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Zweitwohnsitz absetzen

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    Zweitwohnsitz absetzen

    Hallo!
    Meine Lebenspartnerin und ich müssen an zwei verschiedene Wohnorte aus beruflichen Gründen ziehen und wollen daher meine Wohnung (bei Hamburg) als Nebenwohnsitz steuerlich absetzen. Dazu habe ich folgende Fragen:
    -darf die Zweitwohnung ggf. etwas größer sein als die Hauptwohnung, obwohl mein Lebensmittelpunkt in Südniedersachsen liegt?
    -könnte aber auch evtl. das Arbeitszimmer bei einer 3-Zimmer-Wohnung von der Wohnfläche abgezogen werden, so dass die Nebenwohnung dadurch von der Wohnfläche kleiner ist? (Mein Arbeitsplatz stellt mir kein eigenes Arbeitszimmer/Büro zur Verfügung)
    -wie genau sieht es mit einem Fahrtenbuch aus, muss jedes Zugticket beigelegt werden?

    Liebe Grüße,

    Brad Taylor

    #2
    AW: Zweitwohnsitz absetzen

    Zum Thema Doppelte Haushaltsführung findest du eine Menge Hinweise im Internet.

    Mit der elektronischen Steuererklärung haben deine Fragen nichts zu tun.

    Steuerberatung ist nicht Gegenstand des Forums und auch nicht jedermann erlaubt.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 29.06.2017, 00:28. Grund: Doppelte Verneinung berichtigt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Zweitwohnsitz absetzen

      Zitat von bradtaylor Beitrag anzeigen
      Hallo!
      Meine Lebenspartnerin und ich müssen an zwei verschiedene Wohnorte aus beruflichen Gründen ziehen und wollen daher meine Wohnung (bei Hamburg) als Nebenwohnsitz steuerlich absetzen. Dazu habe ich folgende Fragen:
      -darf die Zweitwohnung ggf. etwas größer sein als die Hauptwohnung, obwohl mein Lebensmittelpunkt in Südniedersachsen liegt?
      -könnte aber auch evtl. das Arbeitszimmer bei einer 3-Zimmer-Wohnung von der Wohnfläche abgezogen werden, so dass die Nebenwohnung dadurch von der Wohnfläche kleiner ist? (Mein Arbeitsplatz stellt mir kein eigenes Arbeitszimmer/Büro zur Verfügung)
      -wie genau sieht es mit einem Fahrtenbuch aus, muss jedes Zugticket beigelegt werden?

      Liebe Grüße,

      Brad Taylor
      Hallo

      https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...-absetzen.html

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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