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Mutterschaftsgeld

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    Mutterschaftsgeld

    Hallo,
    Letztes Jahr wurde mein Kind geboren - im Dezember. Muss ich dann in der Steuererklärung auch noch Elterngeld angeben?
    Wahrscheinlich ne blöde Frage, aber nach geburt ist man ja in mutterschutz.. mutterschaftsgeld für den Zeitraum vor geburt muss ich ja in Zeile 91 auf Seite 4 angeben...
    Irgendwie krieg ich grad nicht den Dreh..
    Viele grüße

    #2
    AW: Mutterschaftsgeld

    Die Elternzeit hat doch dann erst 2017 begonnen und das Elterngeld auch erst 2017.

    Das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gehören zu 2016, soweit sie auf 2016 entfallen bzw. 2016 gezahlt wurden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Mutterschaftsgeld

      Hallo Blumen,

      hast du im Dezember schon Elterngeld bekommen ?
      Wenn nein , gehört es auch nicht in die Erklärung für 2016.
      Das Elterngeld kommt dann genau in HV Seite 4 Zeile 91.

      Tschüß

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        #4
        AW: Mutterschaftsgeld

        Naja, verwirrend daran ist, dass die Elternzeit am Tag der Feburt beginnt und das Mutterschaftsgeld zum Elterngeld gehört bzw. mit in den Zahlungszeitraum gerechnet wird.

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          #5
          AW: Mutterschaftsgeld

          Hallo Blumen,
          aber du bekommst doch eine Mitteilung über das gezahlte Mutterschaftsgeld separat und das Elterngeld separat, deshalb ja auch die Eintragungsmöglichkeiten separat.

          Tschüß

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            #6
            AW: Mutterschaftsgeld

            Zitat von Blumen Beitrag anzeigen
            Naja, verwirrend daran ist, dass die Elternzeit am Tag der Feburt beginnt und das Mutterschaftsgeld zum Elterngeld gehört bzw. mit in den Zahlungszeitraum gerechnet wird.
            Aber es bleibt trotzdem Mutterschaftsgeld!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Mutterschaftsgeld

              Das stimmt natürlich.
              Danke 🙂 Manchmal macht man es komplizierter als es ist..

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                #8
                AW: Mutterschaftsgeld

                Die Zahlungen kommen in den Zeitraum, in dem die Zahlungen erhalten worden sind.
                Zu- Abflußprinzip

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                  #9
                  AW: Mutterschaftsgeld

                  Hallo,

                  das hatten wir schon im Beitrag 2. und 3. geklärt.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Mutterschaftsgeld

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Aber es bleibt trotzdem Mutterschaftsgeld!
                    Das wechselt nichts

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