werbungskosten), aber ich wüsste nicht, dass sie pauschaliert werden können.
                      Das ist die Frage. Verstehe ich auch nicht. Habe im Internet sehr viel darüber recherchiert und sehe nur Pauschale für Arbeitnehmer. Mein StB hat "Verwaltungskosten" geschrieben und eine solche Pauschale bezieht sich wahrscheinlich nur auf die Vermietung einer Immobilie.

                      Gerade deswegen mache ich meine Steuererklärungen alleine. Denn ein Steuerberater kostet nicht nur Geld, sonder auch viel Zeit (Termine, Klärungsbedarf, etc.).

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                        #12
                        AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

                        Im Steuerrecht gibt es für Werbungskosten keine Pauschalen außer den in § 9a EStG genannten.

                        Für Betriebsausgaben gibt es auch keine Pauschalen.

                        Anzugeben sind die WK/BA welche man tatsächlich hatte. Daher sind die BA auch für die Gewinnermittlung aufzuzeichnen und die Belege aufzubewahren.
                        Bei gemischt veranlassten Aufwendungen kann man ggf. den Anteil der BA schätzen- vgl. § 12 EStG.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

                          Zitat von edtom Beitrag anzeigen
                          Ich wollte nur kurz bei anderen Selbständigen fragen, ob sie auch diese Pauschale absetzen.
                          Nein - keine Pauschalen.
                          Eher fiktive Beträge, in der Hoffnung, dass nicht irgendwann eine Steuerprüfung stattfindet, wo das Fehlen der zugehörigen Belege dann auffällt und zur Nachzahlung führt.
                          Mit ordnungsmäßiger Buchhaltung hat das wenig gemein.

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                            #14
                            AW: Pauschale für "übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" EÜR

                            Zitat von Anja39 Beitrag anzeigen
                            ...und zur Nachzahlung führt.
                            Und zu strafrechtlichen Konsequenzen, wolltest Du sicherlich ergänzen ?
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              strafrechtliche Konsequenzen ...

                              ... kann/sollte man in seine Überlegungen mit einfließen lassen, ja.

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