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Behindertes Kind

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    Behindertes Kind

    Hallo,
    meine Steuererklärung hatte ich schon abgegeben. Nun ist es so, dass meine Tochter eine 80% Behinderung hat, Merkmale: G, H, B (d.h. ich kann doch einen Pflegepauschbetrag von 946 Euro (Pflege) und 3700 Euro (wegen dem H für Hilflos) beantragen beim Finanzamt. ...Gibt es noch sonstige steuervergünstigende Dinge die ich beantragen kann?

    Wie wirkt sich das nun auf mein Gehalt aus?
    Das habe ich Brutto verdient im Jahr 2016: 30.540€ ( davon war ich ein paar Monate arbeitslos) deshalb ist das Gehalt nicht allzu hoch....
    Nun ist meine Frage. Wie wirken sich die 3700 und die 946€ aus. Ich habe bisher normal Steuern bezahlt. Lohnsteuerklasse 2 mit einem Kind, alleinerziehend, in Baden-Württemberg, keine Lebensversicherung oder sowas...

    Könnte mir jemand meinen Nettolohn ausrechnen bzw. was ich zurück bekomme für das Jahr 2016 ?

    Brutto hatte ich im Jahr 2016 vom 18.1. - 15.5., 3.300€ und vom 11.7. bis zum 31.12.2016 , 3.100€ brutto.....

    Oder könntet Ihr mir eine grobe "Schätzung" sagen was ich evtl zurück bekommen könnte? Das würde mir sehr viel weiterhelfen

    Danke

    #2
    AW: Behindertes Kind

    Wenn Du uns verrätst, mit welchem Hilfsmittel (z.B. Elsterformular) Du die Steuererklärung erstellt bzw. abgegeben hast, und wo Du dort die Behinderung der Tochter angegeben hast, können wir Dir möglicherweise verraten, wie Du mit wenigen Handgriffen selbst ermitteln kannst, wie sich die entsprechenden Freibeträge in Heller & Pfennig auswirken.

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      #3
      AW: Behindertes Kind

      Eigentlich musst du nur die entsprechenden Einträge in der Erklärung weglassen, dann bekommst du in der Vorausberechnung die Steuern angezeigt, die ohne Behinderung bezahlt werden müssten.

      Wenn du die verwendete Anwendung verraten würdest, könnte ich dich in das richtige Unterforum verschieben.

      Mit der Lohnsteuerbescheinigung hat deine Frage sicher nichts zu tun! Deshalb verschiebe ich mal nach Allgemein und Projekt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Behindertes Kind

        Du kannst dir nach § 39 a Absatz 1 Nr. 3 + 4 EStG einen Freibetrag in ELSTAM eintragen lassen. Dieser wird dann vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und mindert direkt deine monatliche Steuerbelastung.

        Allerdings bist du dann verpflichtet eine Einkommensteuererklärung einzureichen (Bei Freibetrag nach § 39 a Absatz 1 Nr. 3 EStG).


        Nachtrag: wenn du die entsprechenden Angaben in deiner bereits eingereichten Einkommensteuererklärung vergessen hast anzugeben: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einlegen sofern dieser noch nicht bestandskräftig ist.
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 15.05.2017, 09:37.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Behindertes Kind

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Du kannst dir nach § 39 a Absatz 1 Nr. 3 + 4 EStG einen Freibetrag in ELSTAM eintragen lassen. Dieser wird dann vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und mindert direkt deine monatliche Steuerbelastung.

          Allerdings bist du dann verpflichtet eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
          Sicher, daß bei Eintragung des Freibetrages aufgrund der Behinderung eine Einkommensteuererklärungspflicht begründet wird? Zumindest bei Freibeträgen nach § 39a Abs. 1 Nr. 4 EStG gibt es keine Pflicht.
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Behindertes Kind

            Hallo,

            wobei hier im konkreten Fall die Erklärungspflicht ja schon durch die Steuerklasse II vorliegen sollte.

            Tschüß

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              #7
              AW: Behindertes Kind

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo,

              wobei hier im konkreten Fall die Erklärungspflicht ja schon durch die Steuerklasse II vorliegen sollte.

