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2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand

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    2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    - ich arbeite normalerweise nur an Arbeitsstätte 1 in meinem Wohnort.
    - mußte aber mehrmals zwischenzeitlich tageweise aushelfen in einer weiteren Arbeitsstätte 30km entfernt, die zu unserer Firma gehört

    jetzt meine Fragen:

    - Muß ich die Fahrten zur Arbeitsstätte 2 als Werbungskosten -> Werbungskosten für Auswärtstätigkeiten -> einzelne Auswärtstätigkeiten als Anlass: Einsatzwechseltätigkeit angeben? Andere
    Möglichkeit sehe ich nicht oder liege ich falsch!?

    - Kann ich den Pauschbetrag für Mehraufwendungen für Verpflegung ebenfalls nutzen, da oft die Arbeitszeit über 8h betrug?

    #2
    AW: 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand

    Muß ich die Fahrten zur Arbeitsstätte 2 als Werbungskosten -> Werbungskosten für Auswärtstätigkeiten
    Ja, das sind Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten.

    Kann ich den Pauschbetrag für Mehraufwendungen für Verpflegung ebenfalls nutzen, da oft die Arbeitszeit über 8h betrug?
    Ja, das ist korrekt! Aber höchstens 3 Monate am Stück!

    Hat alles allerdings nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, die Thema dieses Forums ist!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand

      Ich wäre vorsichtig.
      Frage 1: Fährt er von der Wohnung zu einer Sammelstelle im Betrieb oder direkt von der Wohnung zur neuen Arbeitsstätte?

      Macht eine Aufstellung der Fahrten und Abwesenheiten und lasst sie vom Betrieb bestätigen. Das erspart Nachfragen vom Finanzamt.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand

        Mache diese Fahrten das erste Jahr und war mir leider nicht ganz sicher, habe mich vorher schon belesen gehabt diesbezüglich. Danke trotzdem für die Info.


        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Ich wäre vorsichtig.
        Frage 1: Fährt er von der Wohnung zu einer Sammelstelle im Betrieb oder direkt von der Wohnung zur neuen Arbeitsstätte?

        Macht eine Aufstellung der Fahrten und Abwesenheiten und lasst sie vom Betrieb bestätigen. Das erspart Nachfragen vom Finanzamt.
        Nein es gibt keine Sammelstelle. Person fährt von zu Hause direkt zur Arbeitsstätte.

        Aufstellung der Tage an der anderen Arbeitsstätte ist vom Betrieb schriftlich bestätigt und wird angefügt.



        Die Tage waren sehr vereinzelt und nie 3 Monate am Stück.

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          #5
          AW: 2. Arbeitsstätte als Auswärtstätigkeit angeben und Verpflegungsmehraufwand

          Dann liegst Du richtig.
          Zur 1. Arbeitsstätte normal und die 2. nur über Auswärtstätigkeit betrachten.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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