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Kind - Übergangzeit Schule Studium

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    Kind - Übergangzeit Schule Studium

    Hallo an alle,

    folgender Sachverhalt:
    - Meine Tochter hat im Frühjahr 2016 ihr Abitur gemacht.
    - Sie war dann 6 Wochen arbeiten und blieb mit ihrem Gesamtverdienst unter der 450 Euro Grenze.
    - Sie macht selbst eine Steuererklärung
    - Im Oktober 2016 hat sie ein Studium angefangen.
    - Ich bekomme noch Kindergeld für sie.
    - Das Studium ist ihre erste Ausbildung

    Meine Frage:
    Muss der Verdienst meiner Tochter in meiner Steuererklärung in der Anlage Kind angegeben werden? Wirkt sich dieser Verdienst mindernd auf den Kindergeldanspruch aus?

    Gruß
    Dieter

    #2
    AW: Kind - Übergangzeit Schule Studium

    Nein, dazu müssen keine Angaben gemacht werden, da die Tochter noch keine abgeschlossene Erstausbildung hat. Es hat auch keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch.

    Warum will eigentlich die Tochter eine Steuererklärung abgeben? Bei 450 € sollte keine Lohnsteuer angefallen sein.

    Mit der elektronischen Steuererklärung haben die Fragen allerdings auch nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kind - Übergangzeit Schule Studium

      Zitat von dsch64 Beitrag anzeigen
      Hallo an alle,



      Meine Frage:
      .......Wirkt sich dieser Verdienst mindernd auf den Kindergeldanspruch aus?
      Hallo dsch24,
      die Einkünfte des Kindes haben seit Jahren keinen Einfluss mehr auf den Kindergeldanspruch.

      Tschüß

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