              Tschüß
              Nö - bzw. wo steht das denn im EStG?
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

              Kommentar


                #8
                AW: Behindertes Kind

                Könnte mir jemand meinen Nettolohn ausrechnen bzw. was ich zurück bekomme für das Jahr 2016 ?
                Oder könntet Ihr mir eine grobe Schätzung sagen was ich evtl zurück bekommen könnte? Das würde mir sehr viel weiterhelfen
                Eigentlich sollte sich die TE die gestellten Fragen selbst beantworten können, wenn sie die Steuervorausberechnung ihrer Anwendung benutzt.
                Mit welcher Elster sie ihre Steuererklärung erstellt hat, ist aus ihren anderen Beiträgen leider auch nicht ersichtlich.

                https://forum.elster.de/anwenderforu...895#post220895
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: Behindertes Kind

                  Hallöchen,
                  also die Steuererklärung hat ein Bekannter von mir gemacht und schon abgegeben. Da hatte ich den Behindertenausweis bzw. Bescheid noch nicht... ich habe das nachträglich beim Finanzamt abgegeben habe heute einen Bescheid erhalten mit 3700€ Freibetrag, da fehlt aber noch 924€ Pflegepauschale, die wurde nicht berücksichtigt. ich pflege mein minderjähriges Kind mit Stufe G, B, H 80% zu Hause, erhalte Pflegegeld (Pflegegrad 2).

                  So nun wurde mir das ab dem 1.1.2017 bewilligt d.h. ich müsste doch netto mehr an Einkommen herausbekommen oder wird dies erst in der Lohnsteuererklärung für 2017 dann berücksichtigt und der Betrag dann vom Finanzamt erstattet?

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                    #10
                    AW: Behindertes Kind

                    Du hast also jetzt einen Freibetrag bei der Lohnsteuer eingetragen bekommen. Das berücksichtigt der Arbeitgeber dann schon automatisch bei der nächsten Lohnabrechnung.

                    Die Pflegepauschale kann man entweder nicht als Freibetrag eintragen oder sie wird mit dem Pflegegeld verrechnet.
                    Ich habe das jetzt nicht genau überprüft, das hat ja auch mit der elektronischen Steuererklärung nicht unmittelbar zu tun.

                    Ich kann nur aus der Ausfüllanleitung zitieren:
                    Wenn Sie eine ständig hilflose Person in Ihrer oder deren Wohnung im Inland oder EU-/ EWR-Ausland persönlich pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten, kann Ihnen für die entstehenden Aufwendungen ein Pauschbetrag von 924 € jährlich gewährt werden. Einnahmen sind z. B. das Pflegegeld, das die hilflose Person von einer Pflegeversicherung erhält und an Sie weitergibt, um Ihre Pflegedienstleistungen zu vergüten oder die Ihnen dabei entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Wird das Pflegegeld lediglich zur unmittelbaren Sicherung der erforderlichen Grundpflege der hilflosen Person verwendet (Bezahlung einer fremden Pflegeperson, Anschaffung von pflegenotwendigen oder pflegeerleichternden Bedarfsgegenständen), liegen keine Einnahmen vor. Das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld zählt nicht zu den Einnahmen.

                    Erstattet werden nicht die Freibeträge, sondern nur die darauf entfallenden Steuern!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Behindertes Kind

                      @ yvi77

                      Um es nochmal klar zu stellen:

                      1) Die Angaben in deiner Einkommensteuererklärung haben keinerlei Einfluss auf den Steuerabzug durch deinen Arbeitgeber. Damit du"mehr" Netto hast, musst du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beantragen.


                      2) Der Behindertenfreibetrag wird bei Vorlage des Behindertenausweises vom Finanzamt von Amts wegen berücksichtigt, da der Behindertenausweis eine Grundlagenbescheid einer anderen Behörde ist. Den Pflegepauschbetrag musst du in der Einkommensteuererklärung extra beantragen.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Behindertes Kind

                        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                        2) Der Behindertenfreibetrag wird bei Vorlage des Behindertenausweises vom Finanzamt von Amts wegen berücksichtigt, da der Behindertenausweis eine Grundlagenbescheid einer anderen Behörde ist.
                        Grundsätzlich richtig, hier aber nicht: Der Behindertenpauschbetrag steht alleine der Tochter zu, auch wenn er ihr -steuerlich- nichts bringt. Erst durch den Antrag auf Übertragung auf die Eltern, der in der Anlage Kind jedes Kindes per Eintragung zu stellen ist in Verbindung mit dem Behindertenausweis als Grundlagenbescheid kann das Finanzamt ihn berücksichtigen. Zusammengefasst: KEINE Berücksichtigung von Amts wegen bei den Eltern, sondern nur, wenn von ihnen in der Anlage Kind auch beantragt.
                        Zuletzt geändert von Picard777; 17.05.2017, 11:30. Grund: Wort vergessen
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Behindertes Kind

                          Damit du"mehr" Netto hast, musst du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beantragen.
                          Wenn ich den letzten Beitrag der TE richtig verstanden habe, ist das erfolgt und bezüglich der 3.700 € auch positiv verbeschieden!

                          ... habe heute einen Bescheid erhalten mit 3700€ Freibetrag, da fehlt aber noch 924€ Pflegepauschale, die wurde nicht berücksichtigt.
                          So nun wurde mir das ab dem 1.1.2017 bewilligt d.h. ich müsste doch netto mehr an Einkommen herausbekommen
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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