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    Belegabruf

    Hallo,

    ich habe den Belegabruf aktiviert und auch den Code passend dazu eingegeben und kann auch einige Belege abrufen.
    Aber mir fehlt die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers? Mein AG letztes Jahr war das Arbeitsamt und die haben mir den Leistungsnachweis 2016 zugesandt mit dem Hinweis, dass die Daten auch ans Finanzamt übermittelt wurden im Februar.
    Warum werden aber die Daten nicht über den Belegabruf angezeigt und eingefügt?

    lg
    Ester

    #2
    AW: Belegabruf

    Das Arbeitsamt wird keine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Aber die zutreffenden Beträge müssten natürlich trotzdem vorhanden sein. Vielleicht wenn Du's ein paar Tage später nochmal probierst?

    Warum machst Du überhaupt eine Steuererklärung, wenn Du keine Lohnsteuer bezahlt hast?

    Kommentar


      #3
      AW: Belegabruf

      Zitat von EsterAlice Beitrag anzeigen
      Hallo,
      Aber mir fehlt die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers? Mein AG letztes Jahr war das Arbeitsamt und die haben mir den Leistungsnachweis 2016 zugesandt mit dem Hinweis, dass die Daten auch ans Finanzamt übermittelt wurden im Februar.
      lg
      Ester
      Du warst der Arbeitgeber des Arbeitsamtes?
      Du postest hier:
      Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
      Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

      Da hättest Du Dir doch eine Lohnsteuerbescheinigung selbst ausstellen können.

      Deinen Leistungsnachweis 2016 findest Du unter Lohnersatzleistung!
      Zuletzt geändert von stiller; 07.05.2017, 18:37. Grund: verschoben nach allgemein
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Belegabruf

        Hast du denn unter Zeile 91 des Hauptvordrucks auch wirklich nachgeprüft, dass keine Daten von der Bundesagentur übermittelt wurden?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Belegabruf und Elster Allgemein

          Noch komplizerter als Elster und Elsterformularabruf geht gar nichts!
          Wer soll sich da zurecht finden?
          Da gebe ich lieber alles wieder auf Antragsformulare ab, und das nennen die Entlastende Hilfe :-(

          Kommentar


            #6
            AW: Belegabruf

            Hallo S.Fechner,

            lt. deinem ersten Beitrag hast du ja schon in 2014 mit Elsterformular gearbeitet, also offensichtlich die Erklärung 2013 gemacht, da sollte man doch nach drei Jahren kein Problem mehr haben.
            Oder wie darf man deinen Beitrag sonst verstehen ?

            Tschüß

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              #7
              AW: Belegabruf und Elster Allgemein

              Hallo,

              >>>Noch komplizerter als Elster und Elsterformularabruf geht gar nichts!
              Elsterformularabruf gibt es gar nicht, aber den Belegabruf und den muss niemand nutzen, wenn er nicht will.
              Die wenigen Einträge von Lohnsteuerbescheinigungen o.ä. kann man händisch eintragen, würde bei Papier auch so gemacht.

              Nur zum besseren Verständnis,
              ELSTER ist lediglich eine Abkürzung für das Verfahren ELektronische STeuer ERklärung
              und auch keine Software an sich.
              Es gibt kostenlos ElsterFormular (ElFo), die für Windows-PC installierbare Software,
              und Plattform übergreifend das ElsterOnline-Portal (EOP), über verschiedene Browser zu benutzen.
              Darüber hinaus auf dem freien Softwaremarkt diverse Programme mit ELSTER-Schnittstelle,
              damit die Steuerdaten, egal woher, von allen Eingabemöglichkeiten in der richtigen Datenbank landen.

              Wichtig! ElsterOnline-Portal (EOP) und ElsterFormular (ElFo) haben für den Anwender
              physisch nichts gemeinsam. Eine Umgebung weiß von der Anderen nichts.

              >>>Wer soll sich da zurecht finden?
              mehrere Millionen Anwender tun das.

              >>>Da gebe ich lieber alles wieder auf Antragsformulare ab...
              Solange Sie nicht gezwungen sind elektronisch zu erklären, ist das OK.

              Wenn man sich etwas mit der Materie auseinandersetzt, kann durch die komfortable Datenübernahme
              von Jahr zu Jahr eine Steuererklärung schneller erledigt sein als mit Papiervordrucken zu hantieren.
              Gruß, Basteltyp

              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
              ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

              Kommentar


                #8
                AW: Belegabruf

                Noch komplizerter als Elster und Elsterformularabruf geht gar nichts! Wer soll sich da zurecht finden?
                Es finden sich mehrere Millionen Steuerpflichtige damit zurecht.

                Wenn du konkrete Probleme hast, musst du diese auch konkret schildern, nur dann kann dir geholfen werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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