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Getrennte Veranlagung vs. mittelbare Begünstigung

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    Getrennte Veranlagung vs. mittelbare Begünstigung

    Hallo,
    wenn ich recht informiert bin, schließen sich getrennte Veranlagung und mittelbare Begünstigung aus. Da ich nicht in der Rentenversicherung bin, kann ich meine Riesterzulage nur über die mittelbare Begünstigung über meinen Mann erhalten. Da ich im letzten Jahr größtenteils Lohnersatzleistungen erhalten habe, würde sich nach Prüfung für die Steuererklärung bei einer getrennten Veranlagung für das vergangene Jahr eine Ersparnis von ca. 100,- Euro im Gegensatz zu einer gemeinsamen Veranlagung ergeben. In diesem Fall würde ich dann aber auf die mittelbare Begünstigung verzichten, richtig? Oder andersrum... je nachdem wo der größere Vorteil liegt...
    Viele Grüße

    #2
    AW: Getrennte Veranlagung vs. mittelbare Begünstigung

    Deine Aussagen erscheinen auf den ersten Blick nicht stimmig. Einerseits schreibst du:

    Da ich im letzten Jahr größtenteils Lohnersatzleistungen erhalten habe, ...
    , behauptest aber, nicht rentenversichert gewesen zu sein.

    Bei den mir bekannten Lohnersatzleistungen ist man in der Regel rentenversichert, außerdem sind die Angaben für das Vorjahr, also für 2015 zu machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Getrennte Veranlagung vs. mittelbare Begünstigung

      Sorry, ich war nicht deutlich. Ich zahle meine Beiträge statt in die Rentenversicherung in die Architektenkammer. Daher kann ich nicht unmittelbar riestern, sondern nur mittelbar über meinen Mann.

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        #4
        AW: Getrennte Veranlagung vs. mittelbare Begünstigung

        Bei der Steuererklärung geht es doch im Rahmen der Günstigerprüfung nur um den Sonderausgabenabzug und nicht um die Zulage selbst.

        Da wurden bei meiner ebenfalls nur mittelbar begünstigten Ehefrau früher gerade mal 60,00 € im Jahr berücksichtigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Getrennte Veranlagung vs. mittelbare Begünstigung

          Bei mir gab es im letzten Jahr eine Korrektur des Bescheides, ich nehme an, nachdem aufgefallen war, dass ich nicht in die Rentenversicherung einzahle, sondern in ein Versorgungswerk. Im Korrekturbescheid fielen sowohl meine gezahlten Altersvorsorgebeiträge in Höhe von 1.440,- + Altersvorsorgezulage in Höhe von 130,- Euro als auch die über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung (gesonderte Feststellung nach §10 a Abs. 4 EstG) in Höhe von 377,- Euro weg. Ich musste die 377, - Euro dann zurückzahlen.

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            #6
            AW: Getrennte Veranlagung vs. mittelbare Begünstigung

            Nachtrag:

            Außerdem ist das doch nicht unbedingt dramatisch, die Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der Höchstbeträge dann eben nur beim unmittelbar begünstigten Ehegatten:

            Wählt ein Ehegatte / Lebenspartner die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, werden die vom mittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartner geleisteten Altersvorsorgebeiträge im Rahmen der gesetzlichen
            Höchstbeträge sowie der insgesamt zustehende Zulageanspruch nur bei der Einkommensteuerveranlagung des unmittelbar begünstigten Ehegatten/ Lebenspartners berücksichtigt.

            - - - Aktualisiert - - -

            ... als auch die über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung (gesonderte Feststellung nach §10 a Abs. 4 EstG) in Höhe von 377,- Euro weg. Ich musste die 377, - Euro dann zurückzahlen.
            Letzteres ist mir schon klar, du warst ja auch nicht unmittelbar begünstigt. Warum allerdings die Grundzulage selbst auch weggefallen sein sollte, verstehe ich jetzt nicht wirklich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Getrennte Veranlagung vs. mittelbare Begünstigung

              Weil ich nicht zulageberechtigt bin, da ich nicht in die Rentenversicherung einzahle.
              Ich verstehe das jetzt so, dass ich auf die ca. 100,- Euro Steuervorteil durch die Wahl der Einzelveranlagung verzichte, um bei Zusammenveranlagung meine Riestervorteile, die ja deutlich höher sind, wenigstens über meinen Mann erhalten zu können.
              Zuletzt geändert von emilyerdbeer; 15.04.2017, 17:23.

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                #8
                AW: Getrennte Veranlagung vs. mittelbare Begünstigung

                Weil ich nicht zulageberechtigt bin, da ich nicht in die Rentenversicherung einzahle.
                Das stimmt so nicht! Auch der mittelbar begünstigte Ehegatte hat einen Zulagenanspruch, wenn der unmittelbar begünstigte Ehegatte ebenfalls einen Riestervertrag hat und die Mindesteigenbeiträge entrichtet.

                https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__79.html

                Wäre es so, wie du meinst, hätte meine Ehefrau nie eine Zulage bekommen, da sie nie unmittelbar begünstigt war.

                - - - Aktualisiert - - -

                ... um bei Zusammenveranlagung meine Riestervorteile, die ja deutlich höher sind, wenigstens über meinen Mann erhalten zu können.
                Ich bezweifle, dass du das richtig siehst. Ob der Sonderausgabenabzug überhaupt einen nennenswerten Vorteil bringt, hängt maßgeblich davon ab, wie viel dein Mann selbst jährlich auf seinen Riestervertrag einzahlt.

                Ich habe z. B. immer den Höchstbetrag von 2.100 € sowohl für mich wie auch für meine Ehefrau eingezahlt, für den Sonderausgabenabzug wurden aber nur meine 2.100 € + 60 € meiner Frau berücksichtigt.

                Um das zu verstehen, musst du den § 10a Abs. 3 EStG genau lesen:

                https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10a.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Getrennte Veranlagung vs. mittelbare Begünstigung

                  Mein Mann hat letztes Jahr wegen mir so einen 60 Euro Minimal-Riestervertrag abgeschlossen. Ich werde mir mal die von Dir angegebene Quelle ansehen. Ganz schön kompliziert.
                  Vielen Dank für Deine Hinweise.

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                    #10
                    AW: Getrennte Veranlagung vs. mittelbare Begünstigung

                    Ganz schön kompliziert
                    Das kannst du laut sagen! Meiner Meinung nach eine gesetzgeberische Fehlleistung ersten Ranges!

                    Den Fehler, sofort nach Einführung des Systems Verträge abzuschließen, wie wir das damals gemacht haben, würde ich heute sicher nicht mehr machen.

                    Ich müsste außerdem 95 Jahre alt werden, um nicht drauf zu zahlen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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