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Lohnsteuererklärung rückwirkend gültig?

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    Lohnsteuererklärung rückwirkend gültig?

    Guten Tag,

    ich hätte gerne gewusst wie weit eine Lohnsteuererklärung Rückwirkend möglich ist.
    Hat da jemand eine Ahnung?

    #2
    AW: Lohnsteuererklärung rückwirkend gültig?

    Dürfte eigentlich keiner eine haben, da es eine Lohnsteuererklärung nicht gibt und nie gegeben hat. Du meinst wahrscheinlich eine Einkommensteuererklärung. Wenn Du zur Abgabe verpflichtet bist, hast Du ggf. 7 Jahre Zeit, allerdings gibt es ggf. Verspätungszuschläge, da die Abgabefrist ja der 31.05. des Folgejahres war. Wenn Du nicht zur Abgabe verpflichtet warst, hast Du 4 Jahre Zeit. Unabhängig davon stellt sich natürlich die Frage, was Deine Frage mit Elster zu tun hat ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuererklärung rückwirkend gültig?

      Da diese Frage meist von Personen kommt, welche einen Verlustvortrag erwirken möchten noch eine kleine Ergänzung:

      Der Antrag auf Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes ist rückwirkend für 7 Jahre möglich. Sofern für die Verlustentstehungsjahre bereits bestandskräftige Einkommensteuerbescheide vorliegen sind allerdings die darin enthaltenen Besteuerungsgrundlagen bindend.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuererklärung rückwirkend gültig?

        Zitat von B.Schweizer Beitrag anzeigen
        Guten Tag,

        ich hätte gerne gewusst wie weit eine Lohnsteuererklärung Rückwirkend möglich ist.
        Hat da jemand eine Ahnung?
        Normalerweise bis zu 4 Jahren soweit ich weiss.

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuererklärung rückwirkend gültig?

          Hallo Upton113,

          hast du die vorherigen Beiträge gelesen ? -> das Problem des TE war schon detailliert geklärt.

          Tschüß

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