Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KAP Verlustverrechnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    KAP Verlustverrechnung

    Liebe Community,

    das ist meine 1. Steuererklärung mit KAP.
    Ich würde gern den Verlust vom Vorjahr 2014 mit den Gewinnen aus 2015 verrechnen. In der Verlustbescheinigung wird der Gewinn ja ausgewiesen. Reicht es dem Amt, wenn ich die die beiden Werte gegeneinander verrechne oder brauche ich für jeden Gewinn und Verlust noch die Steuerbescheinigungen? Das könnte zu sehr viel Papier führen

    Über eure Antworten freue ich mich sehr.

    Beste Grüße

    #2
    AW: KAP Verlustverrechnung

    Verluste aus Aktienverkäufen (laut dem anderen Thema!) kannst du nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: KAP Verlustverrechnung

      Zitat von Starlight283 Beitrag anzeigen
      Ich würde gern den Verlust vom Vorjahr 2014 mit den Gewinnen aus 2015 verrechnen. In der Verlustbescheinigung wird der Gewinn ja ausgewiesen.
      Der letzte Satz ist schon unverständlich.

      Du hast 2014 bei Wertpapiergeschäften Verlust gemacht. Diese wurden von der Bank in den Verlustverrechnungstopf eingestellt und mit Gewinnen verrechnet (mit der Besonderheit, dass Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Verkaufsgewinnen von Aktien verrechnet werden).
      So da noch ein Verlust im Topf übrig blieb und du bis zum 15.12. eine Verlustbescheinigung beantragt hattest, hat die Bank den Verlustverrechnungstopf genullt und dir den Verlust 2014 in der Jahressteuerbescheinigung bescheinigt. Das beißt sich schon mit der Aussage, dass auf der Verlustbescheinigung Gewinn ausgewiesen sei (davon abgesehen, dass es möglich ist, Gewinn aus Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren außer Aktien zu machen und einen Verlust aus Aktien). Die Steuerbescheinigung inkl. des bescheinigten Verlusts ist in der Steuererklärung 2014 in die Anlage KAP zu übertragen, und so dort keine bzw. keine ausreichenden verrechenbaren Gewinne bei anderen Banken vorhanden waren, ergibt sich die Feststellung eines Verlusts aus Wertpapiergeschäften.

      Wenn dann 2015 Gewinne gemacht und in der Anlage KAP erklärt werden, werden die für 2014 vom FA festgestellten Verluste automatisch verechnet, ansonsten wird der Verlust weiter vorgetragen.

      An welcher Stelle dieses Prozedere bist du jetzt?

      Kommentar


        #4
        AW: KAP Verlustverrechnung

        Hallo und danke euch für die schnellen Antworten.
        Ist ganz schön schwierig mit einem frischen Baby und Kleinkind hier mal zum ende zu kommen.

        Ja, ich verrechne nur Aktiengewinnen mit den Aktienverlusten.

        In 2014 habe ich nur Verlust gemacht und hab fälschlicherweise eine Verlustbescheinigung beantragt. Daher muß ich das jetzt alles über das Amt verrechnen :/
        In 2015 habe ich neben Aktienverlusten mehr Aktiengewinne gemacht, so daß ein Gewinn übrig bleibt. Um den Gewinn gegen die Verluste von 2014 in der Steuererklärung zu verrechnen, habe ich erneut für 2015 eine Verlustbescheinigung angefordert. Ich glaube, die heißt einfach nur "Verlustbescheinigung", auch wenn nur Gewinne übrig bleiben.

        Ich weiß jetzt nur nicht, wenn ich 2014 einen Verlust von 4700 und 2015 von 5000 hab, ob ich den Gewinn von 12000 in 2015 mit den 5000 verrechnen kann und dann noch mit den 4700 über das Blatt "Zusatzliche Angaben", ohne alle Verkaufbelege mitzuschicken. In der Bescheinigung sind die Werte ja schon angegeben.

        Zudem habe ich 2015 noch eine Ersatzbemessungsgrundlage von 804, was laut Bank als Gewinn verrechnet wurde, bei mir aber den Verlust von 5000 ausmacht. Ich sehe auch gerade, daß sich bei der "Erstattung" nichts ändert, egal ob ich die 804 dort eingebe oder nicht....muß ich die 804 dann vom ausgewiesenem Aktiengewinn selbst abziehen?

