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Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

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    Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

    Hallo!

    Ich wollte gerade meine Steuererklärung für letztes Jahr machen und habe meine alte aufgemacht von letztem Jahr. Damals habe ich im Master (=Zweitstudium) studiert. Ich habe die erklärung letztes Jahr im September gemacht. Jetzt habe ich allerdings gerade gesehen, dass damals der schöne Satz stand:

    "Die geltend gemachten Studienkosten stellen keine Werbekosten dar und wurden von Amts wegen bei den Sonderausgaben in Ansatz gebracht. Ein Ansatz als Werbungskosten ist nur möglich sofern es sich um ein Berufsausbildungsverhältnis oder Dualstudium handelt bzw. bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt"

    Nun, natürlich hätte ich damals Widerspruch einlegen müssen aber irgendwie habe ich das schlicht überlesen bzw. damals einfach nur den Brief aufgemacht und abgeheftet. Dass der Bachelor in Frage gestellt wird, ist mir ja bewusst - aber der Master zählt doch im Normalfall als Zweitausbildung, oder bin ich da völlig falsch?


    Prinzipiell ist der Bescheid teilweise vorläufig hinsichtlich
    - "der Abziehbarkeit der Aufwendung für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungsksoten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)"


    Dann steht noch einiges zur Vorläufigkeitserklärung (BFH-Urteil vom 30. September 2010). Kann ich wenn nötig auch komplett abschreiben. Auszüge:
    "Die Vorläufigkeitserklärung erfolg lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen. Sie ist nicht dahin zu verstehen, dass die im Vorläufigkeitsvermerk angeführten gesetzlichen Vorschriften als verfassungswidrig oder als gegen Unionsrecht verstoßen angesehen werden. Soweit die Vorläufigkeitserklärung die Fragen der Verfassungsmäßigkeit einer Norm betrifft ist sie außerdemnicht dahingehend zu verstehen, dass die Finanzverwaltung es für möglich hält, das Bundesverfassungsgericht oder der Bundesfinanzhof könne die im Vorläufigkeitsvermerk angeführte Rechtsnorm gegen ihren Wortlaut auslegen.
    Sollte aufgrund einer diesbezüglichen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs diese Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist daher insoweit nicht erforderlich.


    Prinzipiell heißt das jetzt für mich, dass wenn das Bundesverfassungsgericht dieses oder nächstes Jahr eine Entscheidung fällt, dass das Erststudium auch anerkannt wird, bekomme ich auch für letztes Jahr die Anerkennung als Werbungskosten. Oder? Aber eigentlich sollte ich die wegen dem Masterstudium doch eh bekommen? Prinzipiell arbeite ich ab diesem Jahr jetzt und könnte für 2017 dann das Geld "abrufen".

    Gibt es da jetzt noch eine Möglichkeit was zu machen oder muss ich da jetzt einfach abwarten und mich wegen meiner Dummheit ärgern?
    Wenn ich jetzt für 2016 meine Erklärung mache wird wohl wieder das gleiche drinstehen. Da dann gleich Wiederspruch einlegen?`

    Vielleicht kann ja der ein oder andere helfen.

    Liebe Grüße,
    Lockyy

    #2
    AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

    Ruf mal beim Finanzamt an. Mit Elster hat das jedenf!lls nichts zu tun.

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      #3
      AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

      Mmmh, nicht direkt, das stimmt. Aber hier wurden auch schon ähnliche Fragen beantwortet. Deswegen hat mich Google auch hergeführt...

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        #4
        AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

        Die geltend gemachten Studienkosten stellen keine Werbekosten dar und wurden von Amts wegen bei den Sonderausgaben in Ansatz gebracht.
        Hatte denn die fehlerhafte Behandlung durch das Finanzamt überhaupt steuerliche Auswirkungen?

        Wenn deine Studienkosten nicht über 6.000 € lagen und du unterm Strich immer noch Steuern bezahlt hast, hätten sich ja auch die Sonderausgaben steuerlich ausgewirkt.

        Schlecht für dich wäre es nur, wenn du mit der richtigen Behandlung deiner Studienkosten als Werbungskosten einen Verlustvortrag erreicht hättest.

        Wenn du keine Steuern bezahlt hast und der Gesamtbetrag deiner Einkünfte bei richtiger Behandlung als Werbungskosten dennoch positiv geblieben wäre,
        ergeben sich im Übrigen ebenfalls keine steuerlichen Auswirkungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

          Da ich fast keine Einkünfte hatte (500 Euro selbstständige Tätigkeit), habe ich keine Steuern gezahlt und wollte es als Verlustvortrag geltend machen.
          Insofern "verpuffte" es ja entweder oder wird mir für 2017 dann anerkannt - wenn ich mehr verdiene und Steuern zahle...

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            #6
            AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

            Dann hättest du dir allerdings den Bescheid schon genau anschauen und Einspruch einlegen müssen, so ganz vergleichbar mit den Fällen eines Erststudiums ist der Sachverhalt bei dir nicht,
            außerdem ist ja unklar, ob das Bundesverfassungsgericht der Rechtsauffassung des BFH überhaupt folgt.

            Wenn du heuer die gleiche fehlerhafte Behandlung vermeiden willst, musst du bereits bei der Erklärung gegenüber dem Finanzamt darlegen, dass es sich um ein Masterstudium handelt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

              @Lockyy: Prinzipiell ist der Bescheid teilweise vorläufig hinsichtlich
              - "der Abziehbarkeit der Aufwendung für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungsksoten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)"

              Damit sollte alles gesagt sein.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Dann hättest du dir allerdings den Bescheid schon genau anschauen und Einspruch einlegen müssen, so ganz vergleichbar mit den Fällen eines Erststudiums ist der Sachverhalt bei dir nicht,
                außerdem ist ja unklar, ob das Bundesverfassungsgericht der Rechtsauffassung des BFH überhaupt folgt.

