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Fehlerhafte Angabe der Vorsorgeaufwendungen

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    Fehlerhafte Angabe der Vorsorgeaufwendungen

    Guten Abend,
    ich mache seit einigen Jahren die Steuererklärung mit dem Programm "ElsterFormular".

    Für 2016 ist zum ersten Mal ein deutlicher Unterschied zwischen Berechnung und tatsächlichem Steuerbescheid aufgetaucht. Und zwar liegt es an der Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
    Laut meiner Recherche sind max. 1900 EUR für Kranken- und Pflegeversicherung absetzbar. Das besagt auch der Steuerbescheid.
    Wieso ergibt die Berechnung über ElsterFormular folgende Daten:

    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 3.964
    davon 82 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.251
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -1.982
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.269 . 1.269
    Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 1.908
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 303
    ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . -100
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.111. . . 2.111
    weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 578
    Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.689
    davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.689
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 3.958. . . . -3.958

    Hier wird sogar noch die AL-Versicherung draufgerechnet.

    Was habe ich übersehen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lukas

    #2
    AW: Fehlerhafte Angabe der Vorsorgeaufwendungen

    Hast Du Zeile 11 in der Anlage richtig angekreuzt? (Kennzahl 307 und/oder 407)
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Fehlerhafte Angabe der Vorsorgeaufwendungen

      Normalerweise musst du in Zeile 11 einfach JA ankreuzen, dann wird auch richtig gerechnet!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Fehlerhafte Angabe der Vorsorgeaufwendungen

        Ok. Danke.

        nur eine kurze Frage noch:

        Die tatsächlichen Beiträge gem. Lohnsteuerbescheinigung für Kranken-und Pflegeversicherung sind in voller Höhe abzugsfähig oder? Auch wenn die Summe aus beiden über 1900 EUR liegt.

        Der abzugsfähige Betrag kann nur bis max 1900 EUR aufgestockt werden durch andere Versicherungen, wenn diese durch die KV und PV nicht erreicht werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Lukas

        Kommentar


          #5
          AW: Fehlerhafte Angabe der Vorsorgeaufwendungen

          Zitat von Luke2502 Beitrag anzeigen
          Ok. Danke.

          nur eine kurze Frage noch:

          Die tatsächlichen Beiträge gem. Lohnsteuerbescheinigung für Kranken-und Pflegeversicherung sind in voller Höhe abzugsfähig oder? Auch wenn die Summe aus beiden über 1900 EUR liegt.

          Der abzugsfähige Betrag kann nur bis max 1900 EUR aufgestockt werden durch andere Versicherungen, wenn diese durch die KV und PV nicht erreicht werden.

          Mit freundlichen Grüßen

          Lukas
          Hallo,

          stimt im Großen und Ganzen.
          Liegt der Beitrag zur KV über 1900/3800 verh. kommt -§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG- ins Spiel.
          d.h. KV-Beitrag wird um 4% gekürzt.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Fehlerhafte Angabe der Vorsorgeaufwendungen

            Super. Vielen Dank. Kann dann geschlossen werden.

            LG
            Lukas

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