        Kann man nur mal so als Überschlag rechnen, daß wenn man ca. 10000 Verlust hat, man dann mindestens 2500 zurückbekommt, was die 25% Steuern wären?

        Lieben Dank an euch schon in Voraus!
        Zuletzt geändert von Starlight283; 17.08.2017, 21:11.

        Kommentar


          #5
          AW: KAP Verlustverrechnung

          In 2015 habe ich neben Aktienverlusten mehr Aktiengewinne gemacht, so daß ein Gewinn übrig bleibt. Um den Gewinn gegen die Verluste von 2014 in der Steuererklärung zu verrechnen,
          habe ich erneut für 2015 eine Verlustbescheinigung angefordert.
          Verstehen muss ich das jetzt aber nicht? Der Gewinnsaldo wird doch in der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank ausgewiesen, es sei denn, du hättest mehrere Depots bei unterschiedlichen Banken.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: KAP Verlustverrechnung

            Hallo Charlie,

            es handelt sich nur um ein Depot.
            In der Verlustbescheinigung steht bei "Höhe der Kapitalgewinne" "davon Gewinne aus Aktienveräußerung" ein Gewinn.
            Bei "Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus Veräußerung von Aktien" ist 0 angegeben.

            Die Bank hat mir heute erklärt, daß die Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden.
            Für 2015 hab ich insgesamt einen Gewinn erwirtschaftet.

            für 2014, wo ich nur Verluste hatte, gab es demenstprechend auch nicht die Zeile "davon Gewinne aus Aktienveräußerung".

            Vielleicht verstehe ich dich auch falsch.
            Meinst du, daß man den Gewinn auch nur mit der Steuerbescheinigung nachweisen kann und keine Verlustbescheinigung extra anfordern muß?
            Ich dachte nämlich, man kann nur mit dem Amt verrechnen, wenn man explizit eine "Verlustbescheinigung" (egal ob plus oder minus drin ist) anfordert und der Verlusttopf bei der Bank dann auf 0 gesetzt wird. Somit würde dann nur das Amt oder nur die Bank verrechnen, so daß nichts doppelt verrechnet werden kann..also ein entweder oder....

            Kommentar


              #7
              AW: KAP Verlustverrechnung

              Meinst du, daß man den Gewinn auch nur mit der Steuerbescheinigung nachweisen kann und keine Verlustbescheinigung extra anfordern muß?
              Natürlich reicht die Steuerbescheinigung vollkommen aus, wenn du nur ein Depot bei einer Bank hast! Wie von @neysee schon weiter oben zutreffend festgestellt:

              Wenn dann 2015 Gewinne gemacht und in der Anlage KAP erklärt werden, werden die für 2014 vom FA festgestellten Verluste automatisch verechnet, ansonsten wird der Verlust weiter vorgetragen.
              Wo ist dein Problem?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: KAP Verlustverrechnung

                Hallo,

                ein paar Punkte möchte ich mal ansprechen:

                1. Du schreibst von Verlustbescheinigung 2014. Aber hast du die damals überhaupt bei der Steuererklärung mit eingereicht? Ich verstehe nämlich sonst die Frage nicht, du müsstest vom Finanzamt einen Feststellungsbescheid über den Verlustvortrag bekommen haben, und dann sollte es selbsterklärend sein, dass automatisch vom Finanzamt verrechnet wird sobald passende Gewinne erklärt werden.

                2. Was ist an dem Begriff Verlustbescheinigung eigentlich nicht zu verstehen?
                Natürlich gibt es eine solche nur wenn man auch Verluste gemacht hat (unterm Strich, also nach interner Verrechnung der Bank, das macht die nämlich automatisch und laufend das ganze Jahr über).
                Bei Gewinnen - was die Regel sein sollte - gibt es eine Jahressteuerbescheinigung, dort sind die Erträge und die abgeführten Steuern aufgeführt. Und diese Bescheinigung braucht auch nicht bis zum 15. Dezember beantragt werden (bei manchen Banken muss sie angefordert werden, aber eben ohne Zeitlimit).