                Wenn du heuer die gleiche fehlerhafte Behandlung vermeiden willst, musst du bereits bei der Erklärung gegenüber dem Finanzamt darlegen, dass es sich um ein Masterstudium handelt.
                Ja, dass ich das hätte genauer lesen sollen ist mir jetzt auch klar. Aber die Frage ist ja, ob man da noch was machen kann?
                Was genau ist der Unterschied zum Bachelorstudium, kannst du das kurz erklären?

                Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                @Lockyy: Prinzipiell ist der Bescheid teilweise vorläufig hinsichtlich
                - "der Abziehbarkeit der Aufwendung für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungsksoten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)"

                Damit sollte alles gesagt sein.
                `

                Öhm, ja bestimmt. Leider ist es für mich ganz und gar nicht klar. Sonst hätte ich nicht gefragt...Was bedeutet das konkret?

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                  #9
                  AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

                  Mit dem Abschluss als Bachelor hast du deine erste Berufsausbildung abgeschlossen. Alles was danach kommt, ist eine Zweitausbildung, also auch das Masterstudium.

                  Aber die Frage ist ja, ob man da noch was machen kann?
                  Die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen ist in § 173 der Abgabenordnung -AO- geregelt.

                  Allerdings ist dein Einkommensteuerbescheid in diesem Punkt vorläufig ergangen, was die Änderung erleichtert (§ 172 AO).

                  https://dejure.org/gesetze/AO/172.html

                  Klären musst du das mit deinem Finanzamt!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Allerdings ist dein Einkommensteuerbescheid in diesem Punkt vorläufig ergangen, was die Änderung erleichtert (§ 172 AO).

                    https://dejure.org/gesetze/AO/172.html

                    Klären musst du das mit deinem Finanzamt!

                    Mmmh, § 172 sagt "Ein Steuerbescheid darf, soweit er nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur aufgehoben oder geändert werden..."
                    Zu vorläufig steht da nicht so viel leider.

                    Habe ich da bessere Chancen, wenn ich irgendwelche offiziellen Anträge schreibe und sie auf ihren Fehler (Master anstatt Bachelor) hinweise oder wenn ich mich dumm stelle ("habe ich übersehen") und auf Kulanz hoffe?
                    Ist wahrscheinlich vom Bearbeiter abhängig aber so vom Gefühl...?

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                      #11
                      AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

                      Warum soll da viel stehen? Für ein Gesetz genügt die Formulierung allemal!

                      Und wie schon gesagt: Klären musst du das mit deinem Finanzamt!

                      Üblicherweise ruft man an, bevor man einen Antrag stellt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

                        Eintrag Nr. 7 hier: Dein Bescheid ist insofern vorläufig, da hilft auch kein Anruf.
                        Was willst Du mehr? Die Vorläufigkeit aufheben?
                        Wenn ein Gericht sich endlich irgendwie aeussert, werden die Bescheide geaendert oder für endgueltig erklaert.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

                          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                          Eintrag Nr. 7 hier: Dein Bescheid ist insofern vorläufig, da hilft auch kein Anruf.
                          Was willst Du mehr? Die Vorläufigkeit aufheben?
                          Wenn ein Gericht sich endlich irgendwie aeussert, werden die Bescheide geaendert oder für endgueltig erklaert.
                          Lieber Stiller,

                          ich finde es ja schön, dass du antwortest aber leider finde ich die Nachrichten etwas kryptisch.
                          Der Antrag ist vorläufig, ja das steht da. Vorläufig bis sich ein Gericht äußert zum Erststudium? Das ist in meinem Fall ja irrelevant, da es bei mir die Zweitausbildung ist (Master). Angenommen ein Gericht entscheidet morgen, dass das Erststudium nicht absetzbar ist als Werbekosten - ändert das was an meinem Fall?
                          Insofern ja, wenn es geht würde ich die Vorläufigkeit aufheben bzw. wissen durch was sich da noch was ändern kann.

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Warum soll da viel stehen? Für ein Gesetz genügt die Formulierung allemal!
                          Na genaugenommen steht da ja nur was Bescheiden, die nicht vorläufig sind...Meiner ist ja vorläufig.

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                            #14
                            AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

                            Zitat von Lockyy Beitrag anzeigen
                            Vorläufig bis sich ein Gericht äußert zum Erststudium?
                            Ja, und zwar

                            Zitat von Lockyy Beitrag anzeigen
                            vorläufig hinsichtlich - "der Abziehbarkeit der Aufwendung für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungsksoten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)"

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                              #15
                              AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?

                              Zitat von Lockyy Beitrag anzeigen
                              Lieber Stiller,

                              ich finde es ja schön, dass du antwortest aber leider finde ich die Nachrichten etwas kryptisch.
                              Der Antrag ist vorläufig, ja das steht da. Vorläufig bis sich ein Gericht äußert zum Erststudium? Das ist in meinem Fall ja irrelevant, da es bei mir die Zweitausbildung ist (Master). Angenommen ein Gericht entscheidet morgen, dass das Erststudium nicht absetzbar ist als Werbekosten - ändert das was an meinem Fall?
                              Insofern ja, wenn es geht würde ich die Vorläufigkeit aufheben bzw. wissen durch was sich da noch was ändern kann.



                              Na genaugenommen steht da ja nur was Bescheiden, die nicht vorläufig sind...Meiner ist ja vorläufig.
                              Da rede mit einem Steuerberater, was sollen wir Elster-User für Dich tun können?
                              (soviel zu kryptisch)
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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