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Dienstwagen 1% ohne Fahrtenbuch

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    Dienstwagen 1% ohne Fahrtenbuch

    Hallo,

    ich habe ein Frage: Ich habe seit dem letzen Jahr einen Dienstwagen und der wird ganz normal mit 1% plus die 30Cent pro km zur Arbeit abgerechnet. Ich führe kein Fahrtenbuch und bin mir nicht sicher ob ich nun alles richtig gemacht habe bei der Steuererklärung, da ich das erste mal verdammt viel nachzahlen muss.

    Ich habe den Firmenwagen jetzt ganz normal als Werbungskosten bei der Entfernungspauschale reingesetzt, wie als hätte ich einen privat Wagen. Aber das kann doch nicht alles gewesen sein oder?

    #2
    AW: Dienstwagen 1% ohne Fahrtenbuch

    Wenn du angestellt bist und dein Arbeitgeber alles richtig gemacht hat, ist der Sachbezug für deinen Dienstwagen im bescheinigten Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.

    Du selbst musst außer der Entfernungspauschale nichts dazu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Dienstwagen 1% ohne Fahrtenbuch

      Nachdem du bei der Versteuerung etwas von 30 Cent pro km zur Arbeit geschrieben, noch eine Ergänzung bzw. Richtigstellung:

      Kann das Kraftfahrzeug auch zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, ist diese Nutzungsmöglichkeit unabhängig von der Nutzung des Fahrzeugs zu Privatfahrten
      zusätzlich mit monatlich 0,03 % des inländischen Listenpreises des Kraftfahrzeugs für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu bewerten und dem Arbeitslohn zuzurechnen.

      Auch das müsste dein AG bereits beim Arbeitslohn und auch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt haben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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