                3. Was soll viel Papier sein, wenn man nur ein Depot hat? Noch dazu eines im Inland? Das ist doch dann jedes Jahr nur ein Blatt.

                Stefan
                Zuletzt geändert von reckoner; 18.08.2017, 00:36.
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: KAP Verlustverrechnung

                  Zitat von Starlight283 Beitrag anzeigen
                  In 2014 habe ich nur Verlust gemacht und hab fälschlicherweise eine Verlustbescheinigung beantragt. Daher muß ich das jetzt alles über das Amt verrechnen :/
                  In 2015 habe ich neben Aktienverlusten mehr Aktiengewinne gemacht, so daß ein Gewinn übrig bleibt. Um den Gewinn gegen die Verluste von 2014 in der Steuererklärung zu verrechnen, habe ich erneut für 2015 eine Verlustbescheinigung angefordert. Ich glaube, die heißt einfach nur "Verlustbescheinigung", auch wenn nur Gewinne übrig bleiben.

                  Ich weiß jetzt nur nicht, wenn ich 2014 einen Verlust von 4700 und 2015 von 5000 hab, ob ich den Gewinn von 12000 in 2015 mit den 5000 verrechnen kann und dann noch mit den 4700 über das Blatt "Zusatzliche Angaben", ohne alle Verkaufbelege mitzuschicken. In der Bescheinigung sind die Werte ja schon angegeben.
                  Das bleibt immer noch unverständlich, weil immer noch offen bleibt, ob und um welches Jahr es beim Ausfüllen der Anlage KAP es nun geht.
                  Du hast 2014 den Verlust bescheinigen lassen. Dieser war in der Anlage KAP zu erklären, und so er nicht mit Gewinnen verrechenbar war, wurde er als Verlustvortrag vom FA festgestellt.
                  2015 tippst du die Steuerbescheinigung der Bank ab, und so da Gewinne drin enthalten sind, werden sie vom FA automatisch mit dem vorgetragenen Verlust verrechnet.
                  Alle Informationen stehen in den jährlichen Steuer- bzw. Verlustbescheinigungen drin. Wenn du nun nachschiebst, dass die Bank Ersatzbemessungsgrundlagen verwendet hat, ist das eine ganz neue Baustelle, da musst du die realen Werte durch die Orderabrechnungen nachweisen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: KAP Verlustverrechnung

                    Das bleibt immer noch unverständlich, weil immer noch offen bleibt, ob und um welches Jahr es beim Ausfüllen der Anlage KAP es nun geht.
                    Ich habe die Beiträge mit etwas Mühe so verstanden, dass @Starlight283 jetzt nacheinander die Erklärungen für 2014 und 2015 erstellt hat bzw. für 2015 noch dabei ist.

                    Ein Steuerbescheid liegt noch für kein Jahr vor, der Verlust aus 2014 ist also noch gar nicht festgestellt. 2015 wurden dann unterm Strich Gewinne von rund 7.000,00 € erzielt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: KAP Verlustverrechnung

                      Oh sorry,

                      daß ich mich so umständlich ausgedrückt habe.
                      Die Steuererklärung für 2014 habe ich noch nicht abgegeben. Ich wollte jetzt von 2014-2016 alles zusammen in einem Rutsch machen, so daß ich hoffentlich nie wieder eine KAP machen muß

                      Aber dann hab ich es wirklich immer falsch verstanden. Ich dachte immer, man kann nur mit dem Amt verrechnen, wenn man eine Verlustbescheinigung (egal ob Verlust oder Gewinn) beantragt, damit der Topf bei der Bank genullt wird. Hat die Sache für mich nur unnötig komplizierter gemacht :/

                      Dann muß also nur die Verlustbescheinigung/Jahresbescheinigungen und die Dokumente für die Ersatzbemessungsgrundlagen abgeben.

                      Super...danke euch. Ihr habt mir sehr geholfen

                      Kommentar


                        #12
                        AW: KAP Verlustverrechnung

                        Hallo,

                        >>>damit der Topf bei der Bank genullt wird.

                        Ein Gewinntopf wird natürlich immer genullt, nur Verluste bleiben stehen (soweit es keinen Antrag auf Verlustbescheinigung gab natürlich).

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X