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Darf ich die 19% Ust der Grundstücks-Anschaffungskosten wirklich "absetzen" ?

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    Darf ich die 19% Ust der Grundstücks-Anschaffungskosten wirklich "absetzen" ?

    Hab letztes Jahr Weide, Wald und "Parkplätze" gekauft, bei denen ich gewerbliche Verpachtung (also inkl USt) anstrebe. Also hab ich mir die 19% der rund 7000 Euro Anschaffungskosten gleich über die Vorsteuererklärung wiedergeholt.

    Hab nun aber mal lieb mein Finanzamt vorgewarnt, dass ich die Nettobeträge von Notar, Courtage (waren Versteigerungen) (und Grunderwerbsteuer) gerne als Ausgaben gegenrechnen will.

    Aha das geht nicht weil Anschaffungskosten zum Preis des Grunderwerbs zählen. Also hab ich geseufzt, dass ich dann in wohl mit der Umsatzsteuererklärung die 19% zurückgeben muss. Aber laut netter Frau vom Finanzamt war das okay wenn ich später tatsächlich inkl. 19% verpachte.

    Jetzt müsste ich meine eigene Steuerverwaltung umprogrammieren. Gibt es wirklich Posten deren Netto-Betrag nicht zur "gewerblichen Tätigkeit" zählen, der USt-Anteil hingegen doch ???

    Sie versuchte es mir so zu erklären, dass man Grundstücke halt nicht abschreiben kann. Also wenn ich ein Haus gekauft hätte, dann hätte ich das in meiner Buchhaltung über bla 10 Jahre abschreiben dürfen und ebenso die Erstehungskosten und deswegen auch die 19% mir wieder holen.

    Grundstücke kann man zwar nicht abschreiben, aber die 19% darf man eben darum trotzdem "rausrechnen".

    Ist das korrekt ?

    Gibt es nach dieser Denkweise vielleicht doch einen Trick, die 81% der "Gewinnerzielungsabsicht" zuzuordnen und doch als "Ausgaben" gegenzurechnen ?

    Ideen immer zu mir :-)

    Ausreden woanders hin :-(

    #2
    AW: Darf ich die 19% Ust der Grundstücks-Anschaffungskosten wirklich "absetzen" ?

    Und was haben diese Fragen an den Steuerberater jetzt mit ElsterFormular bzw. der elektronischen Steuererklärung zu tun?

    Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Forums und hier auch nicht erlaubt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ..

      Ideen immer zu mir :-)

      Ausreden woanders hin :-(

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        #4
        AW: Darf ich die 19% Ust der Grundstücks-Anschaffungskosten wirklich "absetzen" ?

        Du willst es nicht kapieren! Für Grund und Boden gibt es keine AfA, auch beim Kauf eines Hauses nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Darf ich die 19% Ust der Grundstücks-Anschaffungskosten wirklich "absetzen" ?

          Hallo,

          zu den Kosten für Notar u.s.w.: Die zählen zu den Anschaffungskosten des Grundstückes. Und genauso wie du den Kaufpreis nicht absetzen kannst ist es dann auch bei den Nebenkosten. Zum Tragen kommen die erst beim Verkauf, sie mindern dann den - eventuell steuerpflichtigen - Gewinn (bzw. erhöhen hoffentlich nicht den Verlust).

          Die Umsatzsteuer ist hingegen eine ganz andere Baustelle.
          Man sollte sich auch von dem Gedanken verabschieden, dass das Finanzamt da mit irgendetwas belastet wird, die Vorsteuer die man geltend macht hat man immer auch vorher gezahlt, du hast praktisch dein eigenes Geld zurückbekommen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Darf ich die 19% Ust der Grundstücks-Anschaffungskosten wirklich "absetzen" ?

            Und mal wieder ein angehender "Unternehmer" der keinen blassen Dunst von der Materie hat und die Regelungen zur Umsatzsteuer mit der Einkommensteuer verwechselt.

            Tu dir selbst einen Gefallen und geh zum Steuerberater !
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Darf ich die 19% Ust der Grundstücks-Anschaffungskosten wirklich "absetzen" ?

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Die Umsatzsteuer ist hingegen eine ganz andere Baustelle.
              Ich poste ja nur noch äußerst ungern, weil die Leute eh nicht verstehen wollen, sondern sich nur selber als schlauer hinstellen wollen.

              Ich hab meine eigene Buchhaltung programmiert und die spuckt nun mal zur gleichen Zeit Einkommenssteuererklärung (mit Anlagen V) und Umsatzsteuererklärung aus.
              Ich werde den Spagat jetzt mal lösen indem ich zu jedem Buchungsposten noch wählen kann, ober er "sofort abschreibbar", "über 5 Jahre abschreibbar", "über 10 Jahre abschreibbar" und "nicht abschreibbar" ist.
              Dann kann ich die Notarkosten und Courtage trotzdem mit 100% und 19% in die Umsatsteuererklärung einfliessen lassen, die Nettobeträge aus den Anlagen V aber mittels "nicht abschreibbar" heraus halten.

              WARUM ich überhaupt die 19% der nicht abschreibbaren Anschaffungskosten zurückholen durfte kann man mir halt keiner erklären.

              Da müsste ich eigentlich überprüfen, ob die von der DB ersteigerten Grundstücke auch 19% Ust. enthalten hatten. Die hätte ich mir dann ja wegen zukünftig gewerblicher Verpachtung auch zurückholen dürfen.

              Aber schon sagt mir der Verstand wieder, dass das nur möglich wäre wenn das Grundstück Teil von meinem Gewerbe(andere Baustelle) werden würde.. und ich es ja zu meinem Privatvermögen rechnen möchte (muss weil mein Gewerbe nichts mit Immobilien am Hut hat). Darum wundert es mich ja auch, dass ich die Anschaffungskosten netto begleichen konnte (19% vom Finanzamt zurückgeholt).

              Tja aber dieser Spagat ist Euch wohl zu hoch.

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                #8
                AW: Darf ich die 19% Ust der Grundstücks-Anschaffungskosten wirklich "absetzen" ?

                Zitat von verlierer Beitrag anzeigen
                Tja aber dieser Spagat ist Euch wohl zu hoch.
                Korrekt. Wir verstehen nur, dass du dir irgendeinen Murks zusammen programmiert hast, der mit dem Steuerrecht nichts zu tun hat, darum musstest du dir irgendeinen anderen Murks zurecht programmieren, der uns aber intellektuell überlegen ist, weswegen wir ihn nicht verstehen. So muss es sein.

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                  #9
                  AW: Darf ich die 19% Ust der Grundstücks-Anschaffungskosten wirklich "absetzen" ?

                  Da müsste ich eigentlich überprüfen, ob die von der DB ersteigerten Grundstücke auch 19% Ust. enthalten hatten.
                  Genau das hättest du tun sollen, bevor du einfach Vorsteuer in Anspruch nimmst, obwohl dir höchstwahrscheinlich keine Umsatzsteuer in Rechnung (§ 4 Nr. 9 a i. V. m. § 9 UStG) gestellt wurde!

                  Das hat aber immer noch nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun! Deshalb mache ich hier mal zu!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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