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Verpflegungsmehraufwand (Dienstreise) in Steuer angeben?

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    Verpflegungsmehraufwand (Dienstreise) in Steuer angeben?

    Hallo,
    Ich mache seit einigen Jahren die Steuererklärungen für mich und meine Frau selbst. Nun hat eine Freundin angefragt ob ich die Steuererklärung für sie auch machen könnte.

    Sie sagte: "Ich müsste viel zurückbekommen, da ich oft auf Dienstreise bin und wir diese dann angeben können"

    Sie ist alle 2-3 Wochen 5 tage auf Dienstreise in Deutschland.

    Sie bekommt aber alle Reisekosten und die Auslöse vom Arbeitgeber schon bezahlt.
    Ich bin der Meinung sie kann dann dort garnichts mehr in der Steuer angeben.
    Habe ich recht?
    Zuletzt geändert von Thomeek; 04.04.2017, 18:14.

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand (Dienstreise) in Steuer angeben?

    Ich bin der Meinung sie kann dann dort garnichts mehr in der Steuer angeben. Habe ich recht?
    Es kommt darauf an!

    Falls ihr Arbeitgeber z. B. die steuerfreien Erstattungen für Verpflegungsmehraufwand unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung ausweist,
    muss sie ihre Dienstreisen sogar erklären, da ihr sonst eine Nachversteuerung blüht.

    Es ist dann eben ein Nullsummenspiel!

    Eigentlich darf man nur für Angehörige Steuererklärungen machen, also Hilfe in Steuersachen leisten!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand (Dienstreise) in Steuer angeben?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Es kommt darauf an!
      Falls ihr Arbeitgeber z. B. die steuerfreien Erstattungen für Verpflegungsmehraufwand unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung ausweist,
      muss sie ihre Dienstreisen sogar erklären, da ihr sonst eine Nachversteuerung blüht.
      Unter Nummer 20 bei der Lohnsteuerbescheinigung steht nichts.

      was heißt das nun für Sie?

      Kommentar


        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand (Dienstreise) in Steuer angeben?

        Wenn sie, wie oben erwähnt, ihre gesamten Reisekosten vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bekommt, kann sie sich den Erklärungsaufwand sparen.

        Wenn nicht, dann kann sie ihre Reisekosten erklären. Die steuerfreien Erstattungen müssen in diesem Fall natürlich ebenfalls angegeben werden, alles andere wäre Steuerhinterziehung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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